8,8 Müttersterbefälle pro 100.000 Lebendgeburten

Statbel, das belgische Statistikamt, hat in Zusammenarbeit mit der Arbeitsgruppe zur Todesursachen, den Sachverständigen des Belgian Analysis System for Maternal Mortality (BAMM) und Sciensano die Statistik zur Müttersterblichkeit für den Zeitraum 2018-2022 aktualisiert.
Müttersterblichkeit kann bei Frauen von der Konzeption der Schwangerschaft bis zu einem Jahr nach der Entbindung auftreten.
Im Jahr 2022 wurden 10 direkte Müttersterbefälle, 2 indirekte Müttersterbefälle und 2 späte Müttersterbefälle[1] festgestellt.
Die Müttersterblichkeitsrate lag im Fünfjahreszeitraum mit 2020 als Mittelpunkt bei 8,8 Todesfällen pro 100.000 Lebendgeburten.
Es ist ein Aufwärtstrend zu beobachten, der noch mit der seit 2018 geltenden Anwendung der von der WHO empfohlenen ICD-10 für Müttersterblichkeit (ICD-MM; 2012) in Zusammenhang gebracht werden muss[2] .
In fast einem Drittel der erfassten Fälle ist die Hauptursache der Müttersterblichkeit mit der Schwangerschaft, der Geburt und dem Wochenbett verbunden (Code O00-O99 der ICD-10)[3].
Innerhalb dieser Kategorie sind die häufigsten Ursachen in erster Linie auf eine geburtshilfliche Embolie (27,3 % der Fälle), eine Komplikation während der Wehen und der Geburt (18,2 % der Fälle) oder eine Komplikation im Zusammenhang mit dem Wochenbett (18,2 % der Fälle) zurückzuführen.
In fast einem Fünftel der Todesfälle (18,6 %) war die Haupttodesursache eine Selbstverletzung.
Die mit Tumoren verbundene Kategorie und die mit Erkrankungen des Kreislaufsystems verbundene Kategorie machen jeweils 12,9 % der Fälle von Müttersterblichkeit aus.
[1] Der späte Fall von Müttersterblichkeit tritt mehr als 42 Tage nach der Entbindung, aber weniger als ein Jahr nach der Entbindung, ein.
[2] Seit 2018 wendet die Sachverständigengruppe die Empfehlungen der WHO zur Müttersterblichkeit an. Dadurch werden mehr Fälle zur Müttersterblichkeit gezählt, beispielsweise Selbstmorde. Die Rate wird auf der Grundlage der Daten der letzten fünf Jahre berechnet. Der letzte Punkt der Kurve, der auf das Jahr 2020 zentriert ist, berücksichtigt somit nur noch Fälle nach der „neuen“ Definition.
[3] Zeitraum nach der Entbindung
Belgien, Müttersterblichkeit, 1998-2022
Jahr | Müttersterblichkeit bei ansässigen Frauen | direkte <=42 d | indirekte <=42 d | Unbestimmt <=42 d | Müttersterbe-fälle (MS) | späte | In Bezug auf die Schwangerschaft, nicht mütterlich | Zufällige Ursache | Lebend-geburten | Zeitraum | Müttersterb-lichkeitsrate |
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
1998 | 11 | 2 | - | 13 | 1 | - | - | 114.276 | - | - |
1999 | 6 | 1 | - | 7 | 1 | - | - | 113.469 | - | - |
2000 | 4 | 0 | - | 4 | 1 | - | - | 114.883 | 1998-2002 | 6,7 |
2001 | 10 | 1 | - | 11 | 2 | - | - | 114.172 | 1999-2003 | 5,8 |
2002 | 1 | 2 | - | 3 | 2 | - | - | 111.225 | 2000-2004 | 4,9 |
2003 | 7 | 1 | - | 8 | 0 | - | - | 112.149 | 2001-2005 | 5,3 |
2004 | 2 | 0 | - | 2 | 0 | - | - | 115.618 | 2002-2006 | 4,5 |
2005 | 4 | 2 | - | 6 | 0 | - | - | 118.002 | 2003-2007 | 5,1 |
2006 | 6 | 1 | - | 7 | 2 | - | - | 121.382 | 2004-2008 | 4,8 |
2007 | 7 | 0 | - | 7 | 1 | - | - | 125.228 | 2005-2009 | 5,3 |
2008 | 7 | 0 | - | 7 | 0 | - | - | 128.049 | 2006-2010 | 5,5 |
2009 | 6 | 0 | - | 6 | 0 | - | - | 127.297 | 2007-2011 | 6,1 |
2010 | 5 | 3 | - | 8 | 0 | - | - | 130.100 | 2008-2012 | 5,6 |
2011 | 9 | 2 | - | 11 | 0 | - | - | 128.705 | 2009-2013 | 5,0 |
2012 | 4 | 0 | - | 4 | 2 | - | - | 128.051 | 2010-2014 | 5,2 |
2013 | 3 | 0 | - | 3 | 0 | - | - | 125.606 | 2011-2015 | 4,6 |
2014 | 5 | 2 | - | 7 | 1 | - | - | 125.014 | 2012-2016 | 3,7 |
2015 | 4 | 0 | - | 4 | 1 | - | - | 122.274 | 2013-2017 | 4,1 |
2016 | 4 | 1 | - | 5 | 1 | 12 | - | 121.896 | 2014-2018 | 5,3 |
2017 | 4 | 2 | - | 6 | 2 | 11 | - | 119.690 | 2015-2019 | 6,2 |
2018 | 6 | 3 | 1 | 10 | 5 | - | 7 | 118.319 | 2016-2020 | 7,1 |
2019 | 7 | 2 | 3 | 12 | 6 | - | 6 | 117.695 | 2017-2021 | 7,6 |
2020 | 4 | 4 | 1 | 9 | 5 | - | 4 | 114.350 | 2018-2022 | - |
2021 | 3 | 2 | 3 | 8 | 2 | - | 0 | 118.349 | 2019-2023 | - |
