Monatliche Entwicklung der mehrwertsteuerpflichtigen Unternehmen

6.029 neue Unternehmen im Dezember

Unternehmen
6.029 neue Unternehmen im Dezember

Im Dezember 2023 sank die Zahl der mehrwertsteuerpflichtigen Unternehmen im Vergleich zum November um 0,4%, d.h. um 4.358 Einheiten.

Diese Zahl ergibt sich aus 6.029 neuen Unternehmen (erstmaligen Mehrwertsteuerpflichtigen), 558 erneuten MwSt.-Registrierungen und 10.945 Streichungen.

Die drei Sektoren mit den größten Zuwächsen in diesem Monat sind die Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen (+ 12), Öffentliche Verwaltung, Verteidigung/ Sozialversicherung (+ 3) und Grundstücks- und Wohnungswesen (+ 3).

Erstmalige Mehrwertsteuerpflichtige

Im Dezember 2023 sank die Zahl der erstmaligen Mehrwertsteuerpflichtigen in allen Sektoren um 6,7% im Vergleich zum Dezember 2022. Das sind 436 Gründungen weniger als im Vorjahr.

Erneute Registrierungen von mehrwertsteuerpflichtigen Unternehmen

Die Zahl der Neuanmeldungen in allen Sektoren zusammengenommen stieg im Vergleich zum Vorjahr um 3,5%. Dies entspricht einer Zunahme von 19 Unternehmen.

Streichungen

Im Dezember 2023 stieg die Zahl der Streichungen im Vergleich zum Dezember 2022 um 6,5%. Dies ist ein Anstieg von 671 Einheiten.

Entwicklung der Gesamtheit der Mehrwertsteuerpflichtigen

Im Dezember 2023 wächst die Population der mehrwertsteuerzahler um 2,2% gegenüber dem Vorjahr. Die Gesamtheit der Mehrwertsteuerpflichtigen ist gegenüber Dezember 2022 um 25.659 Einheiten auf 1.169.062 Unternehmen

Zweck und Kurzbeschreibung

Die von Statbel erstellte Statistik über die demografischen Bewegungen der Mehrwertsteuerpflichtigen liefert die monatlichen Zahlen der Zahl der in der Zentralen Unternehmensdatenbank (ZUD) eingetragenen Mehrwertsteuerpflichtigen.

Die Entwicklung der Zahl der Mehrwertsteuerpflichtigen wird nach Branche, Unternehmensart und Gesellschaftssitz aufgeschlüsselt.

Die erfassten demografischen Ereignisse sind die Erstregistrierungen und die erneuten Registrierungen, die Ein- und Auswanderung von Mehrwertsteuerpflichtigen sowie die Einstellungen. I

In be.STAT ist eine zusätzliche Variable enthalten, um Aktivitätsänderungen zu berücksichtigen. Es handelt sich um 'NACE-Anpassungen'. Diese Variable registriert für eine bestimmte NACE die Summe der Zu- und Abgänge dieser NACE. Auf der höchsten Ebene („alle NACEs“) werden für diese Variable keine Änderungen erfasst, da davon ausgegangen wird, dass es in allen betrachteten NACEs keine Zu- oder Abgänge gibt.

Die gleiche Logik verwenden wir für Einwanderung/Auswanderung (die sich nur auf den Ort bezieht) verfolgt: Die Summe erscheint nicht, wenn alle Orte ausgewählt werden, da es auf dieser Ebene keine Aus- oder Einwanderung als solche gibt.

Diese Darstellung der Zahlen stellt sicher, dass die aktiven Einheiten in be.STAT am Monatsende der Summe der aktiven Einheiten am Monatsanfang und den Bewegungen des Monats entsprechen (Auswanderung + Einwanderung + Einstellungen + NACE-Anpassungen + Erstregistrierungen + erneute Registrierungen). In der herunterladbaren Datei und in den Open Data sind alle Unterschiede zwischen den aktiven Einheiten am Monatsende und der Summe der aktiven Einheiten am Monatsanfang und den Bewegungen des Monats auf die NACE-Korrekturen zurückzuführen.

Grundgesamtheit

Mehrwertsteuerpflichtige

Frequenz

Monatlich, mit Überarbeitung der NACE vom Vorjahr bis September des laufenden Jahres

Veröffentlichungskalender

Ergebnisse sind 45 Tage nach dem Bezugszeitraum verfügbar.

