Mietrechner

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Das Mietrecht ist seit der sechsten Staatsreform regionalisiert, sodass die Berechnung der Mietindexierung je nach Region unterschiedlich ausfallen kann. Daher kann der Mietpreisrechner von Statbel weiterhin zur Berechnung der Mietindexierung für Mietwohnungen mit den Energieausweisen A, B oder C (und für Brüssel auch für den EPC-Ausweis D) verwendet werden. Wie Sie in anderen Fällen vorgehen können, erfahren Sie auf den Webseiten der zuständigen Regionen.

Wohnungsmiete Flandern: Ab dem 1. Oktober 2023 ist eine Indexierung für Mietwohnungen ohne EPC oder mit den Energieausweisen D, E und F wieder erlaubt, allerdings nach einer geänderten Formel (Korrekturfaktor). Alle notwendigen Informationen sowie ein Berechnungstool finden Sie hier.

Wohnungsmiete Brüssel: Ab dem 14. Oktober 2023 ist eine Indexierung für Mietwohnungen mit den Energieausweisen E, F und G wieder erlaubt, allerdings nach einer geänderten Formel (Korrekturfaktor). Alle notwendigen Informationen sowie ein Berechnungstool finden Sie hier.

Wohnungsmiete Wallonien: Die Maßnahme zur Begrenzung der Indexierung für Mietwohnungen ohne EPC oder mit den Energieausweisen D, E, F oder G endete am 31. Oktober 2023. Alle Informationen zur Indexierung vor und ab dem 1. November 2023 finden Sie hier.

Wohnungsmiete Deutschsprachige Gemeinschaft: Die Maßnahme zur Begrenzung der Indexierung gemäß dem Energieausweis endet am 31. Dezember 2023. Weitere Informationen finden Sie hier.

Gewerbemiete Region Brüssel-Hauptstadt: Seit dem 16. Dezember 2022 ist eine Verordnung in Kraft, die die Indexierung der Gewerbemieten begrenzt. Die Indexierung ist seitdem basiert auf dem Verbraucherpreisindex ohne Energie (oder Index 0 Energie, wie ebenfalls im Gesetzestext genannt). Diesen Index finden Sie hier. Der Index ohne Energie ist nur in der Basis 2013 = 100 verfügbar. Sie sollten daher einen Index in der Basis 2013 = 100 als Anfangsindex verwenden. Wenn Sie noch einen alten Gesundheitsindex in einem anderen Basisjahr verwenden, sollten Sie ihn durch einen Index in der Basis 2013 = 100 ersetzen. Sie können ihn auf unserer Applikation Index search finden. Konkretere Informationen finden Sie in der Verordnung.

Bitte beachten Sie: Sie können den Mietpreisrechner nur in unserer Zeitzone (Mitteleuropäische Zeit) nutzen.

Der Mietrechner kann nicht verwendet werden für alle Verträge, die vor dem 1. Januar 1984 geschlossen wurden Wie wird die Mietindexierung berechnet

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Was ist die Mietindexierung?

Jedes Jahr kann zum Jahrestag des Inkrafttretens des Mietvertrages der Mietpreis an die Lebenshaltungskosten angepasst werden. Bis Dezember 1993 basierte die Indexierung stets auf Schwankungen des Verbraucherpreisindex. Ab Januar 1994 muss dazu obligatorisch den Gesundheitsindex genutzt werden.

Welche Mietverträge kommen in Betracht?

Abgeschlossen Schriftlicher Mietvertrag Mündlicher Mietvertrag
Vor dem 28. Februar 1991

Indexierung, wenn beide Parteien dies vereinbart haben

Nach dem 28. Februar 1991 und vor dem 31. Mai 1997

erlaubt

Nach dem 31. Mai 1997 erlaubt, es sei denn, der Mietvertrag schließt es aus Indexierung NICHT erlaubt

 

Wie wird die Mietindexierung berechnet?

