Wanderungen

Internationaler wanderungssaldo beträgt 66.349 personen im jahr 2023

Bevölkerung
Internationaler wanderungssaldo beträgt 66.349 personen im jahr 2023

Im Jahr 2023 betrug der internationale Wanderungssaldo für Belgien 66.349: Mehr Personen sind also nach Belgien eingewandert als ausgewandert. Das geht aus den Zahlen von Statbel, dem belgischen Statistikamt, hervor.

Der internationale Wanderungssaldo, die Differenz zwischen der Zahl Einwanderungen und Auswanderungen, war im Jahr 2023 positiv (+66.349). Ein positiver internationaler Wanderungssaldo wird erwartet, der Saldo ist aber etwas positiver als normal. Dies kann erklärt werden durch eine etwas höhere Zahl internationaler Zuwanderungen[1] im Jahr 2023: 194.887 Einwanderer wurden registriert. In den Jahren 2021 und 2022 waren es 165.534 bzw. 233.629. Die Auswirkungen des Krieges in der Ukraine sind auch im Jahr 2023 noch zu beobachten: 13.702 (7,0 %) der Zuwanderer haben die ukrainische Staatsbürgerschaft. Allerdings ist der Effekt geringer als im Jahr 2022 (dem Jahr des Kriegsausbruchs), als 57.514 (24,6 %) Zuwanderer die ukrainische Staatsbürgerschaft besaßen.

Darüber hinaus wurden im Jahr 2023 128.538 internationale Auswanderungen[2] registriert. Auch diese Zahl ist ziemlich hoch. In den Jahren 2021 und 2022 waren es 107.416 bzw. 117.085. Auch hier spielen Menschen mit ukrainischer Staatsangehörigkeit eine wichtige Rolle: Sie machen 5,9 % der Auswanderer im Jahr 2023 aus, verglichen mit 4,6 % im Jahr 2022 und 0,2 % im Jahr 2021.

Im Jahr 2023 ist der internationale Wanderungssaldo also der wichtigste Anreiz für das Bevölkerungswachstum in Belgien. Der positive internationale Wanderungssaldo hat den negativen natürlichen Saldo (Zahl der Geburten minus Zahl der Sterbefälle) ausgeglichen und ermöglichte daneben ein ziemlich starkes Bevölkerungswachstum mit 66.093 Einwohnern oder 0,57 %.


[1] Die internationale Einwanderung besteht aus drei Bewegungen: (1) die klassische internationale Einwanderung, (2) Änderungen des Registers (Anmeldungen) (Übertragung aus dem Warteregister in das Fremdenregister) und (3) eine Wiedereintragung (anschließend an die Streichung von Amts wegen).
[2] Die internationale Auswanderung besteht aus drei Bewegungen: (1) die klassische internationale Auswanderung, (2) Änderung außerhalb des Registers (Umschreibung in das Warteregister) und (3) Streichung von Amts.

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Seit 1988 stammen die Daten zur Migration aus dem Nationalregister. Dort werden vor allem die Informationen aus den kommunalen Bevölkerungsregistern zentralisiert.

Die Binnenwanderungsstatistik beschreibt die Wohnsitzveränderungen innerhalb des Landes.

Die Statistik zur internationalen Migration (Außenwanderungsstatistik) erfasst die Einwanderungen aus dem Ausland und die Auswanderungen ins Ausland.

Seit dem 1. Februar 1995 sind die im Warteregister eingetragenen Asylsuchenden nicht mehr in der Wohnbevölkerung enthalten. Sie werden erst dann in die Statistik über die Bevölkerungsbewegungen aufgenommen, wenn ihnen der Flüchtlingsstatus zuerkannt worden ist bzw. sie auf einer anderen Grundlage reglementiert werden, und zwar in der Kategorie „Registeränderungen“.

Ab 2007 umfasst die „gesamte internationale Zuwanderung“ die folgenden Kategorien:

  • „Migrationsbewegungen – Zuzüge“ (oder „Internationale Einwanderung“)
  • „Registeränderungen“
  • „Rückeintragungen nach Löschung“

Ab 2007 umfasst die „gesamte internationale Auswanderung“ die folgenden Kategorien:

  • „Migrationsbewegungen – Fortzüge“ (oder „Internationale Auswanderung“)
  • „Amtshalber gelöschte Bevölkerung“

Der Wanderungssaldo errechnet sich aus der Differenz zwischen der Gesamtzahl der internationalen Einwanderungen und der Gesamtzahl der internationalen Auswanderungen.