Verbraucherpreisindex

Die Inflationsrate beträgt 3,20 %

Verbraucherpreise
Die Inflationsrate beträgt 3,20 %

Verbraucherpreisindex vom Februar 2024

  • Die Inflationsrate steigt im Februar von 1,75 % auf 3,20 %.
  • Der Verbraucherpreisindex steigt in diesem Monat um 0,93 Punkte oder um 0,71 %.
  • Die Inflation des Gesundheitsindexes steigt von 1,71 % auf 3,22 %.
  • Der abgeflachte Gesundheitsindex lag im Februar bei 127,21 Punkten.
  • Die Inflationsrate für Lebensmittel (einschließlich alkoholischer Getränke) geht zum elften Monat in Folge zurück und beträgt 4,65 % gegenüber 6,58 % im Januar. Der Beitrag von Lebensmitteln zur Inflation liegt derzeit bei 0,95 Prozentpunkten.
  • Die Kerninflation, die die Preisentwicklung von Energieprodukten und unverarbeiteten Lebensmitteln nicht berücksichtigt, geht zum neunten Monat in Folge zurück und lag im Februar bei 4,25 % im Vergleich zu 4,70 % im Januar.
  • Die wichtigsten Preiserhöhungen im Februar hatten Bezug auf Erdgas, Strom, Kraftstoffe, Hotelzimmer, Vermietungen, Gemüse und alkoholische Getränke. Süßwaren, Feriendörfer, Produkte für Haustiere hatten dagegen einen rückläufigen Effekt auf den Index.
Indexen
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Basisjaren
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4 Gütergruppen
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Zweck und Kurzbeschreibung

Der Verbraucherpreisindex (VPI) ist ein Wirtschaftsindikator, der objektiv messen soll, wie sich die Preise eines Korbes von Waren und Dienstleistungen, die von den privaten Haushalten erworben und als für ihre Konsumgewohnheiten repräsentativ betrachtet werden, im Zeitverlauf verändern. Der Index misst weniger das Preisniveau dieses Korbes während eines bestimmten Zeitraums als die Schwankung dieses Niveaus zwischen zwei Zeiträumen, wobei der erste Zeitraum als Vergleichsbasis gilt. Die Preisänderung wird darüber hinaus nicht absolut, sondern relativ gemessen. Der Verbraucherpreisindex ist definiert als das hundertfache Verhältnis zwischen den festgestellten Preisen eines Waren- und Dienstleistungskorbes an einem bestimmten Augenblick und den unter gleichen Bedingungen im Laufe des als Vergleichsbasis geltenden Bezugszeitraums festgestellten Preisen derselben Waren und Dienstleistungen. Die Preiserhebungen finden immer in denselben Gebieten statt.

Seit 2014 ist der Verbraucherpreisindex ein Kettenindex, wobei der Bezugszeitraum der Gewichtungen regelmäßig verschoben wird und die Preise und Mengen nicht mehr zwischen der jetzigen Periode und einem festen Bezugszeitraum verglichen werden, sondern die jetzige Periode mit einem dazwischen liegenden Zeitraum. Indem diese kurzfristigen Indizes miteinander multipliziert werden — und dergestalt eine Kette bilden —, entsteht eine langfristige Zeitreihe mit einem festen Bezugszeitraum.

Frequenz

Monatlich.

Veröffentlichungskalender

Die Ergebnisse sind ab dem vorletzten Werktag des Bezugszeitraums verfügbar.

Begriffserklärungen

Gewichtung (VPI): Die Gewichtung stellt die jeweilige Bedeutung dar, die die einzelnen im VPI aufgenommenen Waren und Dienstleistungen in der gesamten Ausgabenstruktur der Haushalte haben. Die Gewichtungen werden auf der Grundlage der Haushaltsbudgeterhebung bestimmt.

Verbraucherpreisindex (VPI): Der Verbraucherpreisindex ist ein Wirtschaftsindikator, der objektiv erfassen soll, wie die Preise eines Korbes von Waren und Dienstleistungen, die von den privaten Haushalten erworben und als für ihre Konsumgewohnheiten repräsentativ betrachtet werden, sich im Zeitverlauf verändern.

