Weniger Belgier wurden 2020 Witwe oder Witwer

Im Jahr 2021 verloren 41.885 Menschen ihren Ehepartner und wurden deswegen Witwe oder Witwer: 69,1% Frauen und 30,9% Männer.
Die Zahl der Witwenschaften ist im Vergleich zum COVID-19-Jahr 2020 um 7,3% zurückgegangen. Im Vergleich zu 2019 ist ein leichter Anstieg zu verzeichnen.
Dieser Rückgang betrug -14,9% in der Region Brüssel-Hauptstadt, -11,4% in Wallonien bzw. -4,1% in Flandern.
Im Vergleich zu den Jahren vor der COVID-Pandemie 2019, 2018 und 2017 bleibt die Zahl der Witwenschaften in Belgien mit einem Anstieg von 5,6%, 3,9% bzw. 4,1% Witwenschaften im Jahr 2021 auf einem hohen Niveau.
Mehr als die Hälfte der Witwen und Witwer war älter als 75 Jahre (55,1%). Das galt insbesondere für Flandern (59,6%). In Wallonien (47,9%) und in der Region Brüssel-Hauptstadt (48,1%) war fast jeder Zweite über 75 Jahre alt.
Im Durchschnitt wurden Männer im Alter von 76,8 Jahren Witwer und Frauen im Alter von 74,1 Jahren Witwe.
Die durchschnittliche Dauer von Ehen, die durch den Tod eines der Partner beendet wurden, lag 2021 bei 48,5 Jahren, gegenüber 49 Jahren im Jahr 2020. Mehr als 6 von 10 Ehen endeten mit dem Tod eines der Ehepartner.
Region | 2020 | 2021 | |
---|---|---|---|
Anzahl der Verwitwungen | Belgien | 45.182 | 41.885 |
Region Brüssel-Hauptstadt | 3.247 | 2.763 | |
Flämische Region | 26.801 | 25.712 | |
Wallonische Region | 15.134 | 13.410 | |
% 75 Jahre und älter | Belgien | 56,6% | 55,1% |
Region Brüssel-Hauptstadt | 50,2% | 48,1% | |
Flämische Region | 60,6% | 59,6% | |
Wallonische Region | 50,9% | 47,9% | |
Durchschnittsalter Witwer | Belgien | 77,3 | 76,8 |
Durchschnittsalter Witwen | Belgien | 74,5 | 74,1 |
Verwitwungen nach Geschlecht von den Ehepartnern, für die Regionen und Provinzen, 2021
Wohnsitz | Alle Verwitweten | Witwer | Witwen |
---|---|---|---|
Belgien | 41.885 | 12.954 | 28.931 |
Region Brüssel-Hauptstadt | 2.763 | 767 | 1.996 |
Flämischen Region | 25.712 | 8.120 | 17.592 |
Provinz Antwerpen | 6.892 | 2.233 | 4.659 |
Provinz Limburg | 3.626 | 1.155 | 2.471 |
Provinz Ostflandern | 5.695 | 1.813 | 3.882 |
Provinz Flämisch-Brabant | 4.234 | 1.311 | 2.923 |
Provinz Westflandern | 5.265 | 1.608 | 3.657 |
Wallonischen Region | 13.410 | 4.067 | 9.343 |
Provinz Wallonisch-Brabant | 1.324 | 403 | 921 |
Provinz Hennegau | 5.259 | 1.582 | 3.677 |
Provinz Lüttich | 4.051 | 1.246 | 2.805 |
Provinz Luxemburg | 1.028 | 305 | 723 |
Provinz Namen | 1.748 | 531 | 1.217 |
Deutschsprachige Gemeinschaft | 332 | 92 | 240 |
Quelle: Statbel (Generaldirektion Statistik - Statistics Belgium) |
Zweck und Kurzbeschreibung
Die Statistik erfasst alle Verwitwungen, die in einem bestimmten Jahr eingetreten sind und einen belgischen Einwohner betreffen. Diese Ereignisse werden nach Wohnort der verwitweten Person (Witwer/Witwe), Monat des Ereignisses, Alter, Staatsangehörigkeit der Eheleute, Zusammensetzung des Haushalts, elterlichem Zustand, Dauer der Ehe usw. aufgeschlüsselt. Weiter zeigt die Statistik das Durchschnittsalter am Zeitpunkt der Verwitwung nach unterschiedlichen Kriterien: Geschlecht, Rang der Ehe, Staatsangehörigkeit.
Untersuchte Grundgesamtheit
Alle Verwitwungen
Frequenz
Jährlich
Veröffentlichungszeitplan
Ergebnisse verfügbar 9 Monate nach dem Bezugszeitraum.
