Konkurse 2023: unterschiedliche regionale Ergebnisse

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Konkurse 2023: unterschiedliche regionale Ergebnisse

Im 2023 haben in Belgien 10.243 Unternehmen Konkurs angemeldet. Dies ist ein Anstieg um 11% gegenüber 2022 (9.265 Konkurse) und das dritthöchste Ergebnis der letzten zehn Jahre.

Mit 917 Konkursen bestätigte der Monat Dezember diesen Jahrestrend (der ausführliche Bericht mit den monatlichen Zahlen kann hier (NL - FR) abgerufen werden).

Diese Ergebnisse müssen jedoch für jede einzelne Region differenziert betrachtet werden.

 

 

 

Die 5.908 Konkurse, die 2023 in der Flämischen Region verzeichnet wurden, stellen den höchsten Wert für den Zeitraum 2014-2023 dar und übertreffen den bisherigen Rekord von 5.287 Konkursen im Jahr 2022.

Obwohl die Zahl der Konkurse in der Wallonischen Region im Vergleich zu 2022 um 21% gestiegen ist, stellen die 2.656 registrierten Konkurse nur das vierthöchste Ergebnis in den letzten zehn Jahren dar.

Die Region Brüssel-Hauptstadt verzeichnete 1.679 Konkurse, das sind 5% weniger Konkurse als im Jahr 2022, wodurch 2023 eines der niedrigsten Jahre nach 2020 und 2021 ist.

Sektoren

Mit Ausnahme des Sektors Informations- und Kommunikation verzeichneten alle Sektoren im Jahr 2023 einen Anstieg der Konkurse im Vergleich zu 2022. Die Unternehmensgerichte sprachen 2.230 Konkurse im Baugewerbe und 648 Konkurse in der Branche Verkehr und Lagerei aus. Mit 12,8% bzw. 12,3% sind diese Zahlen höher als die bisherigen Rekorde im Jahr 2014 für das Baugewerbe (1.977) und im Jahr 2022 für den Bereich Verkehr und Lagerei (577).

Darüber hinaus haben fünf Wirtschaftszweige in der Flämischen Region im Zeitraum 2014-2023 noch nie eine so hohe Zahl von Konkursen erlebt, und zwar

  • im Baugewerbe mit 1.384 Konkursen, das sind 29,0% Konkurse mehr als im Jahr 2022 (zweithöchster Wert des Zeitraums mit 1.073 Konkursen);
  • Im Sektor Transport und Lagerei, in dem 371 Konkurse verzeichnet wurden, was einem Anstieg von 19,7% gegenüber dem vorherigen Rekord von 2022 (310) entspricht;
  • Im Bereich der sonstigen Dienstleistungen wurden 925 Konkurse verzeichnet, das sind 5,2% Konkurse mehr als im Jahr 2022 (879);
  • Im Gastgewerbe mit 1.158 Konkurse, ein Anstieg um 13,1% gegenüber 2016 (1.024);
  • Im Bereich ‚Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen‘, in dem 450 Konkurse registriert wurden, was einem Anstieg von 2,0% gegenüber 2019 (441) entspricht.

In der Wallonischen Region stellen die 199 Konkurse im Bereich der freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen den höchsten Wert in diesem Zeitraum dar und übertreffen die 180 Konkurse des Jahres 2015. Dies gilt auch für die 138 Konkurse im Bereich Transport und Lagerei, die die 107 Konkurse des Jahres 2014 in der Region übertrafen.

Rechtsform

Darüber hinaus wird die Zahl der Konkurse unter den Selbstständigen in Belgien im Jahr 2023 die höchste im Zeitraum 2014-2023 sein (2.347 gegenüber 2.186 im Jahr 2019, dem bisherigen Rekord), ebenso wie die der Selbstständigen (1.308 gegenüber 1.217 im Jahr 2022) und der Gesellschaften mit beschränkter Haftung in der Flämischen Region (3.595 gegenüber 3.170 im Jahr 2014).

Arbeitsplatzverluste

Was den Verlust von Arbeitsplätzen betrifft, so liegt der Wert für 2023 (27.517) über dem Wert für 2022 (22.400), aber deutlich unter dem Wert für 2019 (28.107).

Darüber hinaus sind die Arbeitsplatzverluste in den letzten zehn Jahren in der Flämischen Region und seit 2019 in der Wallonischen Region am höchsten (7.035 gegenüber 7.991), während sie in diesem Zeitraum in der Region Brüssel-Hauptstadt am niedrigsten sind (4.013 gegenüber 4.065 im Jahr 2020).

Zusätzlich zu dieser Pressemitteilung und dem ergänzenden Bericht (NL - FR) veröffentlicht Statbel auf seiner Website auch detailliertere monatliche Zahlen, die nach Gemeinden und nach NACEBEL-Klassen für 2008 aufgeschlüsselt sind und bis ins Jahr 2009 zurückreichen. Diese Zahlen sind verfügbar auf be.STAT über die Registerkarte "Zahlen" dieser Publikation.