Gesundheitsindex: Der Gesundheitsindex wird vom Verbraucherpreisindex abgeleitet und seit Januar 1994 bereitgestellt. Zum Berechnen des aktuellen Wertes dieses Indexes werden bestimmte Produkte aus dem Korb des Verbraucherpreisindexes beseitigt, nämlich (im Laden gekaufte bzw. in einer Gaststätte konsumierte) alkoholische Getränke, Tabakswaren und Motorenkraftstoffe (LPG ausgenommen).

Inflation: Inflation wird definiert als das Verhältnis zwischen dem Wert des Verbraucherpreisindexes eines gegebenen Monats und dem des Verbraucherpreisindexes desselben Monats im Vorjahr. Die Inflation misst also das Tempo, in dem sich das allgemeine Preisniveau entwickelt.

Verbraucherpreisindex ohne Erdölprodukte: Dieser Index wird berechnet nach Entfernen folgender Produkte aus dem Verbraucherpreisindex: Butan, Propan, flüssige Brennstoffe und Kraftstoffe.

Verbraucherpreisindex ohne Energieträger: Dieser Index wird berechnet nach Entfernung folgender Produkte aus dem Verbraucherpreisindex: Elektrizität, Erdgas, Butan, Propan, flüssige Brennstoffe, feste Brennstoffe und Kraftstoffe.

Abgeflachter Index: Der abgeflachte Index entspricht dem arithmetischen Mittelwert des Gesundheitsindexes der vergangenen 4 Monate, multipliziert mit einem Faktor 0,98. Der abgeflachte Index dient als Basis für die Indexierung der Altersrenten, der Sozialbeihilfen und bestimmter Löhne und Gehälter. Es wird eine Indexanpassung der Staatsbeamtengehälter und der Sozialbeihilfen vorgenommen, sobald der abgeflachte Index einen bestimmten Wert, den sogenannten Schwellenindex, erreicht. Wenn der abgeflachte Index den Schwellenindex erreicht, werden im Monat gleich nach dem Erreichen des Schwellenindexes die Beihilfen um 2% erhöht. Um 2% gesteigert werden auch die Löhne im öffentlichen Sektor, und zwar zwei Monate nach dem Erreichen des Schwellenindexes.

Der Schwellenindex ist ein vorab festgelegter Schwellenwert, mit dem der abgeflachte Gesundheitsindex verglichen wird. Wenn der Schwellenindex erreicht oder überschritten wird, folgt eine Indexierung der Löhne oder der Sozialleistungen. Diese Indexierung findet proportional zum prozentuellen Unterschied zwischen zwei Schwellenindizes statt. Für den öffentlichen Sektor und die Sozialleistungen liegen die Schwellenindizes jeweils 2% auseinander und hat eine Überschreitung des Schwellenindexes dann jeweils eine Indexierung von 2% zur Folge. Auch gibt es Tarifverträge, bei denen die Schwellenindizes 1% oder 1,5% auseinander liegen. Das Erreichen des Schwellenindexes ergibt dann folgerichtig eine Indexierung von 1 bzw. 1,5%.
Siehe auch : https://bosa.belgium.be/nl/themas/werken-bij-de-overheid/verloning-en-voordelen/loonwedde/indexatie/indexatie-algemene
Und : https://bosa.belgium.be/fr/themes/travailler-dans-la-fonction-publique/remuneration-et-avantages/traitement/indexation-0

Der Impakt auf die Inflation drückt aus, inwieweit die Mitberücksichtigung einer bestimmten Produktgruppe in die Berechnung des VPI einfließt. Der Impakt trägt nicht nur der Gewichtung der betreffenden Produktgruppe Rechnung, sondern achtet auch darauf, ob die Inflation dieser Produktgruppe höher bzw. niedriger als jene der Gesamtheit des Ausgaben (globaler VPI) ist.

Der Beitrag zur Inflation einer bestimmten Produktgruppe gibt wieder, inwiefern die Änderung des Gesamtbetrags der Ausgaben auf die Preisänderung dieser Produktgruppe zurückzuführen ist.

Metadata

Index-phone

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