Monatliche Zahl der Konkurse

Februar 2026: 961 Konkurse

Unternehmen
Februar 2026: 961 Konkurse

Im Februar 2026 verzeichneten die Unternehmensgerichte 961 Konkurse. Dies entspricht einem Rückgang um 1,8 % im Vergleich zum Januar 2026 (979).

Die Zahl der registrierten Konkurse im Februar 2026 ist im Vergleich zum gleichen Monat des Jahres 2025 (-2,7 %) und 2024 (-3,3 %) rückläufig.

Auf regionaler Ebene sank die Zahl der Konkurse in der Wallonischen Region (-5,6 %) und in der Region Brüssel-Hauptstadt (-3,7 %) gegenüber Januar 2026, während sie in der Flämischen Region unverändert blieb. Obwohl die Zahl der Konkurse in keiner einzigen Region im Vergleich zu Februar 2025 und Februar 2024 gestiegen ist, nimmt sie in der Flämischen Region im Vergleich zu Februar 2025 (+5,2 %) und in der Region Brüssel-Hauptstadt im Vergleich zu Februar 2024 (+9,9 %) zu.

Seit Anfang dieses Jahres haben die Unternehmensgerichte in der Flämischen Region 1.208 Konkurse ausgesprochen. Diese Zahl liegt 6,7 % über dem bisherigen Rekord aus dem Jahr 2024 (1.132).

Die Zahl der im Februar 2026 registrierten Konkurse ist im Vergleich zum Januar 2026 in vier Wirtschaftszweigen gestiegen. Diese Zahl stieg von:

  • 60 auf 78 im Bereich der freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen (+18); was der höchsten Zahl an Konkursen seit Dezember 2025 (81) entspricht.
  • 72 auf 84 im Bereich Verkehr und Lagerei (+12), wobei man bis Dezember 2025 zurückgehen muss, um eine höhere Zahl zu finden (96);
  • 41 auf 46 im Bereich Industrie und Energie (+5), was den höchsten Wert seit Juni 2025 (56) darstellt;
  • 166 auf 168 im Gastgewerbe (+2), was der höchsten Zahl an Konkursen seit Dezember 2025 entspricht (186).

Die 84 ausgesprochenen Konkurse im Bereich Verkehr und Lagerei sind auch die höchste Zahl an Konkursen für einen Monat Februar in diesem Sektor, da der bisherige Rekord bei 74 Konkurse im Februar 2025 lag.

Nach zwei Monaten im Jahr 2026 stellt die Zahl der Konkurse in Belgien einen Rekord im Bereich Verkehr und Lagerei dar, wo 156 Konkurse verkündet wurden, was einem Anstieg von 20,9 % gegenüber dem bisherigen Rekord im Jahr 2025 (129) entspricht.

Die Arbeitsplatzverluste infolge von Konkursen beliefen sich im Februar 2026 auf 2.342. Dies entspricht einem Anstieg um 0,9% im Vergleich zum Januar 2026 (2.322). Dies bedeutet auch einen Rückgang um 9,5 % gegenüber Februar 2025, aber einen Anstieg um 8,7 % gegenüber Februar 2024.

Die Zahl der Arbeitsplatzverluste im Februar 2026 ist nur in der Flämischen Region höher als im Januar 2026 (+5,8 %). Diese Zahl stieg in keiner einzigen Region im Vergleich zu Februar 2025 und Februar 2024.

Die Zahl der Arbeitsplatzverluste im Februar 2026 infolge von Konkursen ist im Vergleich zum Januar 2026 in sechs Wirtschaftszweigen gestiegen. Fünf dieser Wirtschaftszweige verzeichneten im Vergleich zu Februar 2025 und Februar 2024 eine höhere Zahl von Arbeitsplatzverlusten:

  • das Baugewerbe mit 465 Arbeitsplatzverlusten, was den höchsten Wert für einen Monat Februar seit 2015 darstellt (475);
  • Das Baugewerbe mit 444 Arbeitsplatzverlusten, was den höchsten Wert für einen Monat Februar seit 2021 darstellt (706);
  • Das Gastgewerbe mit 431 Arbeitsplatzverlusten, wobei man bis ins Jahr 2018 zurückgehen muss, um für diesen Monat eine höhere Zahl zu finden (548);
  • Verkehr und Lagerei mit 247 Arbeitsplatzverlusten, was den höchsten Wert für einen Monat Februar seit 2023 darstellt (257);
  • Information und Kommunikation mit 76 Arbeitsplatzverlusten, was den höchsten Wert für einen Monat Februar seit dem bisherigen Rekord im Jahr 2014 (72) darstellt.

Schließlich erreichte die Zahl der Arbeitsplatzverluste in Belgien seit Anfang dieses Jahres im Bereich Verkehr und Lagerei mit 443 Arbeitsplatzverlusten ein Rekordwert, was einem Anstieg von 12,4 % gegenüber 2013 (394) entspricht.