  Grundmietbetrag (2) X neuer Index (3)
Indexierter Mietbetrag = ————————————————————
             Anfangsindex (1)

 

Inkrafttreten des Mietvertrags
vor dem 1. Januar 1984
Inkrafttreten des Mietvertrags
ab dem 1. Januar 1984
Inkrafttreten des Mietvertrags
ab dem 1. Januar 2019
für einen Hauptwohnsitz
in der Flämischen Region
Vertrag abgeschlossen
vor dem 1. Januar 1981
Vertrag abgeschlossen
zwischen dem 1. Januar 1981
und dem 31. Dezember 1983
Vertrag abgeschlossen
vor dem 1. Februar 1994
Vertrag abgeschlossen
vanaf dem 1. Februar 1994
Vertrag abgeschlossen
ab
dem 1. Januar 2019
(1) Anfangsindex=
Dezember 82 
(82,54)
(1) Anfangsindex=
jener des Monats 
vor der Anpassung oder 
dem Inkrafttreten 
des Vertrags im  
Jahr 1983
(1) Anfangsindex=
jener des Monats 
vor dem Abschließen 
des Vertrags
(1) Anfangsindex=
Gesundheitsindex 
des Monats vor 
dem Abschließen 
des Vertrags
(1) Anfangsindex=
Gesundheitsindex 
des Monats vor 
dem Jahrestag des Inkrafttretens
des Mietvertrags oder der
Anpassung des Mietpreises
(2) Grundmietbetrag = Mietpreis:
- gerichtlich festgestellt 
- andernfalls, der 1990 bei der 
Berechnung des indexierten 
Mietpreises verwendete 
Grundmietbetrag 
- andernfalls, letzter 1983 gezahlter Mietbetrag.
(2) Grundmietbetrag = vereinbarter Mietpreis
(3) neuer Index = der (Gesundheits)index des Monats vor dem Jahrestag des Inkrafttretens des Mietvertrages

Quelle: FÖD Justiz, Brüsseler Wohngesetz, Wallonisches Dekret über den Wohnmietvertrag und Flämisches Dekret über den Wohnmietvertrag

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Weitere Auskünfte

Die sechste Staatsreform (1. Juli 2014) hat die Indexierung von Mieten zu einer regionalen Zuständigkeit gemacht. Seit dem 1. Januar 2018, dem 1. September 2018 und dem 1. Januar 2019 ist in der Region Brüssel-Hauptstadt, bzw. in der Wallonischen Region und in der Flämischen Region jeweils neues Mietrecht in Kraft getreten (Brüsseler Wohngesetz, Wallonisches Dekret über den Wohnmietvertrag und Flämisches Dekret über den Wohnmietvertrag). Wenn ein bestimmter Aspekt der Miete in diesen Texten nicht geregelt ist, gilt dennoch die föderale Mietgesetzgebung (siehe die Broschüre "Das Mietgesetz", herausgegeben vom Föderalen Öffentlichen Dienst Justiz).

Konkret bedeutet dies, dass nur in der Flämischen Region eine Änderung in Bezug auf die Berechnung der Indexierung von Mieten stattgefunden hat. Für Mietverträge, die ab dem 1. Januar 2019 abgeschlossen werden, ist der ursprüngliche Index jetzt der Gesundheitsindex des Monats vor dem Inkrafttreten des Vertrags oder der Anpassung des Mietpreises, während es zuvor der Gesundheitsindex des Monats vor der Unterzeichnung des Mietvertrags war.

Für Fragen zur Indexierung Für Fragen zu juristischen Aspekten
Statbel

(FÖD Wirtschaft) 
North Gate - 16 Avenue Roi Albert II 
1000 Brüssel  
Tel. : +32 [0]800 120 33 (von 9 bis 17 Uhr) 
E-Mail : ind@economie.fgov.be

Vlaanderen
https://www.wonenvlaanderen.be/een-woning-huren
https://www.woninghuur.vlaanderen/huurdecreet-vanaf-01012019
Wallonië
http://lampspw.wallonie.be/dgo4/site_logement/contacts#dept
Brussel
https://www.baliebrussel.be/nl/kosteloze-rechtshulp/juridische-tweedelijnsbijstand
Justitiehuizen
Wallonië en Brussel
Vlaams Gewest