Monatliche Zahl der Konkurse

Februar 2024: 994 Konkurse

Unternehmen
Februar 2024: 994 Konkurse

Im Februar 2024 verzeichneten die Unternehmensgerichte 994 Konkurse. Dies entspricht einem Anstieg von 5,5% gegenüber Januar 2024 (942).

Statbel, das+ belgische Statistikamt, veröffentlicht ebenfalls einen umfassenden Bericht mit den wichtigsten Entwicklungen der monatlichen Konkurszahlen, den Sie hier einsehen können (NL - FR).

Die Zahl der registrierten Konkurse im Februar 2024 ist höher im Vergleich zum gleichen Monat des Jahres 2023 (+20,0%) und 2022 (+35,1%). Übrigens ist dies der höchste Wert für den Monat Februar in Belgien seit dem bisherigen Rekord im Jahr 2014 (931).

Auf regionaler Ebene stieg die Zahl der Konkurse im Vergleich zum Januar 2024 in der Flämischen Region (+17,7%) und in der Wallonischen Region (+7,6%). Die Zahl der registrierten Konkurse im Februar 2024 stieg im Vergleich zum Februar 2023 in der Flämischen Region (+19,8%) und in der Wallonischen Region (+8,1%) an. Im Vergleich zum Februar 2022 stieg sie mit bzw. 58,1% und 19,9% an. Dies ist der höchste Wert für einen Monat Februar in der Flämischen Region seit dem vorherigen Rekord im Jahr 2023 (612 gegenüber 511), während es genügt, bis zum Februar 2020 zurückzugehen, um mehr Konkurse für diesen Monat in der Wallonischen Region zu finden (243 gegenüber 241).

Seit Anfang dieses Jahres haben die Unternehmensgerichte in der Flämischen Region 1.132 Konkurse ausgesprochen. Diese Zahl liegt 15,0% über dem bisherigen Rekord aus dem Jahr 2014 (984).

Die Zahl der im Februar 2024 registrierten Konkurse ist im Vergleich zum Januar 2024 in sieben Wirtschaftszweigen gestiegen. Sechs dieser Wirtschaftszweige verzeichneten eine höhere Zahl von Konkursen, sowohl im Vergleich zum Februar 2023 als zum Februar 2022:

  • das Baugewerbe verzeichnete mit 229 Konkursen die höchste Zahl von Konkursen im Monat Februar, der bisherige Rekord lag bei 174 Konkursen im Jahr 2014;
  • sonstige Dienstleistungen mit 158 Konkursen, dem höchsten Wert für diesen Monat seit dem letzten Rekord im Jahr 2014 (154);
  • Im Bereich der freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen, in dem 86 Konkurse ausgesprochen wurden, was den höchsten Wert für einen Monat Februar darstellt, da der vorherige Rekord bei 77 Konkursen im Jahr 2019 lag;
  • Industrie und Energie mit 48 Konkursen wobei man bis 2019 zurückgehen muss, um eine größere Zahl (50) zu finden;
  • Information und Kommunikation mit 33 Konkursen, was den höchsten Wert für diesen Monat seit 2014 (39) darstellt;
  • Landwirtschaft und Fischerei mit 10 Konkursen, die höchste Zahl der Konkurse im Monat Februar seit 2015 (11).

Nach zwei Monaten im Jahr 2024 stellt die Zahl der Konkurse in Belgien in drei Wirtschaftszweigen einen Rekord dar:

  • Im Baugewerbe mit 447 Konkursen, das sind 23,1% mehr Konkurse als der bisherige Rekord von 2013 (363);
  • Im Bereich Transport und Lagerei, in dem 115 Konkurse angemeldet wurden, was einem Anstieg von 10,6% gegenüber 2022 (104) entspricht;
  • Im Bereich der freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen mit 151 Konkursen, was einem Anstieg um 2,7% gegenüber 2020 entspricht (147).

Die Arbeitsplatzverluste infolge von Konkursen beliefen sich im Februar 2024 auf 2.424. Dies entspricht einem Rückgang von 12,6% im Vergleich zum Januar 2024 (2.773). Dies bedeutet auch einen Anstieg von 15,8% im Vergleich zum Februar 2023 und um 36,9% im Vergleich zum Februar 2022.

