Müttersterblichkeit

7,1 Müttersterbefälle je 100.000 Lebendgeburten

Bevölkerung
7,1 Müttersterbefälle je 100.000 Lebendgeburten

Statbel hat die Statistiken zur Müttersterblichkeit für den Zeitraum 2016-2020 aktualisiert. Mit 4 direkten Müttersterbefällen, 4 indirekten Müttersterbefällen, 1 unbestimmtem Müttersterbefall, 5 späteren Müttersterbefällen (nach 42 Tagen aber noch vor Ablauf eines Jahres nach dem Ende der Schwangerschaft) in 2020, beträgt die Müttersterblichkeitsrate für diesen Fünfjahreszeitraum mit Schwerpunkt 2018 7,1 pro 100.000 Lebendgeborene.

Seit 2018 nimmt die Sachverständigengruppe die vom WHO empfohlen ICD-10 für Müttersterblichkeit als Referenz (ICD-MM; 2012). Der seit 2014 beobachtete Anstieg (3,7 Fälle im Zeitraum 2012-2016) ist also auf diese Änderung der Definition zurückzuführen, die insbesondere Suizidfälle berücksichtigt.

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Tabelle
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Belgien, Müttersterblichkeit, 1998-2020

Jahr Müttersterblichkeit bei ansässigen Frauen
direkte <=42 d indirekte <=42 d Unbestimmt <=42 d Müttersterbe-fälle (MS) späte In Bezug auf die Schwangerschaft, nicht mütterlich Zufällige Ursache Lebend-geburten Zeitraum Müttersterb-lichkeitsrate
1998 11 2 - 13 1 - - 114.276 - -
1999 6 1 - 7 1 - - 113.469 - -
2000 4 0 - 4 1 - - 114.883 1998-2002 6,7
2001 10 1 - 11 2 - - 114.172 1999-2003 5,8
2002 1 2 - 3 2 - - 111.225 2000-2004 4,9
2003 7 1 - 8 0 - - 112.149 2001-2005 5,3
2004 2 0 - 2 0 - - 115.618 2002-2006 4,5
2005 4 2 - 6 0 - - 118.002 2003-2007 5,1
2006 6 1 - 7 2 - - 121.382 2004-2008 4,8
2007 7 0 - 7 1 - - 125.228 2005-2009 5,3
2008 7 0 - 7 0 - - 128.049 2006-2010 5,5
2009 6 0 - 6 0 - - 127.297 2007-2011 6,1
2010 5 3 - 8 0 - - 130.100 2008-2012 5,6
2011 9 2 - 11 0 - - 128.705 2009-2013 5,0
2012 4 0 - 4 2 - - 128.051 2010-2014 5,2
2013 3 0 - 3 0 - - 125.606 2011-2015 4,6
2014 5 2 - 7 1 - - 125.014 2012-2016 3,7
2015 4 0 - 4 1 - - 122.274 2013-2017 4,1
2016 4 1 - 5 1 12 - 121.896 2014-2018 5,3
2017 4 2 - 6 2 11 - 119.690 2015-2019 6,2
2018 6 3 1 10 5 - 7 118.319 2016-2020 7,1
2019 7 2 3 12 6 - 6 117.695 2017-2021 -
2020 4 4 1 9 5 - 4 114.350 2018-2022 -
Müttersterblichkeitsrate (MSR) = (direkte MS + indirekte MS + unbestimmte MS) / Lebendgeburten * 100000, über 5 Jahre.
Quelle: Statbel (Generaldirektion Statistik – Statistics Belgium); unter Auswertung der statistischen Sterbeformulare, verarbeitet von den Teilstaaten nach vorheriger Prüfung durch die COD-Arbeitsgruppe.

