Autobesitz pro Haushalt

56 % der Brüsseler Haushalte besitzen kein Auto

Mobilität
56 % der Brüsseler Haushalte besitzen kein Auto

Im Jahr 2024 besaßen 72 % der belgischen Haushalte mindestens ein Auto. Während dieser Prozentsatz bei Paaren mit Kindern bei fast 90 % liegt, beträgt er bei Alleinerziehenden nur 70 %. Außerdem besitzt jeder zweite Alleinlebende kein Auto.

Im Jahr 2024 weist die Region Brüssel-Hauptstadt den höchsten Anteil an Haushalten ohne Auto auf: 56,4 % besitzen kein Auto. Es folgen Wallonien mit 24,7 % und Flandern mit 23,6 %.

Es überrascht nicht, dass die Brüsseler Gemeinden die höchsten Prozentsätze an Haushalten ohne Auto aufweisen. Saint-Gilles steht mit 72,2 % an der Spitze, gefolgt von Saint-Josse-ten-Noode (72,1 %), Ixelles (67,6 %), Etterbeek (65,9 %) und der Stadt Brüssel (64,7 %).

Umgekehrt weisen einige Gemeinden sehr niedrige Quoten auf. Nandrin sticht mit nur 8,5 % Haushalten ohne Auto hervor, vor Verlaine (9,8 %), La Bruyère (10,0 %), Olne (10,5 %) und Tinlot (10,6 %).

Im Jahr 2024 besaßen die belgischen Haushalte im Durchschnitt 1,06 Autos

Im Jahr 2024 besaßen die belgischen Haushalte im Durchschnitt 1,06 Autos. Diese Zahl ist seit 2021 unverändert geblieben.

Auf regionaler Ebene liegt die Region Brüssel-Hauptstadt mit 0,54 Autos pro Haushalt deutlich unter dem Durchschnittswert. Dieser Wert ist 1,8 % niedriger als im Jahr 2023 und setzt seinen seit 2021 anhaltenden Abwärtstrend fort. Die wallonischen Haushalte besitzen durchschnittlich 1,12 Autos, was einem leichten Anstieg von 0,9 % gegenüber 2023 entspricht. Die flämischen Haushalte besitzen durchschnittlich 1,13 Autos, eine seit 2022 unveränderte Zahl.

Auf kommunaler Ebene sind Saint-Gilles und Saint-Josse-ten-Noode mit 0,33 Autos pro Haushalt die Gemeinden mit der niedrigsten durchschnittlichen Anzahl an Autos pro Haushalt, während Lasne mit 1,68 Autos pro Haushalt weiterhin die Gemeinde mit der höchsten Zahl ist. Die Anzahl der Autos pro Haushalt ändert sich also weiterhin nur sehr langsam von Jahr zu Jahr.

49 % der Alleinstehenden besitzen kein eigenes Auto

Im Jahr 2024 besaßen 49,0 % der Alleinlebenden kein eigenes Autos und 47,5 % von ihnen nur ein einziges. Im Vergleich zu 2023 ist der Anteil der Alleinstehenden, die ohne Auto leben, um 0,3 Prozentpunkte (Pp) gesunken.

Von den Paaren ohne im Haushalt lebende Kinder verfügen 12,9 % nicht über ein Auto, was einem leichten Anstieg (+ 0,1 Prozentpunkte) gegenüber dem Vorjahr entspricht. 55,9 % besitzen nur ein Auto (-0,4 Prozentpunkte), 26,2 % besitzen zwei (+ 0,2 Prozentpunkte) und 5,0 % besitzen mindestens drei Autos (+0,1 Prozentpunkte). Die Unterschiede sind also bei Paaren ohne im Haushalt lebende Kinder, etwas ausgeprägter, da sie sowohl häufiger kein Auto besitzen als auch häufiger mindestens zwei Autos besitzen.

10,3 % der Paaren mit mindestens einem Kind besitzen kein Auto

Von den Paaren mit mindestens einem im Haushalt lebenden Kind hat 10,3 % kein Auto. Dieser Anstieg um 0,2 Prozentpunkte gegenüber 2023 entspricht dem seit 2021 beobachteten Wachstum. 36,9 % dieser Paare haben nur ein Auto zur Verfügung (- 0,3 Prozentpunkte), 38,6 haben zwei (- 0,2 Prozentpunkte) und 14,2 % haben mindestens drei (+ 2 Prozentpunkte).              

