Anstieg der Ehescheidungen um 3,6 % im Jahr 2023
Die Zahl der Ehescheidungen belief sich im Jahr 2023 auf 20.034. Dies entspricht einem Anstieg um 3,6 % im Vergleich zu 2022. Während diese Zahl in Wallonien nahezu konstant blieb (+0,2 %), stieg sie in den beiden anderen Regionen an (+10,3 % in Brüssel-Hauptstadt und +4,5 % in Flandern).
Die Dauer der Ehe vor der Scheidung bleibt stabil: durchschnittlich 14,7 Jahre. Sie ist in der Wallonischen Region (15,7 Jahre) etwas länger als in Flandern (14,4 Jahre) und Brüssel (14,2 Jahre). Dieser Unterschied in der durchschnittlichen Dauer ist bei den ersten Ehen noch ausgeprägter. Die durchschnittliche Ehe wird in Wallonien nach 17,3 Jahren geschieden, in Flandern nach 15,6 Jahren und in der Region Brüssel-Hauptstadt nach 15 Jahren.
Im Verhältnis zu den Ehen, die sie beenden (die "Zahl der Ehen"), machen Scheidungen auch in diesem Jahr mehr als ein Drittel der Eheschließungen aus. In der Wallonischen Region liegt der Anteil über 40 % (420 Scheidungen auf 1000 Eheschließungen). Brüssel zieht nach (390 Scheidungen pro 1000 Eheschließungen) und Flandern weist einen etwas niedrigeren Wert auf (355 Scheidungen pro 1000 Eheschließungen). Die Anzahl der Ehen, die gelöscht werden können, nimmt ab: Die Anzahl der Ehen ging in 10 Jahren um 11 % und in 20 Jahren um 19,7 % zurück.
2016 | 2017 | 2018 | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 | 2023 | |
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Belgien | 23.583 | 23.059 | 23.135 | 22.435 | 21.300 | 22.156 | 19.347 | 20.034 |
Region Brüssel-Hauptstadt | 4.975 | 5.408 | 5.379 | 2.816 | 2.058 | 2.240 | 1.965 | 2.167 |
Flämische Region | 11.195 | 10.761 | 10.856 | 12.083 | 11.853 | 12.031 | 10.523 | 11.000 |
Wallonische Region | 6.852 | 6.423 | 6.384 | 7.085 | 7.057 | 7.441 | 6.413 | 6.423 |
Quelle: Statbel (Generaldirektion Statistik - Statistics Belgium) |
Zweck und Kurzbeschreibung
Die Statistik erfasst alle Ehescheidungen, die in den Standesamtsregistern belgischer Gemeinden eingetragen sind. Dadurch umfasst diese Statistik auch alle Auflösungen derjenigen Ehen, die nicht in Belgien geschlossen wurden und nicht in den Eheschließungsstatistiken aufgenommen sind. Die Eintragung einer Ehescheidung erfolgt in der Gemeinde, in der die Eheschließung stattgefunden hat. Wenn die Eheschließung im Ausland stattgefunden hat, wird diese im Standesamtsregister der Gemeinde Brüssel eingetragen, wodurch die Sondersituation dieser Gemeinde diesbezüglich erklärt werden kann. In den unterschiedlichen Tabellen werden angezeigt : die Entwicklung der Anzahl der Ehescheidungen nach Region und Provinz; die Ehescheidungen des betrachteten Jahres aufgeschlüsselt nach Alterskategorie und pro Region, nach vorherigem Zivilstand und pro Region, nach Dauer der aufgelösten Ehe und pro Region. Weiter wird angezeigt die Entwicklung der Anzahl geschiedener Personen, die mit einer gleichgeschlechtlichen Person verheiratet waren. Doch letztgenannte Statistik beruht auf einer anderen Quelle.
Grundgesamtheit
Sämtliche Ehescheidungen
Frequenz
Jährlich
Veröffentlichungskalender
Ergebnisse verfügbar 8 Monate nach dem Berichtszeitraum.
Begriffserklärungen
Staatsangehörigkeit des ersten Ehepartners: Land der Staatsangehörigkeit des ersten Ehepartners.
Staatsangehörigkeit des zweiten Ehepartners: Land der Staatsangehörigkeit des zweiten Ehepartners.
Beruf des ersten Ehepartners: Beruf, Funktion bzw. Haupterwerbstätigkeit des ersten Ehepartners.