Die Müttersterblichkeitsstatistik wird aus der Datenbank für Todesursachen erstellt. Die Müttersterbefälle werden nach einem komplexen Verfahren aus dieser Datenbank ausgewählt. Dieses Verfahren berücksichtigt die WHO-Definition und wird in den Metadaten ausführlich beschrieben. In der zehnten Revision der Internationalen Klassifikation der Krankheiten (ICD-10) wird ein Müttersterbefall definiert als „der Tod einer Frau während der Schwangerschaft oder innerhalb von 42 Tagen nach Beendigung der Schwangerschaft, ungeachtet der Dauer oder des Ortes der Schwangerschaft, aus irgendeiner Ursache, der mit der Schwangerschaft zusammenhängt oder durch sie oder deren Auswirkungen oder Behandlung verschlimmert wird; der Tod durch Unfall oder andere beiläufige Ursachen sind ausgeschlossen“.

„Die Müttersterblichkeit wird in zwei Gruppen aufgeteilt. Müttersterbefälle aufgrund einer direkten geburtshilflichen Ursache sind solche Todesfälle, die durch geburtshilfliche Komplikationen (Schwangerschaft, Wehentätigkeit und Nachwirkung des Wochenbettes), durch medizinische Handlungen, durch das Fehlen medizinischer Handlungen, durch unangemessene Behandlung oder durch eine Kette von Ereignissen, die sich aus einem der oben genannten Faktoren ergeben, verursacht werden. Müttersterbefälle aufgrund einer indirekten geburtshilflichen Ursache sind solche, die auf eine bereits bestehende Krankheit oder auf einen Zustand zurückzuführen sind, der sich während der Schwangerschaft entwickelt hat und nicht auf direkte geburtshilfliche Ursachen zurückzuführen ist, sondern durch die physiologischen Auswirkungen der Schwangerschaft verschlimmert wurde.“

Weiter definiert die ICD-10 auch das späte Müttersterben, nämlich als „den Tod einer Frau, der aufgrund direkter oder indirekter geburtshilflicher Ursachen mehr als 42 Tagen, aber weniger als einem Jahr nach Beendigung der Schwangerschaft, auftritt.“

Die Müttersterblichkeitsrate ist das Verhältnis zwischen der Zahl der im Laufe eines Jahres beobachteten direkten und indirekten Müttersterbefälle und der Zahl der Lebendgeburten im selben Jahr, ausgedrückt als pro 100.000 Lebendgeburten. Späte Sterbefälle bei Müttern werden bei der Berechnung dieses Verhältnisses nicht berücksichtigt. In Anbetracht der geringen und deutlich variablen Zahl von Fällen, die jedes Jahr in Belgien festgestellt werden, wurde beschlossen, dieses Verhältnis auf der Grundlage der kumulativen Müttersterblichkeit und der Lebendgeburten von fünf aufeinander folgenden Jahren zu berechnen, wobei das daraus berechnete Verhältnis im mittleren Jahr verbucht wird.

Bei der Ermittlung dieser Müttersterbefälle schloss die Ad-hoc-Arbeitsgruppe, die alle datenproduzierenden Teilstaaten um das föderale belgische Statistikamt versammelt, nicht aus, dass diese Todesfälle allein aufgrund des verwendeten statistischen Formulars, das als Hauptquelle dient, unterschätzt werden könnten. Die Arbeitsgruppe fordert daher zusätzliche Anstrengungen zur weiteren Verbesserung der Überwachung der Müttersterblichkeit und unterstützt die jüngste Initiative der Ärztekammer für Mütter und Neugeborene zur Prüfung der Möglichkeit, ein Müttersterblichkeitsregister zu errichten.

Bei der Identifizierug dieser Fälle von Müttersterblichkeit schloss die Ad-hoc-Arbeitsgruppe, die alle föderierten Einheiten, die Daten produzieren, zusammen mit dem belgischen Statistikamt gruppiert, die Gefahr einer Unterschätzung dieser Todesfälle nicht aus, die nur auf Basis von einem einzigen Statistikformular als Hauptquelle aufgestellt werden. Die Arbeitsgruppe ruft daher zu weiteren Anstrengungen auf, um die Überwachung der Müttersterblichkeit weiter zu verbessern, und unterstützt die jüngste Initiative der Ärzteordnung für Mütter und Neugeborene, die die Möglichkeit der Einrichtung eines Müttersterblichkeitsregisters prüft