Definitionen

Anzahl MwSt.-Pflichtiger zu Beginn des Zeitraums: Die Zahl der Mehrwertsteuerpflichtigen zu einem bestimmten Zeitpunkt basiert auf in der Zentralen Unternehmensdatenbank (ZUD) gespeicherten Daten.

Anzahl Erstunterwerfungen der MwSt.-Pflicht: Die Zahl der Erstunterwerfungen der MwSt.-Pflicht umfasst die Mehrwertsteuerpflichtigen, die erstmalig die Eigenschaft‚ Mehrwertsteuerpflichtiger‘ erwerben und die diese Eigenschaft bis zum Ende des Berichtszeitraums immer beibehalten haben.

Anzahl erneuter Unterwerfungen der MwSt.-Pflicht: Die Zahl der erneuten Unterwerfungen der MwSt.-Pflicht umfasst die Mehrwertsteuerpflichtigen, die die Eigenschaft'Mehrwertsteuerpflichtiger‘ erneut erwerben, nachdem sie diese Eigenschaft mindestens einmal verloren hatten.

Anzahl Einwanderungen von Mehrwertsteuerpflichtigen (aus anderen Regionen oder Sektoren): Die Einwanderung Mehrwertsteuerpflichtiger umfasst die Mehrwertsteuerpflichtigen, bei denen sich während der Berichtsperiode die Adresse des Sitzes oder der Aktivität geändert hat. Die hier berücksichtigte Adresse ist die in der Zentralen Unternehmensdatenbank (ZUD) gespeicherte Adresse des Sitzes.

Anzahl Auswanderungen von MwSt.-Pflichtigen (in andere Regionen): Die Auswanderung von Mehrwertsteuerpflichtigen umfasst die Mehrwertsteuerpflichtigen, bei denen sich während der Berichtsperiode die Adresse des Sitzes geändert hat. Die hier berücksichtigte Adresse ist die in der Zentralen Unternehmensdatenbank (ZUD) gespeicherte Adresse des Sitzes.

Anzahl NACE-Anpassungen: Die Anpassungen beziehen sich auf Mehrwertsteuerpflichtige, deren Tätigkeit sich während der Berichtsperiode geändert hat. Da die in der Datenbank erfassten Änderungen der Tätigkeit nach Jahren aufgeschlüsselt werden, werden die meisten Anpassungen zwischen zwei Jahren sichtbar sein.

Anzahl Einstellungen der Mehrwertsteuerpflicht: Die Einstellungen beziehen sich auf Mehrwertsteuerpflichtige, die während der Berichtsperiode die Eigenschaft ‚Mehrwertsteuerpflichtiger‘ verloren haben.

Anzahl MwSt.-Pflichtiger am Ende des Zeitraums: Die Anzahl der Mehrwertsteuerpflichtigen zu einem bestimmten Zeitpunkt basiert auf in der Zentralen Unternehmensdatenbank (ZUD) gespeicherten Daten.

Unter Gründungen (Monat M, Jahr T) werden die Erstunterwerfungen oder erneute Unterwerfungen im Monat M des Jahres T verstanden.

Unter Einstellungen (Monat M, Jahr T) werden die Streichungen von Unternehmen im Mehrwertsteuerregister im Monat M des Jahres T verstanden.

Anmerkungen

Es ist wichtig zu beachten, dass die in diesen monatlichen Statistiken erfassten Ereignisse nicht mehr so umfassend sind wie früher: Wenn ein und dasselbe Unternehmen im selben Monat erstmals mehrwertsteuerpflichtig war und später wieder gestrichen wurde, wird nur die Information am Monatsende erfasst. Die Zahl der Erstunterwerfungen und Streichungen ist daher etwas niedriger als in der alten offiziellen Statistik, da die Streichungen/Erstunterwerfungen und die erneuten Unterwerfungen durch einen Vergleich zwischen monatlichen Fotos berechnet werden. Dies betrifft jedoch nur eine begrenzte Anzahl von Ereignissen (höchstens einige Dutzend).