Begriffserklärungen
Die Bruttoverwitwungsrate ist das Verhältnis der Zahl der im Lauf des Jahres eingetretenen Verwitwungen, zur durchschnittlichen Gesamtbevölkerung im selben Jahr.
Der Verwitwungs-Konjunktur-Index oder die Summe der spezifischen Verwitwungszahlen entspricht der Anzahl Verwitwungen in einer fiktiven Kohorte von 1000 Ehen, deren Bruttoverwitwungsraten für jede Ehedauer gleich den im betrachteten Jahr wahrgenommenen Raten gleich wären.
Gemeinde der Verwitwung: Gemeinde, wo die verwitwete Person wohnt am Zeitpunkt des Ereignisses.
Monat der Verwitwung: Der Monat der Verwitwung lässt sich aus dem Datum der Verwitwung herleiten (d.h. dem Sterbedatum des Ehemannes/der Ehefrau).
Alter zum Zeitpunkt der Verwitwung: Alter der verwitweten Person zum Zeitpunkt der Verwitwung, berechnet in vollendeten Lebensjahren als der Unterschied zwischen Datum der Verwitwung und Geburtsdatum.
Sterbealter des/r verstorbenen Ehemannes/Ehefrau: Sterbealter des/r Ehemannes/Ehefrau, berechnet in vollendeten Lebensjahren als der Unterschied zwischen Sterbedatum (=Datum der Verwitwung für den/die hinterbliebene(n) Ehemann/Ehefrau) und Geburtsdatum.
Staatsangehörigkeitsgruppe: Zusammenfügung der Länder der Staatsangehörigkeit der verwitweten Person bzw. ihres verstorbenen Ehemannes/ihrer verstorbenen Ehefrau, je nachdem dieses Land Belgien, ein Mitgliedstaat der Europäischen Union oder ein sonstiges Land ist.
Ort der Eheschließung: Ort, wo laut I.T. 120 des Nationalregisters die Eheschließung der verwitweten Person und ihres verstorbenen Ehemannes/ihrer verstorbenen Ehefrau registriert wurde. 120 des Nationalregisters.
Zusammensetzung des Haushalts: Typ des Haushalts, in dem die verwitwete Person zum Zeitpunkt der Verwitwung lebte, vornehmlich hergeleitet aus einer Analyse von I.T. 140 und 141 zur Haushaltszusammensetzung und zu den Haushaltsmitgliedern. 140 und 141 zur Haushaltszusammensetzung und zu den Haushaltsmitgliedern.
Elterlicher Zustand: Zustand der verwitweten Person, damit verbunden, ob eines ihrer Kinder an derselben Adresse wohnt oder nicht, und hergeleitet aus einer Analyse von I.T. 110 zu Abstammung. 110 zu Abstammung.
Geographischer Zustand der Kinder der verwitweten Person: Entfernung zu den etwaigen Kindern der verwitweten Person zum Zeitpunkt der Verwitwung, hergeleitet aus einer Gesamtanalyse von I.T. 110 (Abstammung), 001 (Aufenthaltsort) und 020 (Adresse des Hauptaufenthaltsortes). 110 (Abstammung), 001 (Aufenthaltsort) und 020 (Adresse des Hauptaufenthaltsortes). Ein Kind, das als Einwohner an derselben Adresse wie sein verwitweter Elternteil eingetragen ist, wird als in dessen Wohnsitz verbleibend betrachtet. Mitgezählt werden dabei nur lebendige, im Nationalregister eingetragene Kinder. Die Kategorie „Kind(er) im Ausland“ umfasst die verwitweten Personen, die kein einziges, am Datum der Verwitwung in Belgien eingetragenes Kind haben, und die mindestens ein Kind haben, das an demselben Datum im Ausland registriert ist oder aus dem Nationalregister gelöscht worden ist. Nicht mitgezählt werden hier verwitwete Personen, die Kinder im Ausland haben, wenn diese Kinder nie einen Tag in Belgien gelebt haben und daher nicht im Nationalregister eingetragen sind.
Durchschnittsdauer der Ehe: durchschnittliche Dauer der Ehe (=Abstand zwischen dem Datum der Verwitwung und dem Datum der Eheschließung) in den Verwitwungsfällen, die in einem bestimmten Jahr wahrgenommen werden. Nicht in Betracht genommen werden dabei Personen, zu denen das Datum der Eheschließung nicht bekannt ist.
Durchschnittsalter bei Verwitwung/Versterben: durchschnittliches Alter der betrachteten Personen (der verwitweten Personen bzw. deren verstorbener Ehepartner). Außer Acht gelassen werden Personen, deren Verwitwungs- bzw. Todesdatum unbekannt ist.