Wie bei Paaren ohne im Haushalt lebende Kindern, sind die Unterschiede bei Paaren mit Kindern etwas ausgeprägter, da mehr von ihnen kein Auto besitzen, aber auch mehr von ihnen mindestens drei Autos besitzen.

Der Anteil der Paare, denen drei oder mehr Autos zur Verfügung stehen, steigt somit von 5,0 % für Paare ohne ein im Haushalt lebendes Kind auf 14,2 % für Paare mit einem im Haushalt lebenden Kind. Diese Zahl steht im Gegensatz zu den Einfelternfamilien, von denen nur 3,7% über drei oder mehr Autos verfügen (+0 Prozentpunkte). Demgegenüber besitzen 30,2 % von ihnen überhaupt kein Auto (- 0,3 Prozentpunkte), und 50,3 % verfügen nur über ein Auto (+ 0,1 Prozentpunkte).

Zahl der Fahrzeuge pro Haushalt nach Haushaltstyp (Belgien, 2024)

Belgien Zahl der Fahrzeuge pro Haushalt
0 1 2 3 4 5 >5
Einpersonenhaushalt 915.075 886.236 55.683 6.549 1.450 488 514
Paare ohne Kinder im Haushalt 164.984 714.886 335.282 51.220 9.226 2.479 1.852
Paare mit Kind(ern) im Haushalt() 142.845 512.962 535.947 148.222 36.507 8.592 4.120
Alleinerziehenden-Haushalt 154.989 257.887 80.828 15.482 2.783 590 305
Sonstige Haushaltstypen 51.354 42.768 21.932 4.084 906 233 251

Um Haushalte mit in Belgien zugelassenen Pkws zu identifizieren, haben wir eine doppelte Verknüpfung von Daten durchgeführt. Die erste Verknüpfung betrifft die jährlichen Dateien der Bevölkerungszahlen und die Daten zum Fahrzeugbestand (DIV). Dies ermöglicht die Identifizierung von Autos, die auf den Namen einer natürlichen Person zugelassen sind. Die zweite Verknüpfung betrifft die jährlichen Dateien der Bevölkerungszahl und die Steuerdaten (Belcotax). Anhand dieser Daten lässt sich die Zahl der Firmenwagen zählen. Diese beiden Pkw-Gruppen werden bei der Berechnung der Statistik zum Pkw-Besitz der Haushalte berücksichtigt.

Diese doppelte Verknüpfung von Daten ist notwendig, da Firmenwagen derzeit nicht in den Verwaltungsdaten des Fahrzeugbestands (DIV) identifiziert werden können. Diese Fahrzeuge sind in diesen Daten nämlich auf den Namen eines Unternehmens zugelassen, ohne Angaben zur Art der Nutzung des Fahrzeugs. Es ist daher nicht möglich, sie z. B. von Fahrzeugparks oder Mietwagen zu unterscheiden. Die Zahl der Firmenwagen kann jedoch auf der Grundlage der Steuererklärungen[1] berechnet werden. Diese für die Zahlen 2019 entwickelte Methodik der doppelten Verknüpfung hat mehrere interne (durch Vergleich mit unseren Erhebungen) und externe (durch Beratung von Experten) Validierungen erfolgreich bestanden. Auf der Grundlage der Zahlen für 2019 gehen externe Experten von einer Unterschätzung von rund 150.000 Firmenwagen aus[2]. Dies entspricht einem potenziellen Fehler von etwa 3 % der Gesamtzahl der gekoppelten Fahrzeuge (5.311.000 im Jahr 2019). Wir arbeiten weiter an der Verbesserung der Qualität dieser Statistik, indem wir unsere Methodik verfeinern und das Potenzial zusätzlicher administrativer Quellen bewerten.


[1] Die Deklaration eines Fahrzeugs kann für selbständige Betriebsleiter über die Meldung des "Vorteils jeglicher Art bezüglich der Nutzung eines Firmenwagens" im Steuerzettel 281.20 und für Arbeitnehmer über die Meldung des "Vorteils jeglicher Art bezüglich der Nutzung eines Firmenwagens" im Steuerzettel 281.10 erfolgen.
[2] Nach Ansicht von Experten ist die Unterschätzung der Zahl der Firmenwagen nicht darauf zurückzuführen, dass einzelne Bürger diese Firmenwagen nicht in ihre Steuererklärung eintragen, da diese in der Praxis häufig von Personalabteilungen und Sozialsekretariaten erstellt werden..