Obwohl die Zahl der Arbeitsplatzverluste in der Flämischen Region und in der Wallonischen Region sowohl im Vergleich zum Februar 2023 als auch zum Februar 2022 gestiegen ist, ist sie nur in der Wallonischen Region im Vergleich zum Januar 2024 gestiegen (+3,3%).

Die Zahl der Arbeitsplätze, die im Februar 2024 infolge von Konkursen verloren gingen, ist im Vergleich zum Januar 2024 in vier Wirtschaftszweigen gestiegen. Drei dieser Wirtschaftszweige verzeichneten eine höhere Zahl von Arbeitsplatzverlusten, sowohl im Vergleich zum Februar 2023 als zum Februar 2022:

  • Freiberufliche, wissenschaftliche und technische Dienstleistungen mit 329 Arbeitsplatzverlusten, die höchste Zahl der Arbeitsplatzverluste im Zeitraum 2012-2023 seit Januar 2023 (298);
  • Landwirtschaft und Fischerei mit 11 Arbeitsplatzverlusten wobei man bis November 2023 zurückgehen muss, um eine größere Zahl zu finden (35);
  • Information und Kommunikation mit 58 Arbeitsplatzverlusten, die höchste Zahl der Arbeitsplatzverluste seit November 2023 (59).

Zusammen mit dieser Pressemitteilung und dem ergänzenden Bericht (NL - FR) veröffentlicht Statbel auch genauere monatliche Zahlangaben mit zusätzlichen Aufschlüsselungen auf kommunaler Ebene, auf NACEBEL-Klasse 2008 oder mit historischen Zahlen, die bis auf das Jahr 2009 zurückgehen. Diese Konkurszahlen finden Sie in be.STAT über die Registerkarte "Zahlen" dieser Publikation.

Für die Interpretation dieser Zahlen ist zu berücksichtigen, dass es zwischen der Einstellung der wirtschaftlichen Tätigkeit und der Konkurseröffnung vom Unternehmensgericht eine gewisse Verspätung gibt. Aus diesem Grund sind die wirtschaftlichen Auswirkungen erst nach einer bestimmten Zeitspanne in den Zahlen spürbar.

Darüber hinaus arbeiteten viele Unternehmensgerichte und Kanzleien aufgrund der COVID-19-Krise mit reduzierter Kapazität und wurden ihre Tätigkeiten bis zum 18. Mai 2020 eingeschränkt. Außerdem war bis zum 17. Juni 2020 ein Königlicher Erlass in Kraft, der zum Einfrieren von Konkursverfahren vor den Gerichten führte, um Unternehmen, die die sich bis zum 18. März 2020 nicht in finanziellen Schwierigkeiten befanden, vor den Auswirkungen der COVID-19-Krise zu schützen.

Danach genehmigte die Regierung am Freitag, dem 6. November 2020, ein neues Moratorium gegen Konkurse bis zum 31. Januar 2021, um Unternehmen zu schützen, die aufgrund des am 1. November 2020 veröffentlichten Ministeriellen Erlasses zur Abänderung des Ministeriellen Erlasses vom 28. Oktober 2020 zur Festlegung von Dringlichkeitsmaßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus COVID-19 gezwungen waren, ihre Türen vorübergehend zu schließen.

