368 Kinder unter einem Jahr starben im Jahr 2020

Die Zahlen der Totgeborenen und Sterbefälle bei Kindern unter einem Jahr sind 2020 im Vergleich zu 2019 um 14% gesunken.
Die Gesamtzahl der Todesfälle für das Jahr 2020 liegt bei 862: 368 Kinder unter einem Jahr und 494 Totgeburten.
2019 handelte es sich um 1.002 Sterbefälle.
2020 starben 368 Kinder unter einem Jahr, das sind 58 Sterbefälle weniger als im Jahr 2019. Die Zahl für 2020 ist ebenfalls um 34,3% niedriger als im Jahr 2000. Selbst wenn man die Entwicklung der Zahl der Geburten berücksichtigt, ist dieser Rückgang zu bemerken.
Die Säuglingssterblichkeit lag 2020 bei 3,2 je tausend Lebendgeborene, gegenüber 4,8 ‰ im Jahr 2000.
In der Region Brüssel-Hauptstadt starben 71 Kinder unter einem Jahr (4,5 ‰), in der Flämischen Region 201 (3,2 ‰) und in der Wallonischen Region 96 (2,7 ‰).
Rückgang der Zahl der Totgeborenen
2020 wurden 494 Kinder tot geboren. Das sind 82 Kinder weniger als 2019, wodurch wir wieder ein ähnliches Niveau wie im Jahr 2000 erreichen. Damals wurden 488 Totgeburten verzeichnet. Die Zahl der Totgeburten ist in allen Regionen zurückgegangen. In Wallonien war der Rückgang der Totgeburten im Vergleich zu 2019 am stärksten (-42 Todesfälle bzw. -20,5%), aber auch in Flandern (-27 Todesfälle bzw. -10,2%) und in der Region Brüssel-Hauptstadt (-13 Todesfälle bzw. -12,4%) gab es einen deutlichen Rückgang.
Betrachtet man die Zahl der Geburten, so ist die Rate der Totgeburten in der Region Brüssel-Hauptstadt nach wie vor am höchsten (5,7 Totgeburten je 1.000 Geburten), gefolgt von Wallonien (4,6 ‰) und Flandern (3,8 ‰). Auf nationaler Ebene liegt die Totgeborenenquote bei 4,3 ‰.
Begriffsbestimmungen
Die Säuglingssterblichkeit wird berechnet als das Verhältnis der Zahl der verstorbenen Kinder unter einem Jahr im Laufe des Jahres, zur Zahl der Lebendgeborenen im gleichen Jahr (pro Tausend).
Die Totgeborenenquote wird als das Verhältnis der Anzahl der Totgeborenen eines bestimmten Jahres an der Gesamtzahl der Geborenen (einschließlich Totgeborenen) desselben Jahres (pro Tausend) berechnet.
Totgeborene werden definiert als tot geborene Kinder mit einem Geburtsgewicht von mindestens 500 Gramm, oder wenn das Geburtsgewicht unbekannt ist, die 22. Schwangerschaftswoche erreicht worden ist. Totgeborene, deren Geburtsgewicht und Schwangerschaftsdauer beide unbekannt sind, werden ebenfalls berücksichtigt.
Sterbealter | BELGIEN | Jungen | Mädchen | Insgesamt |
---|---|---|---|
Insgesamt | 195 | 173 | 368 |
Weniger als 1 Tag | 46 | 49 | 95 |
1 Tag | 23 | 14 | 37 |
2 Tage | 6 | 6 | 12 |
3 Tage | 9 | 4 | 13 |
4 Tage | 5 | 5 | 10 |
5 Tage | 6 | 6 | 12 |
6 Tage | 4 | 3 | 7 |
7 - 27 Tage | 35 | 29 | 64 |
28 - 364 Tage | 61 | 57 | 118 |
Durchschnittsalter | 39,5 | 45,6 | 42,4 |
Source : Statbel (Direction générale Statistique - Statistics Belgium) |
Zweck und Kurzbeschreibung
Die Statistik der fötalen und Säuglingssterblichkeit basiert auf dem Formular zur Meldung des Todes eines Kindes unter einem Jahr oder einer Totgeburt. Seit 2010 wird auch das Nationalregister (NR) genutzt, um relevante Lebensereignisse genauer zu ermitteln und die wichtigsten Informationen zu überprüfen. Diese Statistik unterteilt die Todesfälle nach Sterblichkeit vor Erreichung des ersten Lebensjahres und Totgeburten, nach Geschlecht, nach den Verwaltungseinheiten des Landes, nach den Hauptmerkmalen der Mutter (Alter, Familienstand, Bildungsniveau, beruflicher Status, Staatsangehörigkeit) und nach bestimmten Merkmalen der Geburt und der Neugeborenen (Ort, Art der Entbindung, Zwillinge, Geburtsgewicht, Schwangerschaftsdauer, angeborene Fehlbildungen). Ferner erarbeitet sie mehrere Indikatoren der fötalen und Säuglingssterblichkeit und gliedert die Todesfälle nach Todesalter auf.