Zusätzlich zu dieser Pressemitteilung veröffentlicht Statbel auf seiner Website auch detailliertere monatliche Zahlen, die nach Gemeinden oder nach der NACEBEL-2008-Klassifizierung aufgeschlüsselt werden können. Diese Zahlen enthalten auch historische Zahlen, die im Bereich von den Konkursen bis 2000 und im Bereich von den Arbeitsplatzverlusten bis 2005 zurückreichen. Diese Zahlen sind auf be.STAT über die Registerkarte "Zahlen" dieser Veröffentlichung verfügbar.

Für die Interpretation dieser Zahlen ist zu berücksichtigen, dass es zwischen der Einstellung der wirtschaftlichen Tätigkeit und der Konkurseröffnung vom Unternehmensgericht eine gewisse Verspätung gibt. Aus diesem Grund sind die wirtschaftlichen Auswirkungen erst nach einer bestimmten Zeitspanne in den Zahlen sichtbar.

Zweck und Kurzbeschreibung

Jeden Monat berechnet Statbel die Konkurszahlen des Vormonats. Diese Veröffentlichung findet etwa 15 Tage nach dem Berichtsmonat statt. Zusätzlich zu den Konkurszahlen berechnet Statbel immer auch die entsprechenden Arbeitsplatzverluste. Für die Arbeitsplatzverluste verlässt sich Statbel auf die neuesten verfügbaren Informationen des LSS.

Die von Statbel erstellten Konkursstatistiken basieren auf Daten der Zentralen Unternehmensdatenbank (ZUD) und dem statistischen Unternehmensregister. Für die Interpretation der Zahlen ist zu berücksichtigen, dass es zwischen der Einstellung der wirtschaftlichen Tätigkeit und der Zahlungsunfähigkeitserklärung vom Unternehmensgericht eine gewisse Verspätung gibt. Aus diesem Grund sind die wirtschaftlichen Auswirkungen erst nach einer bestimmten Zeitspanne in den Zahlen spürbar.

Wegen der Covid-19-Krise und die damit verbundenen Sperrmaßnahmen haben die Unternehmensgerichte und Kanzleien bis 18. Mai ihre Tätigkeiten beschränkt. Darüber hinaus galt bis 17. Juni 2020 ein Moratorium, um Unternehmen gegen die Folgen der Covid-19-Krise zu schützen, die vor dem 18. März 2020 auf gesunden Beinen standen.

Danach hat die Bundesregierung am Freitag, 6. November 2020, ein neues Moratorium für Konkurse genehmigt. Dieses Moratorium galt bis zum 31. Januar 2021 und bot denjenigen Unternehmen Schutz, die aufgrund des Ministeriellen Erlasses vom 1. November 2020 zur Abänderung des Ministeriellen Erlasses vom 28. Oktober 2020 über Notfallmaßnahmen zur Festlegung von Dringlichkeitsmaßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus COVID-19 gezwungen waren, zu schließen.

Um das Auslaufen dieses zweiten Moratoriums zu kompensieren, setzte die belgische Bundesregierung eine dreiteilige Reform um, die den Zugang zum Verfahren der gerichtlichen Reorganisation flexibilisieren soll. Erstens wird das Verfahren flexibler gestaltet, indem die Unternehmen nicht mehr von Anfang an elf, sondern nur noch drei Unterlagen einreichen müssen, wobei die übrigen Unterlagen im Laufe des Verfahrens nachgereicht werden. Zweitens erfordert das Verfahren keine Veröffentlichung im Belgischen Staatsblatt mehr. Das ermöglicht dem Vermittler, den Gläubigern in voller Diskretion zu begegnen und sie davon zu überzeugen, von einer schnellen Rückzahlung ihrer Forderungen abzusehen, bevor eine Einigung erzielt wird. Drittens wird das Verfahren der gerichtlichen Reorganisation auf der Grundlage einer gütlichen Einigung gefördert, weil dieses Verfahren Anspruch auf eine Steuerbefreiung gibt, die bisher nur für Verfahren der gerichtlichen Reorganisation mittels eines Gerichtsurteils gilt. Die Bestimmungen zu den ersten beiden Säulen der Reform sollten ursprünglich nur bis zum 30. Juni 2021 gelten, wurden aber durch den Königlichen Erlass vom 24. Juni 2021 zur Verlängerung der Artikel 2, 4 und 12 des Gesetzes vom 21. März 2021 zur Abänderung des Buches XX des Wirtschaftsgesetzbuches und des Einkommensteuergesetzbuches 1992 bis zum 16. Juli 2022 verlängert

Zwischen den beiden Moratorien haben sowohl der FÖD Finanzen als auch das LSS dazu entschieden, ein De-facto-Moratorium anzuwenden. Beide Behörden entschieden, dass Steuerschulden und fälligen Sozialabgaben vorübergehend keinen Grund für einen Konkurs darstellen. Diese Regelung blieb für das LSS auch nach dem 1. Februar 2021 und bis Oktober 2021 in Kraft, während sie für die Steuerbehörden noch in Kraft ist.

