Ehescheidungen

Rückgang der Scheidungsrate und Hauptwohnsitz der Kinder häufiger beim zweiten Ex-Ehepartner

Bevölkerung
Rückgang der Scheidungsrate und Hauptwohnsitz der Kinder häufiger beim zweiten Ex-Ehepartner

Die jährliche Zahl der Scheidungen ist im Jahr 2022 unter 20.000 gesunken: In Belgien gibt es 19.347 Fälle, was einem Rückgang von 13,1 % im Vergleich zur durchschnittlichen Zahl der Scheidungen im Zeitraum 2018-2021 entspricht. Auch die rohe Scheidungsziffer ist rückläufig: Nur noch etwas mehr als jede dritte Ehe wird mit einer Scheidung beendet.

Im Durchschnitt dauert die Ehe bei einer ersten Heirat 16,5 Jahre und bei einer neuen Heirat 11,8 Jahre.

Von den Paaren, die im Jahr 2022 geschieden haben, hatten 61,8 % gemeinsame Kinder unter 25 Jahren. In 61,7 % der Fälle haben die Kinder des geschiedenen Paares ihren Hauptwohnsitz beim zweiten Partner (d. h. bei der Mutter bei heterosexuellen Paaren und bei dem/der jüngste Partner/in bei gleichgeschlechtlichen Paaren). In 18,2 % der Fälle haben die Kinder unter 25 Jahren ihren Hauptwohnsitz beim ersten Partner. Diese Verteilung folgt in allen drei Regionen demselben Muster, ist jedoch in Brüssel stärker ausgeprägt, wo 76,4 % der Kinder ihren Hauptwohnsitz beim zweiten Ex-Partner haben. In den übrigen Landesteilen ist dieser Anteil etwas geringer (61,4 % in Wallonien, 59,3 % in der Deutschsprachigen Gemeinschaft und 59,2 % in der Flämischen Region).

Tabelle
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  2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022
Belgien 24.667 23.583 23.059 23.135 22.435 21.300 22.156 19.347
Region Brüssel-Hauptstadt 5.442 4.975 5.408 5.379 2.816 2.058 2.240 1.965
Flämische Region 11.499 11.195 10.761 10.856 12.083 11.853 12.031 10.523
Wallonische Region 7.086 6.852 6.423 6.384 7.085 7.057 7.441 6.413
Quelle: Statbel (Generaldirektion Statistik - Statistics Belgium)
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Zweck und Kurzbeschreibung

Die Statistik erfasst alle Ehescheidungen, die in den Standesamtsregistern belgischer Gemeinden eingetragen sind. Dadurch umfasst diese Statistik auch alle Auflösungen derjenigen Ehen, die nicht in Belgien geschlossen wurden und nicht in den Eheschließungsstatistiken aufgenommen sind. Die Eintragung einer Ehescheidung erfolgt in der Gemeinde, in der die Eheschließung stattgefunden hat. Wenn die Eheschließung im Ausland stattgefunden hat, wird diese im Standesamtsregister der Gemeinde Brüssel eingetragen, wodurch die Sondersituation dieser Gemeinde diesbezüglich erklärt werden kann. In den unterschiedlichen Tabellen werden angezeigt : die Entwicklung der Anzahl der Ehescheidungen nach Region und Provinz; die Ehescheidungen des betrachteten Jahres aufgeschlüsselt nach Alterskategorie und pro Region, nach vorherigem Zivilstand und pro Region, nach Dauer der aufgelösten Ehe und pro Region. Weiter wird angezeigt die Entwicklung der Anzahl geschiedener Personen, die mit einer gleichgeschlechtlichen Person verheiratet waren. Doch letztgenannte Statistik beruht auf einer anderen Quelle.

Grundgesamtheit

Sämtliche Ehescheidungen

Frequenz

Jährlich

Veröffentlichungskalender

Ergebnisse verfügbar 8 Monate nach dem Berichtszeitraum.

Begriffserklärungen

Staatsangehörigkeit des ersten Ehepartners: Land der Staatsangehörigkeit des ersten Ehepartners.

Staatsangehörigkeit des zweiten Ehepartners: Land der Staatsangehörigkeit des zweiten Ehepartners.

Beruf des ersten Ehepartners: Beruf, Funktion bzw. Haupterwerbstätigkeit des ersten Ehepartners.