Um das Auslaufen dieses zweiten Moratoriums zu kompensieren, schlug die belgische Föderalregierung eine dreiteilige Reform vor zur Flexibilisierung des Zugangs zum Verfahren der gerichtlichen Reorganisation. Erstens wurde das Verfahren flexibler gestaltet, indem die Unternehmen nicht mehr von Anfang an 11 Dokumente einreichen müssen, sondern nur noch 3, wobei die übrigen Dokumente im Laufe des Verfahrens nachgereicht werden können. Zweitens erfordert das Verfahren keine Veröffentlichung im belgischen Staatsblatt mehr. Das würde es dem Vermittler ermöglichen, den Gläubigern in voller Diskretion zu begegnen und sie davon zu überzeugen, von einer schnellen Rückzahlung ihrer Forderungen abzusehen, bevor eine Einigung erzielt wird. Drittens wird das Verfahren der gerichtlichen Reorganisation auf der Grundlage einer gütlichen Einigung gefördert, weil dieses Verfahren Anspruch auf eine Steuerbefreiung gibt, die bisher nur für Verfahren der gerichtlichen Reorganisation mittels eines Gerichtsurteils galt. Die Bestimmungen zu den ersten beiden Säulen der Reform sollten ursprünglich nur bis zum 30. Juni 2021 gelten, wurden aber durch den Königlichen Erlass vom 24. Juni 2021 zur Verlängerung der Artikel 2, 4 und 12 des Gesetzes vom 21. März 2021 zur Abänderung des Buches XX des Wirtschaftsgesetzbuches und des Einkommensteuergesetzbuches 1992 bis zum 16. Juli 2022 verlängert.

Zwischen diesen beiden Moratorien haben sowohl der FÖD Finanzen als auch das LSS ein De-facto-Moratorium verabschiedet, sodass die Unternehmen wegen Steuer- oder Sozialversicherungsschulden nicht in Konkurs gehen. Diese Regelung blieb auch nach dem 1. Februar 2021 in Kraft, bis das LSS ab Oktober 2021 und die Steuerbehörden in verschiedenen Provinzen ab März 2022 wieder Ladungen ausstellten.

Darüber hinaus findet in den Monaten Juli und August die richterliche Sommerpause statt. Die Gerichte bleiben in diesem Zeitraum geöffnet, aber die Anzahl Anhörungen wird reduziert. Aus diesem Grund sind unsere Konkurszahlen in dieser Periode normalerweise niedriger.

Außerdem wurden verschiedene Maßnahmen - auf föderaler, regionaler und lokaler Ebene - ergriffen, um die Unternehmen während der COVID-19-Krise zu unterstützen. Das LSS gewährte zum Beispiel gütlich vereinbarte Tilgungspläne mit einer maximalen Dauer von 24 Monaten für die Rückzahlung aller Beiträge und Beträge für das Jahr 2020. Auf der Ebene des LFA könnte die vollständige vorübergehende Arbeitslosigkeit infolge des Coronavirus oder des Konflikts in der Ukraine bis zum 30. Juni 2022 als vorübergehende Arbeitslosigkeit wegen höherer Gewalt (Corona) betrachtet werden.

Schließlich wurden Fördermaßnahmen zur Unterstützung von Unternehmen während der Energiekrise bis zum 31. März 2023 eingeführt. Auf der Ebene des LFA könnten Unternehmen unter anderem einen gütlichen vereinbarten Rückzahlungsplan beantragen, während energieintensive Unternehmen ein Sondersystem der vorübergehenden Arbeitslosigkeit aus wirtschaftlichen Gründen für energieintensive Unternehmen in Anspruch nehmen könnten.

Alle oben beschriebenen staatlichen Maßnahmen hatten eine gemäßigte Auswirkung auf die Zahl der seit März 2020 angemeldeten Konkurse.

Zweck und Kurzbeschreibung

Jeden Monat berechnet Statbel die Konkurszahlen des Vormonats. Diese Veröffentlichung findet etwa 15 Tage nach dem Berichtsmonat statt. Zu diesem Zeitpunkt sind die Konkurszahlen endgültig. Zusätzlich zu den monatlichen Zahlen kann Statbel auch vorläufige, wöchentliche Schätzungen erstellen. Diese wöchentlichen Zahlen ermöglichen eine schnelle Beobachtung der ersten Trends. Zusätzlich zu den Konkurszahlen berechnet Statbel immer auch die entsprechenden Arbeitsplatzverluste. Für die Arbeitsplatzverluste verlässt sich Statbel auf die neuesten verfügbaren Informationen des LSS.