Darüber hinaus findet in den Monaten Juli und August die richterliche Sommerpause statt. Die Gerichte bleiben in diesem Zeitraum geöffnet, aber die Anzahl der Anhörungen ist reduziert. Deshalb sind die Konkurszahlen in diesem Zeitraum niedriger.

Außerdem wurden verschiedene Maßnahmen - auf föderaler, regionaler und lokaler Ebene - ergriffen, um die Unternehmen während der COVID-19-Krise zu unterstützen. Das LSS gewährte zum Beispiel gütlich vereinbarte Tilgungspläne mit einer maximalen Dauer von 24 Monaten für die Rückzahlung aller Beiträge und Beträge für das Jahr 2020. Auf der Ebene des LFA könnte die vollständige vorübergehende Arbeitslosigkeit infolge des Coronavirus oder des Konflikts in der Ukraine bis zum 30. Juni 2022 als vorübergehende Arbeitslosigkeit wegen höherer Gewalt (Corona) betrachtet werden.

Schließlich wurden vor kurzem neue Fördermaßnahmen zur Unterstützung von Unternehmen während der Energiekrise eingeführt. Auf der Ebene des LFA können Unternehmen unter anderem einen gütlichen vereinbarten Rückzahlungsplan beantragen, während energieintensive Unternehmen ein Sondersystem der vorübergehenden Arbeitslosigkeit aus wirtschaftlichen Gründen für energieintensive Unternehmen in Anspruch nehmen können.

Alle diesen oben beschriebenen staatlichen Maßnahmen haben sich mäßigend auf die Zahl der seit März ausgesprochenen Konkurse ausgewirkt.

Grundgesamtheit

Ondernemingen onderworpen aan de wet op de faillissementen

Frequenz

Monatlich.

Zeitpunkt der Veröffentlichung und Überarbeitung

Die Veröffentlichung der monatlichen Konkurszahlen findet etwa 15 Tage nach dem Berichtsmonat statt. Bei jeder Veröffentlichung werden die Zahlen der letzten drei Monate überarbeitet. 

Definities

Konkurs

Ein Unternehmen geht in Konkurs, wenn zwei Bedingungen erfüllt sind: Einerseits ist das Unternehmen zahlungsunfähig, d. h. es zahlt seine Gläubiger nicht mehr. Andererseits wurden auch die Kredite ans Unternehmen eingestellt. Mit anderen Worten: Das Unternehmen hat das Vertrauen seiner Gläubiger verloren. Die Bank weigert sich dann z. B., dem Unternehmen einen neuen Kredit zu gewähren. Ein Konkurs hat immer Bezug auf ein einzelnes Unternehmen. Eine Rechtsvereinbarung, bei der mehrere Personen eine Gesellschaft gegründet haben, wie z. B. eine offene Handelsgesellschaft (OHG), kann daher nur zu einem einzelnen Konkurs führen

Arbeitsplatzverluste

Der Verlust von Vollzeit- und Teilzeitarbeitsplätzen stammt aus dem LSS. Die Arbeitsplatzverluste werden auf der Grundlage der letzten bekannten Situation des Unternehmens, d. h. zum Zeitpunkt des Konkurses, ermittelt. Dieser Gesamtverlust an Arbeitsplätzen setzt sich aus der Summe von 3 einzelnen Kategorien zusammen (Verlust von Vollzeitarbeitsplätzen + Verlust von Teilzeitarbeitsplätzen + Verlust von Arbeitsplätzen von lohnabhängigen Arbeitgebern). Lohnabhängige Arbeitgeber sind Arbeitgeber, die sich selbst ein Gehalt zahlen. Informationen über die Anzahl der lohnabhängigen Arbeitgeber sind beim LSS nicht verfügbar. Demzufolge muss Statbel eine Schätzung vornehmen. Um die neuen Berechnungsregeln, die in der Statistik über Unternehmensinsolvenzen verwendet werden, mit denen der anderen von Statbel veröffentlichten Statistiken (z. B. Unternehmensdemografie, mehrwertsteuerpflichtige Unternehmen usw.) in Einklang zu bringen, wird die Zahl der lohnabhängigen Arbeitgeber künftig auf der Grundlage der von Eurostat angewandten Methode aus der ESVG-Verordnung 2010 für die folgenden Unternehmenskategorien geschätzt: Selbständiger: 1 lohnabhängiger Arbeitgeber Partnerschaft und andere Rechtsformen: 2 Arbeitgeber Gesellschaft mit beschränkter Haftung: 1 lohnabhängiger Arbeitgeber, wenn es keine Beschäftigung beim LSS gibt.

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