Erklärungen über das gesetzliche Zusammenwohnen

Erklärungen zum gesetzlichen Zusammenwohnen stabilisieren sich und Beendigungen entwickeln sich

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Die im Jahr 2000 eingeführte gesetzliche Zusammenwohnen scheint seit 2011 ein stabiles Niveau von rund 39.000 Erklärungen pro Jahr erreicht zu haben. Im Jahr 2022 liegt die Zahl der neuen Erklärungen bei 38.359, was einem kleinen Anstieg von 1,6% im Vergleich zu 2021 und einem minimalen Rückgang von 0,2% im Vergleich zum Durchschnitt der Fälle im Zeitraum 2018-2021 entspricht.

Die Zahl der Beendigungen des gesetzlichen Zusammenwohnens steigt um rund 18% im Vergleich zum Durchschnitt des Zeitraums 2018-2021. Auch hier könnte es einen gewissen Aufholprozess nach dem Covid-Zeitraum gegeben haben, da in 58,5% der Fälle das gesetzliche Zusammenwohnen durch eine Heirat ersetzt wird. Einige Paare blieben also wahrscheinlich etwas länger zusammenwohnend, nachdem sie ihre Heiratspläne verschoben hatten. In 36,3 % der Fälle erfolgte die Beendigung auf Wunsch eines oder beider Zusammenwohnenden. In 5,2 % der Fälle wurde das Zusammenwohnen durch den Tod eines Partners beendet.

Das Durchschnittsalter, in dem eine Person zum ersten Mal eine Partnerschaft in Form eines gesetzlichen Zusammenwohnen eingeht, steigt kaum an: Es beträgt 31,8 Jahre für den ersten Partner und 30 Jahre für den zweiten Partner. Die Dauer des Zusammenwohnens zum Zeitpunkt der Beendigung steigt weiter an: Sie liegt im Durchschnitt bei 5,7 Jahren in Belgien. Diese Dauer, wie auch die Dauer der Ehe vor der Scheidung, ist in Wallonien (5,9 Jahre für Zusammenwohnen - 16,1 Jahre für Eheschließungen) etwas höher als in den beiden anderen Regionen (Brüssel-Hauptstadt und Flandern: 5,5 Jahre für Zusammenwohnen - 14,6 bzw. 14,8 Jahre für Eheschließungen).

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Erklärungen
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Entwicklung die Zahl der Erklärungen des gesetzlichen Zusammenwohnens pro Jahr und verwaltunseinheit, seit 2000

Verwaltungseinheiten Jahre
2000 2005 2010 2015 2020 2022
Belgien 2.694 15.513 36.962 40.770 36.329 38.359
Region Brüssel-Hauptstadt 121 1.594 2.957 3.125 2.790 3.136
Flämische Region 2.040 7.569 21.928 23.335 21.457 23.179
Wallonische Region 533 6.350 12.077 14.310 12.082 12.043
Beendigungen
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Entwicklung die Zahl der Beendigungen des gesetzlichen Zusammenwohnens pro Jahr und verwaltunseinheit, seit 2000

Verwaltungseinheiten Jahre
2000 2005 2010 2015 2020 2022
Belgien 111 3.299 13.487 22.227 21.845 29.061
Region Brüssel-Hauptstadt 5 271 909 1.340 1.283 1.579
Flämische Region 83 1.909 7.779 13.326 13.285 17.344
Wallonische Region 22 1.039 4.472 7.099 7.133 9.785

Statbel veröffentlicht in diesem Jahr zum ersten Mal eine Statistik über die Erklärung des gesetzlichen Zusammenwohnens anhand des Nationalen Registers der natürlichen Personen (RR). Gemäß dem Gesetz vom 23. November 1998 zur Einführung des gesetzlichen Zusammenwohnens (veröffentlicht im Belgischen Staatsblatt am 12. Januar 1999) haben zwei Personen, die zusammenleben, seit dem 1. Januar 2000 die Möglichkeit, die Tatsache des Zusammenwohnens offiziell zu bescheinigen. Gesetzliches Zusammenwohnen entsteht, wenn zwei Personen, die zusammenleben, eine entsprechende Erklärung gegenüber ihrer lokalen Behörde abgeben, unabhängig von ihrem Geschlecht und ihrer Verwandtschaft. Die Bedingungen für die Abgabe dieser Erklärung sind:

  • fähig sein, Verträge zu schließen
  • nicht durch eine Ehe gebunden sein
  • nicht durch ein anderes gesetzliches Zusammenwohnen gebunden sein

Der Standesbeamte ist verpflichtet, die Einhaltung der rechtlichen Bedingungen zu überprüfen und die Erklärung ins Nationalregister einzutragen.

Das gesetzliche Zusammenwohnen in Belgien bezieht sich auf die Situation, in der zwei Personen zusammenwohnen. Es gibt jedoch seltene Fälle der Eintragung des gesetzlichen Zusammenwohnens via Konsularstellen im Ausland.

Die aktuelle Statistik wird anhand des Informationstyps „gesetzliches Zusammenwohnen“ (IT123) des Nationalregisters erstellt. Die IT123 registriert eine Reihe von Daten in Bezug auf das gesetzliche Zusammenwohnen, einschließlich das Datum der Erklärung, der Ort der Erklärungsabgabe (Wohnsitzgemeinde), das Vorhandensein eines notariellen Vertrags (mit dem Datum und Ort an dem der Vertrag geschlossen wurde), das Datum und der Grund der Beendigung. Durch die Verknüpfung von dieser Informationen mit einer anderen IT des Nationalregisters können wir die gesetzlichen Zusammenwohnenden charakterisieren und Tabellen auf der Grundlage des Geschlechts, des Alters, der Staatsangehörigkeit, usw. erstellen. Eine ausländische Person, die sich illegal auf dem Hoheitsgebiet aufhält, kann legal zusammenwohnen sofern sie und die Person mit der sie zusammenwohnt, einen gemeinsamen Wohnsitz in Belgien haben. In dieser Statistik werden jedoch die Fälle nicht berücksichtigt, in denen zwei Personen zusammenwohnen und die im Warteregister eingetragen sind. Um eine kohärente Statistik zu erhalten, haben wir auch einige seltene Fälle ausgeschlossen, die einen Widerspruch zwischen dem Familienstand und der Situation des gesetzlichen Zusammenwohnens aufweisen (eindeutig verheiratete (oder geschiedene) Personen auf der Grundlage eines "angemessenen" Beobachtungszeitraums; Fälle, die mit einer späten - aber "angemessenen" - Registrierung von Scheidungen zusammenhängen, sind somit in die Statistik aufgenommen).