Datenerhebungsmethode
Die Statistik der fötalen und Säuglingssterblichkeit wird auf der Grundlage von zwei Quellen erstellt: dem Nationalregister der natürlichen Personen (NR) und den statistischen Meldeformularen für den Tod eines Kindes unter einem Jahr oder für eine Totgeburt (Modell IIID). Diese Formulare bilden eine wichtige Quelle zur Kindersterblichkeit und sind reich an Informationen, insbesondere Gesundheitsdaten. Sie vermitteln auch Auskunft über die Umstände der Geburt und über die Eltern der verstorbenen Kinder. Sie sind die einzige Informationsquelle über Totgeburten oder späte fötale Todesfälle. Die im Nationalregister enthaltenen Angaben sind weniger umfangreich, beziehen sich nur auf die Kindersterblichkeit, sind aber schneller verfügbar; sie umfassen den Tod aller Kinder mit Wohnsitz in Belgien (die somit im NR eingetragen sind), unabhängig davon, ob der Tod in Belgien oder im Ausland stattgefunden hat. Bis 2009 wurden diese beiden Quellen im Verhältnis zueinander konsolidiert, jedoch in dem Sinne, dass die Meldeformulare als Referenz dienten, wobei das NR hauptsächlich dazu verwendet wurde, die fehlenden oder auf den Meldeformularen nicht angeforderten Daten zu liefern. Bei der Erstellung der Statistik über die Kindersterblichkeit wurden daher nur die (in Belgien stattgefundenen und folglich) in den belgischen Standesämtern gemeldeten Todesfälle berücksichtigt, d. h. diejenigen, bei denen der angegebene Wohnort eine belgische Gemeinde war. Seit 2010 wird die Statistik mit dem NR als Referenz erstellt. Berücksichtigt werden von nun an nur noch die im NR eingetragenen Todesfälle eines Kindes. Mit Hilfe des NR können die im Ausland stattgefundenen Todesfälle eines Kindes in die Statistik aufgenommen werden. Dies ermöglicht es auch, den Tod von Kindern, die im Warteregister für Flüchtlinge und Asylbewerber eingetragen sind, festzustellen.
Grundgesamtheit
Gesamtheit der von Rechts wegen unter fötaler und Säuglingssterblichkeit einzuordnenden Sterbefälle.
Frequenz
Jährlich
Veröffentlichungskalender
Ergebnisse zur Verfügung 1 Jahr nach dem Berichtszeitraum.
Begriffserklärungen
Säuglingssterbefall: Tod eines lebendgeborenen Kindes unter einem Jahr.
Totgeborenes Kind: ein Kind, das zum Zeitpunkt der Geburt keine Lebenszeichen aufweist (wie Atmung, Herzschlag, Nabelschnurpulsation, effektive Muskelkontraktion) und mindestens 500 g wiegt oder, wenn das Gewicht nicht bekannt ist, eine Schwangerschaftsdauer von mindestens 22 Wochen hatte. Unterhalb dieser Grenze handelt es sich um den vorzeitigen Tod eines Föten, der nicht amtlich gemeldet wird.
Geburt von Zwillingen: Gesamtzahl der Geburten, Totgeborener einbegriffen, im Zusammenhang mit der betreffenden Schwangerschaft.
Rangstelle des Kindes: Rangstelle des Kindes in der Gesamtheit der lebendgeborenen Kinder der Mutter.
Schwangerschaftsdauer: Dauer der Schwangerschaft (in Wochen) am Zeitpunkt der Geburt.
Art der Entbindung: Art der Geburtshilfeleistung.
Angeborene Fehlbildungen: Vorkommen einer oder mehrerer angeborenen Fehlbildungen.
Geburtsgewicht: Körpergewicht (in Gramm) des Kindes bei der Geburt.
APGAR nach 1 Min: APGAR-Score nach 1 Minute.
APGAR nach 5 Min: APGAR-Score nach 5 Minuten.
Region : Region des rechtmäßigen Wohnsitzes des verstorbenen Säuglings. Bei Totgeburten betrifft es die Region des gewöhnlichen Wohnorts der Mutter zum Zeitpunkt der Geburt.