Beruf des zweiten Ehepartners: Beruf, Funktion bzw. Haupterwerbstätigkeit des zweiten Ehepartners.
Berufsstatus des ersten Ehepartners: Stellung in der Erwerbstätigkeit des ersten Ehepartners (Betriebsführer / Selbständiger / Arbeitnehmer / Arbeiter / Gehilfe / ohne / unbekannt.
Berufsstatus des zweiten Ehepartners: Stellung in der Erwerbstätigkeit des zweiten Ehepartners (Betriebsführer / Selbständiger / Arbeitnehmer / Arbeiter / Gehilfe / ohne / unbekannt).
Gemeinde der Ehescheidung: Gemeinde, in der die Ehescheidung eingetragen ist, d.h. die Gemeinde der Eheschließung bzw. Brüssel-Stadt für im Ausland geschlossene Ehen.
Alter des ersten Ehepartners zum Zeitpunkt der Ehescheidung: Alter des ersten Ehepartners zum Zeitpunkt der Ehescheidung, berechnet in vollendeten Lebensjahren als der Abstand zwischen Eintragsdatum der Ehescheidung und Geburtsdatum.
Alter des zweiten Ehepartners zum Zeitpunkt der Ehescheidung: Alter des zweiten Ehepartners zum Zeitpunkt der Ehescheidung, berechnet in vollendeten Lebensjahren als der Abstand zwischen Eintragsdatum der Ehescheidung und Geburtsdatum.
Monat der Ehescheidung: Monat der Ehescheidung, hergeleitet aus dem Datum, an dem die Ehescheidung ins Standesamtsregister der Gemeinde eingetragen worden ist.
Anmerkungen
Im Rahmen der verwaltungstechnischen Vereinfachung und in Anwendung des Gesetzes vom 5. Mai 2014 zur Gewährleistung des Prinzips der einmaligen Datenerhebung (Only Once) hat die Generaldirektion Statistik – Statistics Belgium 2015 entschieden, die Erhebungsbögen des FÖD Innern nicht mehr zum Erstellen von Statistiken über Eheschließungen und –scheidungen zu benutzen, sondern stattdessen die Daten des Nationalregisters (NR) auszuwerten. Dank dieses Quellenwechsels konnten die Eheschließungs- und Ehescheidungsbögen abgeschafft werden (Königlicher Erlass vom 19. Februar 2016). Aber daneben hat dieser Quellenwechsel auch in der zu erstellenden Statistik bedeutende Änderungen herbeigeführt:
- Erfassung des Geschlechts der Ehepartner, wodurch die Eheschließungen und Ehescheidungen nach Typ unterschieden werden können;
- Aufnahme in einer de jure-Statistik von im Ausland stattgefundenen Ereignissen, die sich auf in Belgien wohnende Personen beziehen;
- Durch die Erfassung von in Belgien ausgesprochenen und eingetragenen Eheauflösungen, die im Ausland geschlossenen Ehen ein Ende stellen, erhält man einen besseren Einblick in die Ehescheidungen.
Das Jahr 2016 ist das erste Jahr, in dem das NR als ausschließliche Quelle der Statistik in Anspruch genommen wird. Aber die Auswertung des NR ermöglicht es weiter, eine vollständige Statistik zu erstellen für 2015, wie auch eine große Anzahl Daten zum Jahr 2014 zu erheben, wodurch ein Vergleich mit der vormaligen Standesamtsstatistik möglich ist.
Bei den Ehescheidungen können unter Zuhilfenahme des NR jene Ehescheidungen erfasst werden, die eine im Ausland geschlossene Ehe abbrechen. Diese Eheschließungen werden in der überwältigenden Mehrheit in Brüssel-Hauptstadt verzeichnet. Im Jahr 2016 wurden in Belgien oder im Ausland 3.666 Ehescheidungen ausgesprochen, die ebenso viele im Ausland geschlossene Ehen (15,5% der Gesamtzahl) abgebrochen haben. Deshalb werden diese Ehescheidungen bei der Berechnung der Brutto-Scheidungsrate, — die sich leicht verringert hat (2,1‰, gegenüber 2,2‰ 2015) —, mitberücksichtigt, doch werden sie bei der Berechnung des Ehescheidungs-Konjunktur-Indexes ausgeschlossen.