15. März 2022 : Der Anwendungsbereich der Mehrwertsteuerbefreiung für Leistungen von (para)medizinischen Berufen, Krankenhausbehandlungen und medizinischer Versorgung, wird ab dem 1. Januar 2022 erheblich geändert. Dies erklärt die große Zahl der Erstregistrierungen von Zahnärzten in diesem Monat, sowie in anderen Bereichen des Gesundheitswesens.

Anmerkung über geografische Aufschlüsselung: - Zur Aufgliederung der Statistiken nach Region wurde die Adresse des Geschäftsitzes / Wohnsitzes genutzt. Die wirtschaftliche Tätigkeit wird jedoch nicht immer an der Adresse des Hauptsitzes / Wohnsitzes ausgeübt: beim Vergleichen regionaler Daten ist deshalb Vorsicht geboten. Einige scheinbare demographische Bewegungen dürften auf Korrekturen von Adressen zurückzuführen sein.

Anmerkung über Verkauf von Spirituosen und Wein (2022): Dieser Sektor verzeichnet, wie auch einige andere mit dieser Tätigkeit verbundenen Sektoren, seit September 2022 einen deutlichen Anstieg der Erstunterwerfungen. Dabei handelt es sich hauptsächlich um französische Unternehmen. Eine Änderung der französischen Mehrwertsteuerregeln für diese Güter ist wahrscheinlich der Grund für diese Entwicklung.

Anmerkung betreffende die Ärzte ‒ 1. Mai 2011 – Ärzte können den Status ‚Mehrwertsteuerpflichtiger‘ erwerben, nämlich im Rahmen bestimmter Tätigkeiten (Teilnahme an Proben und/oder Erprobungen neuer Arzneimittel an ihren Patienten).

Anmerkung über die gemeinsame MwSt.-Anzeige – 1. April 2007 – Eine gemeinsame MwSt.-Anzeige verschiedener, zu einer Gruppe gehörender Mehrwertsteuerpflichtiger ist möglich, vorausgesetzt, es werden von der betreffenden Gruppe die drei folgenden kumulativen Bedingungen erfüllt:

  • finanzielle Bindung mit den anderen Mitgliedern der Gruppe.
  • organisatorische Bindung mit den anderen Mitgliedern der Gruppe.
  • wirtschaftliche Bindung mit den anderen Mitgliedern der Gruppe.

Nachdem von der MwSt.-Verwaltung die Erfüllung dieser drei Bedingungen festgestellt worden ist, kann das Unternehmen an der Spitze der Gruppe eine neue Mehrwertsteuernummer erhalten, um eine gemeinsame Erklärung für alle Mitglieder der Gruppe einzureichen. Sie bekommt dann die Rechtsform ‚MwSt.-Einheit‘ und reicht auf Rechnung der ganzen Gruppe eine konsolidierte MwSt.-Erklärung ein.

Anmerkung über Gerichtsvollzieher und Notare – 1. Januar 2012 – Die Gerichtsvollzieher und Notare müssen sich der Mehrwertsteuerpflicht unterwerfen. Die meisten von ihnen sind im Januar 2012 in die Datenbank der Mehrwertsteuerpflichtigen eingetragen worden.

Anmerkung über das Datenbereinigungsverfahren: – Die Anzahl der Stilllegungen hat sich im Oktober 2009 wieder als außerordentlich hoch erwiesen. Dies lässt sich aber durch ein Verfahren erklären, das darauf abzielte, den Inhalt der Zentralen Unternehmensdatenbank zu verbessern. Dabei wurden im Oktober etwa 1.138 Mehrwertsteuerpflichtige von Amts wegen gelöscht. Es handelte sich dabei ausschließlich um Rechtspersonen. Auch im September 2009 hat ein solcher Eingriff die Zahlen beeinflusst.

Die Zahl der Stilllegungen war auch im September 2009 außerordentlich hoch. Dies lässt sich aber durch ein Verfahren erklären, das darauf abzielte, den Inhalt der Zentralen Unternehmensdatenbank zu verbessern. Dabei wurden etwa 540 Mehrwertsteuerpflichtige von Amts wegen gelöscht. Es handelte sich ausschließlich um Unternehmen der Kategorie 'natürliche Personen‘. Dieses Datenbereinigungsverfahren wird sich voraussichtlich auch noch auf die Zahlen vom Oktober 2009 auswirken. Hauptsächlich Rechtspersonen werden dann von Amts wegen gelöscht.

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