Autobesitz pro Haushalt

90% der Paare mit Kindern besitzen einen Personenkraftwagen

Mobilität
90% der Paare mit Kindern besitzen einen Personenkraftwagen

Im Jahr 2023 besaßen 72% der belgischen Haushalte mindestens ein Auto. Während dieser Prozentsatz für Paare mit Kindern auf fast 90% steigt, beträgt er für Alleinerziehende nur 69%. Außerdem besitzt jeder zweite Alleinlebende kein Auto.

Im Jahr 2023 besaßen die belgischen Haushalte im Durchschnitt 1,06 Personenkraftwagen. Diese Zahl ist seit 2021 unverändert geblieben. Auf regionaler Ebene liegt die Region Brüssel-Hauptstadt mit 0,55 Pkw pro Haushalt deutlich unter dem Durchschnittswert. Dieser Wert ist 3,5% niedriger als im Jahr 2022 und ist seit 2021 weiter rückläufig. Dieser niedrige Wert ist auf den städtischen Charakter von Brüssel zurückzuführen. Die wallonischen Haushalte besitzen durchschnittlich 1,11 Pkws, eine seit 2020 unveränderte Zahl. Die flämischen Haushalte besitzen durchschnittlich 1,13 Pkws, eine seit 2022 unveränderte Zahl. Auf kommunaler Ebene bleibt Saint-Josse-ten-Noode mit 0,32 Pkws pro Haushalt die Gemeinde mit der niedrigsten durchschnittlichen Zahl der Pkws pro Haushalt, während Lasne mit 1,68 Pkws pro Haushalt die Gemeinde mit der höchsten Zahl bleibt. Diese beiden Werte sind im Vergleich zu 2022 um 3% bzw. 0,6% gesunken. Die Anzahl der Pkw pro Haushalt ändert sich also weiterhin nur sehr langsam von Jahr zu Jahr.

Fast die Hälfte der Alleinlebenden besitzt keinen Personenkraftwagen

Im Jahr 2023 besaßen 49,3% der Alleinlebenden keinen eigenen Pkw und 47,3% von ihnen einen einzigen Pkw. Im Vergleich zu 2022 sank der Anteil der Alleinlebenden mit nur einem Pkw um 0,3 Prozentpunkte auf den niedrigsten Wert seit 2020, zugunsten des Anteils der Alleinlebenden ohne Pkw (+0,2 Prozentpunkte) und des Anteils der Alleinlebenden mit zwei Pkws (+0,1 Prozentpunkte). Von den Paaren ohne im Haushalt lebende Kinder verfügen 12,8% nicht über ein Auto, was einem leichten Anstieg (+0,2 Prozentpunkte) gegenüber dem Vorjahr entspricht. 56,3% verfügen nur über einen Pkw (-0,4 Prozentpunkte), 26,0% über zwei (+0 Prozentpunkte) und 4,9% verfügen über mindestens drei Pkw (+0,1 Prozentpunkte). Unabhängig davon, ob es sich um Alleinlebende oder Paare ohne im Haushalt lebenden Kinder handelt, geht der Anteil dieser Haushalte, die genau einen Pkw besitzen, leicht zurück. Im Gegensatz dazu besitzen mehr dieser Haushalte zwei oder mehr Autos oder gar kein Auto.

90% der Paare mit Kindern besitzen mindestens einen Personenkraftwagen

Von den Paaren mit mindestens einem im Haushalt lebenden Kind hat 10,1% keinen eigenen Pkw. Dieser Anstieg um 0,3 Prozentpunkte gegenüber 2022 entspricht dem seit 2021 beobachteten Wachstum. 37,2% dieser Paare haben nur ein Auto zur Verfügung (+0,1 Prozentpunkte), 38,8% haben zwei (-0,4 Prozentpunkte) und 14,0% haben mindestens drei (+0 Prozentpunkte). Der Anteil der Paare, denen drei oder mehr Autos zur Verfügung stehen, steigt somit von 4,9% für Paare ohne ein im Haushalt lebendes Kind auf 14,0% für Paare mit einem im Haushalt lebenden Kind. Diese Zahl steht im Gegensatz zu den Einfelternfamilien, von denen nur 3,7% über drei oder mehr Autos verfügen (+0 Prozentpunkte). Demgegenüber besitzen 30,5% von ihnen überhaupt kein Auto (+0,8 Prozentpunkte), und 50,2% von ihnen verfügen nur über ein Auto (-0,6 Prozentpunkte).

Um Haushalte mit in Belgien zugelassenen Pkws zu identifizieren, haben wir eine doppelte Verknüpfung von Daten durchgeführt. Die erste Verknüpfung betrifft die jährlichen Dateien der Bevölkerungszahlen und die Daten zum Fahrzeugbestand (DIV). Dies ermöglicht die Identifizierung von Autos, die auf den Namen einer natürlichen Person zugelassen sind. Die zweite Verknüpfung betrifft die jährlichen Dateien der Bevölkerungszahl und die Steuerdaten (Belcotax). Anhand dieser Daten lässt sich die Zahl der Firmenwagen zählen. Diese beiden Pkw-Gruppen werden bei der Berechnung der Statistik zum Pkw-Besitz der Haushalte berücksichtigt.

Diese doppelte Verknüpfung von Daten ist notwendig, da Firmenwagen derzeit nicht in den Verwaltungsdaten des Fahrzeugbestands (DIV) identifiziert werden können. Diese Fahrzeuge sind in diesen Daten nämlich auf den Namen eines Unternehmens zugelassen, ohne Angaben zur Art der Nutzung des Fahrzeugs. Es ist daher nicht möglich, sie z. B. von Fahrzeugparks oder Mietwagen zu unterscheiden. Die Zahl der Firmenwagen kann jedoch auf der Grundlage der Steuererklärungen[1] berechnet werden. Diese für die Zahlen 2019 entwickelte Methodik der doppelten Verknüpfung hat mehrere interne (durch Vergleich mit unseren Erhebungen) und externe (durch Beratung von Experten) Validierungen erfolgreich bestanden. Auf der Grundlage der Zahlen für 2019 gehen externe Experten von einer Unterschätzung von rund 150.000 Firmenwagen aus[2]. Dies entspricht einem potenziellen Fehler von etwa 3 % der Gesamtzahl der gekoppelten Fahrzeuge (5.311.000 im Jahr 2019). Wir arbeiten weiter an der Verbesserung der Qualität dieser Statistik, indem wir unsere Methodik verfeinern und das Potenzial zusätzlicher administrativer Quellen bewerten.


[1] Die Deklaration eines Fahrzeugs kann für selbständige Betriebsleiter über die Meldung des "Vorteils jeglicher Art bezüglich der Nutzung eines Firmenwagens" im Steuerzettel 281.20 und für Arbeitnehmer über die Meldung des "Vorteils jeglicher Art bezüglich der Nutzung eines Firmenwagens" im Steuerzettel 281.10 erfolgen.
[2] Nach Ansicht von Experten ist die Unterschätzung der Zahl der Firmenwagen nicht darauf zurückzuführen, dass einzelne Bürger diese Firmenwagen nicht in ihre Steuererklärung eintragen, da diese in der Praxis häufig von Personalabteilungen und Sozialsekretariaten erstellt werden..