Die von Statbel erstellten Konkursstatistiken basieren auf Daten der Zentralen Unternehmensdatenbank (ZUD) und dem statistischen Unternehmensregister. Für die Interpretation der Zahlen ist zu berücksichtigen, dass es zwischen der Einstellung der wirtschaftlichen Tätigkeit und der Zahlungsunfähigkeitserklärung vom Unternehmensgericht eine gewisse Verspätung gibt. Aus diesem Grund sind die wirtschaftlichen Auswirkungen erst nach einer bestimmten Zeitspanne in den Zahlen spürbar.

Wegen der Covid-19-Krise und die damit verbundenen Sperrmaßnahmen haben die Unternehmensgerichte und Kanzleien bis 18. Mai ihre Tätigkeiten beschränkt. Darüber hinaus galt bis 17. Juni 2020 ein Moratorium, um Unternehmen gegen die Folgen der Covid-19-Krise zu schützen, die vor dem 18. März 2020 auf gesunden Beinen standen.

Danach hat die Bundesregierung am Freitag, 6. November 2020, ein neues Moratorium für Konkurse genehmigt. Dieses Moratorium galt bis zum 31. Januar 2021 und bot denjenigen Unternehmen Schutz, die aufgrund des Ministeriellen Erlasses vom 1. November 2020 zur Abänderung des Ministeriellen Erlasses vom 28. Oktober 2020 über Notfallmaßnahmen zur Festlegung von Dringlichkeitsmaßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus COVID-19 gezwungen waren, zu schließen.

Um das Auslaufen dieses zweiten Moratoriums zu kompensieren, setzte die belgische Bundesregierung eine dreiteilige Reform um, die den Zugang zum Verfahren der gerichtlichen Reorganisation flexibilisieren soll. Erstens wird das Verfahren flexibler gestaltet, indem die Unternehmen nicht mehr von Anfang an elf, sondern nur noch drei Unterlagen einreichen müssen, wobei die übrigen Unterlagen im Laufe des Verfahrens nachgereicht werden. Zweitens erfordert das Verfahren keine Veröffentlichung im Belgischen Staatsblatt mehr. Das ermöglicht dem Vermittler, den Gläubigern in voller Diskretion zu begegnen und sie davon zu überzeugen, von einer schnellen Rückzahlung ihrer Forderungen abzusehen, bevor eine Einigung erzielt wird. Drittens wird das Verfahren der gerichtlichen Reorganisation auf der Grundlage einer gütlichen Einigung gefördert, weil dieses Verfahren Anspruch auf eine Steuerbefreiung gibt, die bisher nur für Verfahren der gerichtlichen Reorganisation mittels eines Gerichtsurteils gilt. Die Bestimmungen zu den ersten beiden Säulen der Reform sollten ursprünglich nur bis zum 30. Juni 2021 gelten, wurden aber durch den Königlichen Erlass vom 24. Juni 2021 zur Verlängerung der Artikel 2, 4 und 12 des Gesetzes vom 21. März 2021 zur Abänderung des Buches XX des Wirtschaftsgesetzbuches und des Einkommensteuergesetzbuches 1992 bis zum 16. Juli 2022 verlängert

Zwischen den beiden Moratorien haben sowohl der FÖD Finanzen als auch das LSS dazu entschieden, ein De-facto-Moratorium anzuwenden. Beide Behörden entschieden, dass Steuerschulden und fälligen Sozialabgaben vorübergehend keinen Grund für einen Konkurs darstellen. Diese Regelung blieb für das LSS auch nach dem 1. Februar 2021 und bis Oktober 2021 in Kraft, während sie für die Steuerbehörden noch in Kraft ist.

Darüber hinaus findet in den Monaten Juli und August die richterliche Sommerpause statt. Die Gerichte bleiben in diesem Zeitraum geöffnet, aber die Anzahl der Anhörungen ist reduziert. Deshalb sind die Konkurszahlen in diesem Zeitraum niedriger.

Außerdem wurden verschiedene Maßnahmen - auf föderaler, regionaler und lokaler Ebene - ergriffen, um die Unternehmen während der COVID-19-Krise zu unterstützen. Das LSS gewährte zum Beispiel gütlich vereinbarte Tilgungspläne mit einer maximalen Dauer von 24 Monaten für die Rückzahlung aller Beiträge und Beträge für das Jahr 2020. Auf der Ebene des LFA könnte die vollständige vorübergehende Arbeitslosigkeit infolge des Coronavirus oder des Konflikts in der Ukraine bis zum 30. Juni 2022 als vorübergehende Arbeitslosigkeit wegen höherer Gewalt (Corona) betrachtet werden.

