Wanderungen

Internationaler Wanderungssaldo von 66.044 Personen im Jahr 2024

Bevölkerung
Internationaler Wanderungssaldo von 66.044 Personen im Jahr 2024

Im Jahr 2024 betrug der internationale Wanderungssaldo für Belgien 66.044: Mehr Personen sind also nach Belgien eingewandert als ausgewandert. Das geht aus Zahlen von Statbel, dem belgischen Statistikamt, hervor.

Der internationale Wanderungssaldo, die Differenz zwischen der Zahl der Einwanderungen[1] (194.212) und Auswanderungen (128.168), war im Jahr 2024 positiv (+66.044). Ein positiver internationaler Wanderungssaldo wird erwartet, ist jedoch etwas niedriger als 2023, als er 66.349 Personen betrug. 

Der größte Anteil der Einwanderer hat die belgische Staatsangehörigkeit (22.506, d. h. 11,6 %), gefolgt von 18.845 Rumänen (9,7 %) und 14.423 Franzosen (7,4 %).  Bei den Einwanderungen nimmt der Einfluss des Krieges in der Ukraine weiter ab. Im Jahr 2024 haben 12.633 (6,5 %) der Einwanderer die ukrainische Staatsangehörigkeit, während es 2023 und 2022 noch 13.702 (7,0 %) bzw. 57.514 (24,6 %) waren.

Darüber hinaus wurden im Jahr 2024 128.168 internationale Auswanderungen[2] registriert. Auch diese Zahl ist ziemlich hoch. In den Jahren 2022 und 2023 waren es 117.085 bzw. 128.538. Es sind vor allem Belgier (36.302; 28,3 %), Rumänen (15.414; 12 %) und Franzosen (10.442; 8,1 %), die auswandern. Die Auswanderung von Personen mit ukrainischer Staatsangehörigkeit spielt ebenfalls eine Rolle. Im Jahr 2024 waren es 4,6 % der Auswanderer, gegenüber 5,9 % im Jahr 2023 und 4,6 % im Jahr 2022.

Im Jahr 2024 ist der internationale Wanderungssaldo wieder der wichtigste Anreiz für das Bevölkerungswachstum in Belgien. Der positive internationale Wanderungssaldo hat den negativen natürlichen Saldo (Zahl der Geburten minus Zahl der Sterbefälle) ausgeglichen und ermöglichte daneben ein ziemlich starkes Bevölkerungswachstum mit 61.901 Einwohnern oder 0,52 %.

 

 


[1] Die internationale Einwanderung besteht aus drei Bewegungen: (1) die klassische internationale Einwanderung, (2) Änderungen des Registers (Anmeldungen) (Übertragung aus dem Warteregister in das Fremdenregister) und (3) eine Wiedereintragung (anschließend an die Streichung von Amts wegen).

[2] Die internationale Auswanderung besteht aus drei Bewegungen: (1) die klassische internationale Auswanderung, (2) Änderung außerhalb des Registers (Umschreibung in das Warteregister) und (3) Streichung von Amts wegen.

Seit 1988 stammen die Daten zur Migration aus dem Nationalregister. Dort werden vor allem die Informationen aus den kommunalen Bevölkerungsregistern zentralisiert.

Die Binnenwanderungsstatistik beschreibt die Wohnsitzveränderungen innerhalb des Landes.

Die Statistik zur internationalen Migration (Außenwanderungsstatistik) erfasst die Einwanderungen aus dem Ausland und die Auswanderungen ins Ausland.

Seit dem 1. Februar 1995 sind die im Warteregister eingetragenen Asylsuchenden nicht mehr in der Wohnbevölkerung enthalten. Sie werden erst dann in die Statistik über die Bevölkerungsbewegungen aufgenommen, wenn ihnen der Flüchtlingsstatus zuerkannt worden ist bzw. sie auf einer anderen Grundlage reglementiert werden, und zwar in der Kategorie „Registeränderungen“.

Ab 2007 umfasst die „gesamte internationale Zuwanderung“ die folgenden Kategorien:

  • „Migrationsbewegungen – Zuzüge“ (oder „Internationale Einwanderung“)
  • „Registeränderungen“
  • „Rückeintragungen nach Löschung“

Ab 2007 umfasst die „gesamte internationale Auswanderung“ die folgenden Kategorien:

  • „Migrationsbewegungen – Fortzüge“ (oder „Internationale Auswanderung“)
  • „Amtshalber gelöschte Bevölkerung“

Der Wanderungssaldo errechnet sich aus der Differenz zwischen der Gesamtzahl der internationalen Einwanderungen und der Gesamtzahl der internationalen Auswanderungen.