2022 | 10 | 2 | 0 | 12 | 2 | - | 5 | 114.095 | 2020-2024 | - | Müttersterblichkeitsrate (MSR) = (direkte MS + indirekte MS + unbestimmte MS) / Lebendgeburten * 100000, über 5 Jahre. Quelle: Statbel (Generaldirektion Statistik – Statistics Belgium); unter Auswertung der statistischen Sterbeformulare, verarbeitet von den Teilstaaten nach vorheriger Prüfung durch die COD-Arbeitsgruppe. |
Die Müttersterblichkeitsstatistik wird aus der Datenbank für Todesursachen erstellt. Die Müttersterbefälle werden nach einem komplexen Verfahren aus dieser Datenbank ausgewählt. Dieses Verfahren berücksichtigt die WHO-Definition und wird in den Metadaten ausführlich beschrieben. In der zehnten Revision der Internationalen Klassifikation der Krankheiten (ICD-10) wird ein Müttersterbefall definiert als „der Tod einer Frau während der Schwangerschaft oder innerhalb von 42 Tagen nach Beendigung der Schwangerschaft, ungeachtet der Dauer oder des Ortes der Schwangerschaft, aus irgendeiner Ursache, der mit der Schwangerschaft zusammenhängt oder durch sie oder deren Auswirkungen oder Behandlung verschlimmert wird; der Tod durch Unfall oder andere beiläufige Ursachen sind ausgeschlossen“.
„Die Müttersterblichkeit wird in zwei Gruppen aufgeteilt. Müttersterbefälle aufgrund einer direkten geburtshilflichen Ursache sind solche Todesfälle, die durch geburtshilfliche Komplikationen (Schwangerschaft, Wehentätigkeit und Nachwirkung des Wochenbettes), durch medizinische Handlungen, durch das Fehlen medizinischer Handlungen, durch unangemessene Behandlung oder durch eine Kette von Ereignissen, die sich aus einem der oben genannten Faktoren ergeben, verursacht werden. Müttersterbefälle aufgrund einer indirekten geburtshilflichen Ursache sind solche, die auf eine bereits bestehende Krankheit oder auf einen Zustand zurückzuführen sind, der sich während der Schwangerschaft entwickelt hat und nicht auf direkte geburtshilfliche Ursachen zurückzuführen ist, sondern durch die physiologischen Auswirkungen der Schwangerschaft verschlimmert wurde.“
Weiter definiert die ICD-10 auch das späte Müttersterben, nämlich als „den Tod einer Frau, der aufgrund direkter oder indirekter geburtshilflicher Ursachen mehr als 42 Tagen, aber weniger als einem Jahr nach Beendigung der Schwangerschaft, auftritt.“
Die Müttersterblichkeitsrate ist das Verhältnis zwischen der Zahl der im Laufe eines Jahres beobachteten direkten und indirekten Müttersterbefälle und der Zahl der Lebendgeburten im selben Jahr, ausgedrückt als pro 100.000 Lebendgeburten. Späte Sterbefälle bei Müttern werden bei der Berechnung dieses Verhältnisses nicht berücksichtigt. In Anbetracht der geringen und deutlich variablen Zahl von Fällen, die jedes Jahr in Belgien festgestellt werden, wurde beschlossen, dieses Verhältnis auf der Grundlage der kumulativen Müttersterblichkeit und der Lebendgeburten von fünf aufeinander folgenden Jahren zu berechnen, wobei das daraus berechnete Verhältnis im mittleren Jahr verbucht wird.
Bei der Ermittlung dieser Müttersterbefälle schloss die Ad-hoc-Arbeitsgruppe, die alle datenproduzierenden Teilstaaten um das föderale belgische Statistikamt versammelt, nicht aus, dass diese Todesfälle allein aufgrund des verwendeten statistischen Formulars, das als Hauptquelle dient, unterschätzt werden könnten. Die Arbeitsgruppe fordert daher zusätzliche Anstrengungen zur weiteren Verbesserung der Überwachung der Müttersterblichkeit und unterstützt die jüngste Initiative der Ärztekammer für Mütter und Neugeborene zur Prüfung der Möglichkeit, ein Müttersterblichkeitsregister zu errichten.
Bei der Identifizierug dieser Fälle von Müttersterblichkeit schloss die Ad-hoc-Arbeitsgruppe, die alle föderierten Einheiten, die Daten produzieren, zusammen mit dem belgischen Statistikamt gruppiert, die Gefahr einer Unterschätzung dieser Todesfälle nicht aus, die nur auf Basis von einem einzigen Statistikformular als Hauptquelle aufgestellt werden. Die Arbeitsgruppe ruft daher zu weiteren Anstrengungen auf, um die Überwachung der Müttersterblichkeit weiter zu verbessern, und unterstützt die jüngste Initiative der Ärzteordnung für Mütter und Neugeborene, die die Möglichkeit der Einrichtung eines Müttersterblichkeitsregisters prüft