Beruf des zweiten Ehepartners: Beruf, Funktion bzw. Haupterwerbstätigkeit des zweiten Ehepartners.

Berufsstatus des ersten Ehepartners: Stellung in der Erwerbstätigkeit des ersten Ehepartners (Betriebsführer / Selbständiger / Arbeitnehmer / Arbeiter / Gehilfe / ohne / unbekannt.

Berufsstatus des zweiten Ehepartners: Stellung in der Erwerbstätigkeit des zweiten Ehepartners (Betriebsführer / Selbständiger / Arbeitnehmer / Arbeiter / Gehilfe / ohne / unbekannt).

Gemeinde der Ehescheidung: Gemeinde, in der die Ehescheidung eingetragen ist, d.h. die Gemeinde der Eheschließung bzw. Brüssel-Stadt für im Ausland geschlossene Ehen.

Alter des ersten Ehepartners zum Zeitpunkt der Ehescheidung: Alter des ersten Ehepartners zum Zeitpunkt der Ehescheidung, berechnet in vollendeten Lebensjahren als der Abstand zwischen Eintragsdatum der Ehescheidung und Geburtsdatum.

Alter des zweiten Ehepartners zum Zeitpunkt der Ehescheidung: Alter des zweiten Ehepartners zum Zeitpunkt der Ehescheidung, berechnet in vollendeten Lebensjahren als der Abstand zwischen Eintragsdatum der Ehescheidung und Geburtsdatum.

Monat der Ehescheidung: Monat der Ehescheidung, hergeleitet aus dem Datum, an dem die Ehescheidung ins Standesamtsregister der Gemeinde eingetragen worden ist.

Anmerkungen

Im Rahmen der verwaltungstechnischen Vereinfachung und in Anwendung des Gesetzes vom 5. Mai 2014 zur Gewährleistung des Prinzips der einmaligen Datenerhebung (Only Once) hat die Generaldirektion Statistik – Statistics Belgium 2015 entschieden, die Erhebungsbögen des FÖD Innern nicht mehr zum Erstellen von Statistiken über Eheschließungen und –scheidungen zu benutzen, sondern stattdessen die Daten des Nationalregisters (NR) auszuwerten. Dank dieses Quellenwechsels konnten die Eheschließungs- und Ehescheidungsbögen abgeschafft werden (Königlicher Erlass vom 19. Februar 2016). Aber daneben hat dieser Quellenwechsel auch in der zu erstellenden Statistik bedeutende Änderungen herbeigeführt:

  • Erfassung des Geschlechts der Ehepartner, wodurch die Eheschließungen und Ehescheidungen nach Typ unterschieden werden können;
  • Aufnahme in einer de jure-Statistik von im Ausland stattgefundenen Ereignissen, die sich auf in Belgien wohnende Personen beziehen;
  • Durch die Erfassung von in Belgien ausgesprochenen und eingetragenen Eheauflösungen, die im Ausland geschlossenen Ehen ein Ende stellen, erhält man einen besseren Einblick in die Ehescheidungen.

Das Jahr 2016 ist das erste Jahr, in dem das NR als ausschließliche Quelle der Statistik in Anspruch genommen wird. Aber die Auswertung des NR ermöglicht es weiter, eine vollständige Statistik zu erstellen für 2015, wie auch eine große Anzahl Daten zum Jahr 2014 zu erheben, wodurch ein Vergleich mit der vormaligen Standesamtsstatistik möglich ist.

Bei den Ehescheidungen können unter Zuhilfenahme des NR jene Ehescheidungen erfasst werden, die eine im Ausland geschlossene Ehe abbrechen. Diese Eheschließungen werden in der überwältigenden Mehrheit in Brüssel-Hauptstadt verzeichnet. Im Jahr 2016 wurden in Belgien oder im Ausland 3.666 Ehescheidungen ausgesprochen, die ebenso viele im Ausland geschlossene Ehen (15,5% der Gesamtzahl) abgebrochen haben. Deshalb werden diese Ehescheidungen bei der Berechnung der Brutto-Scheidungsrate, — die sich leicht verringert hat (2,1‰, gegenüber 2,2‰ 2015) —, mitberücksichtigt, doch werden sie bei der Berechnung des Ehescheidungs-Konjunktur-Indexes ausgeschlossen.

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