Unternehmensumsatz stieg im vierten Quartal 2024 um 0,7 %

Der Umsatz der belgischen Unternehmen - mit Ausnahme der Landwirtschaft und des Finanzsektors - belief sich im vierten Quartal 2024 auf 424,2 Milliarden Euro, was einem Anstieg von 0,7% gegenüber dem Vorjahreszeitraum entspricht.
Die Ergebnisse des vierten Quartals 2024 sind vorläufig. Diese Ergebnisse können überarbeitet werden, wenn zusätzliche Daten verfügbar sind.
Zweck und Kurzbeschreibung
Der Umsatz umfasst alle Beträge (ohne Mehrwertsteuer), die vom Mehrwertsteuerpflichtigen aus dem Verkauf von Waren und Dienstleistungen an Dritte in Belgien oder im Ausland in Rechnung gestellt worden sind. Investitionen sind vom Mehrwertsteuerpflichtigen gemachten Ausgaben (ohne Mehrwertsteuer) für den Erwerb von Gegenständen und Dienstleistungen, die ein Betriebsmittel darstellen.
Grundgesamtheit
Die Mehrwertsteuerpflichtigen, ausschließlich folgender Nace-Kodes (Nomenklatur Nace 2008): A, 50.3 und 50.4, K, L, 69.1, 0, P, Q, 91, 92, 94, T und U.
Frequenz
Vierteljährlich
Veröffentlichungskalender
Ergebnisse zur Verfügung 2 Monate nach dem Berichtszeitraum.
Begriffserklärungen
Investitionen sind vom Mehrwertsteuerpflichtigen gemachten Ausgaben (ohne Mehrwertsteuer) für den Erwerb von Gegenständen und Dienstleistungen, die ein Betriebsmittel darstellen. Gemeint werden dabei Gründungskosten, immaterielle Vermögenswerte, Grundstücke und Gebäude, Ausrüstungen, Maschinen und Einrichtungen, Mobiliar und Fahrzeuge, Leasinganlagen und sonstige Sachanlagen. Die Löhne der Mitarbeiter (die z.B. für den Bau oder die Renovierung eines Gebäudes eingesetzt werden) und andere Sozialabgaben sowie der Erwerb anderer Dienstleistungen, Arbeiten und Studien (z.B. Honorar eines Architekten) sind daher nicht in den Investitionen enthalten.
Der Umsatz umfasst alle Beträge (ohne Mehrwertsteuer), die vom Mehrwertsteuerpflichtigen aus dem Verkauf von Waren und Dienstleistungen an Dritte in Belgien oder im Ausland in Rechnung gestellt worden sind. Außerdem umfasst der Umsatz alle berechneten Nebenkosten (Transport, Verpackung usw.), die an die Kunden weitergegeben werden, selbst wenn diese Kosten getrennt in Rechnung gestellt werden. Preisnachlässe, z. B. Rabatte und Boni, sowie der Wert der zurückerstatteten Verpackung (über Gutschriften) sind abzuziehen. Erträge, die als sonstige betriebliche Erträge, Finanzerträge oder Sondererträge in den Betriebsrechnungen ausgewiesen werden, sind vom Umsatz ausgenommen.
Anmerkungen
Aufgrund verspäteter und/oder abweichender Umsatzsteuererklärungen sind die Daten der letzten 2 Jahre als vorläufig zu betrachten und können revidiert werden.