Schließlich wurden vor kurzem neue Fördermaßnahmen zur Unterstützung von Unternehmen während der Energiekrise eingeführt. Auf der Ebene des LFA können Unternehmen unter anderem einen gütlichen vereinbarten Rückzahlungsplan beantragen, während energieintensive Unternehmen ein Sondersystem der vorübergehenden Arbeitslosigkeit aus wirtschaftlichen Gründen für energieintensive Unternehmen in Anspruch nehmen können.

Alle diesen oben beschriebenen staatlichen Maßnahmen haben sich mäßigend auf die Zahl der seit März ausgesprochenen Konkurse ausgewirkt.

Grundgesamtheit

Ondernemingen onderworpen aan de wet op de faillissementen

Frequenz

Monatlich.

Timing publicatie

Resultaten beschikbaar 15 dagen na de referentieperiode

Definities

Konkurs

Ein Unternehmen geht in Konkurs, wenn zwei Bedingungen erfüllt sind: Einerseits ist das Unternehmen zahlungsunfähig, d. h. es zahlt seine Gläubiger nicht mehr. Andererseits wurden auch die Kredite ans Unternehmen eingestellt. Mit anderen Worten: Das Unternehmen hat das Vertrauen seiner Gläubiger verloren. Die Bank weigert sich dann z. B., dem Unternehmen einen neuen Kredit zu gewähren. Ein Konkurs hat immer Bezug auf ein einzelnes Unternehmen. Eine Rechtsvereinbarung, bei der mehrere Personen eine Gesellschaft gegründet haben, wie z. B. eine offene Handelsgesellschaft (OHG), kann daher nur zu einem einzelnen Konkurs führen

Arbeitsplatzverluste

Der Verlust von Vollzeit- und Teilzeitarbeitsplätzen stammt aus dem LSS. Die Arbeitsplatzverluste werden auf der Grundlage der letzten bekannten Situation des Unternehmens, d. h. zum Zeitpunkt des Konkurses, ermittelt. Dieser Gesamtverlust an Arbeitsplätzen setzt sich aus der Summe von 3 einzelnen Kategorien zusammen (Verlust von Vollzeitarbeitsplätzen + Verlust von Teilzeitarbeitsplätzen + Verlust von Arbeitsplätzen von lohnabhängigen Arbeitgebern). Lohnabhängige Arbeitgeber sind Arbeitgeber, die sich selbst ein Gehalt zahlen. Informationen über die Anzahl der lohnabhängigen Arbeitgeber sind beim LSS nicht verfügbar. Demzufolge muss Statbel eine Schätzung vornehmen. Zu diesem Zweck stützt sich Statbel auf die Schätzungsregel, die Eurostat im Dokument "OECD Manual on Business Demography Statistics" anführt, und zwar für die folgenden zwei Unternehmenskategorien:

  • Selbstständige (Typ1): 1 besoldeter Arbeitgeber
  • Partnerschaft und andere Rechtsformen (Typ 3): 2 besoldete Arbeitgeber

Auf der Grundlage der Ergebnisse vom Januar 2022 hat Statbel nach einer umfassenden Analyse der in Belgien verfügbaren Rechtsformen beschlossen, in Übereinstimmung mit der oben erwähnten internationalen Schätzungsregel 1 bis 3 lohnabhängige Arbeitgeber in Gesellschaften mit beschränkter Haftung (Typ 2) zugewiesen, und zwar rückwirkend, entsprechend den belgischen Rechtsvorschriften in Bezug auf die Gründung einer Gesellschaft (zuvor wurden "0" lohnabhängige Arbeitgeber zugewiesen). Eine identische Vorgehensweise wird bereits in anderen Statistiken angewandt (z. B. Demografie der Unternehmen, mehrwertsteuerpflichtige Unternehmen, ...).

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