Für die Interpretation der Zahlen ist zu berücksichtigen, dass es zwischen der Einstellung der wirtschaftlichen Tätigkeit und der Zahlungsunfähigkeitserklärung vom Unternehmensgericht eine gewisse Verspätung gibt. Aus diesem Grund sind die wirtschaftlichen Auswirkungen erst nach einer bestimmten Zeitspanne in den Zahlen spürbar.

Darüber hinaus arbeiteten viele Unternehmensgerichte und Kanzleien aufgrund der COVID-19-Krise mit reduzierter Kapazität und wurden ihre Tätigkeiten bis zum 18. Mai 2020 eingeschränkt. Außerdem war bis zum 17. Juni 2020 ein Königlicher Erlass in Kraft, der zum Einfrieren von Konkursverfahren vor den Gerichten führte, um Unternehmen, die die sich bis zum 18. März 2020 nicht in finanziellen Schwierigkeiten befanden, vor den Auswirkungen der COVID-19-Krise zu schützen.

Danach genehmigte die Regierung am Freitag, dem 6. November 2020, ein neues Moratorium gegen Konkurse bis zum 31. Januar 2021, um Unternehmen zu schützen, die aufgrund des am 1. November 2020 veröffentlichten Ministeriellen Erlasses zur Abänderung des Ministeriellen Erlasses vom 28. Oktober 2020 zur Festlegung von Dringlichkeitsmaßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus COVID-19 gezwungen waren, ihre Türen vorübergehend zu schließen.

Um das Auslaufen dieses zweiten Moratoriums zu kompensieren, schlug die belgische Föderalregierung eine dreiteilige Reform vor zur Flexibilisierung des Zugangs zum Verfahren der gerichtlichen Reorganisation. Erstens wurde das Verfahren flexibler gestaltet, indem die Unternehmen nicht mehr von Anfang an 11 Dokumente einreichen müssen, sondern nur noch 3, wobei die übrigen Dokumente im Laufe des Verfahrens nachgereicht werden können. Zweitens erfordert das Verfahren keine Veröffentlichung im belgischen Staatsblatt mehr. Das würde es dem Vermittler ermöglichen, den Gläubigern in voller Diskretion zu begegnen und sie davon zu überzeugen, von einer schnellen Rückzahlung ihrer Forderungen abzusehen, bevor eine Einigung erzielt wird. Drittens wird das Verfahren der gerichtlichen Reorganisation auf der Grundlage einer gütlichen Einigung gefördert, weil dieses Verfahren Anspruch auf eine Steuerbefreiung gibt, die bisher nur für Verfahren der gerichtlichen Reorganisation mittels eines Gerichtsurteils galt. Die Bestimmungen zu den ersten beiden Säulen der Reform sollten ursprünglich nur bis zum 30. Juni 2021 gelten, wurden aber durch den Königlichen Erlass vom 24. Juni 2021 zur Verlängerung der Artikel 2, 4 und 12 des Gesetzes vom 21. März 2021 zur Abänderung des Buches XX des Wirtschaftsgesetzbuches und des Einkommensteuergesetzbuches 1992 bis zum 16. Juli 2022 verlängert.

Zwischen diesen beiden Moratorien haben sowohl der FÖD Finanzen als auch das LSS ein De-facto-Moratorium verabschiedet, sodass die Unternehmen wegen Steuer- oder Sozialversicherungsschulden nicht in Konkurs gehen. Diese Regelung ist auch nach dem 1. Februar in Kraft geblieben. Die Ladungen wurden dann ab Oktober 2021 für das LSS und etwa im März 2022 für die Steuerbehörden wieder aufgenommen, wobei die Ladungen in verschiedenen Provinzen schrittweise wieder aufgenommen wurden.

Darüber hinaus findet in den Monaten Juli und August die richterliche Sommerpause statt. Die Gerichte bleiben in diesem Zeitraum geöffnet, aber die Anzahl Anhörungen wird reduziert. Aus diesem Grund sind unsere Konkurszahlen in dieser Periode normalerweise niedriger.

Außerdem wurden verschiedene Maßnahmen - sowohl auf föderaler, regionaler als auch auf lokaler Ebene - angewandt, um Unternehmen während der Covid-19-Pandemie zu unterstützen. Das LSS gewährte zum Beispiel gütlich vereinbarte Tilgungspläne mit einer maximalen Dauer von 24 Monaten für die Rückzahlung aller Beiträge und Beträge für das Jahr 2020. Auf der Ebene des LFA könnte die vollständige vorübergehende Arbeitslosigkeit infolge des Coronavirus oder des Konflikts in der Ukraine bis zum 30.06.2022 als vorübergehende Arbeitslosigkeit wegen höherer Gewalt (Corona) betrachtet werden.

Schließlich wurden Fördermaßnahmen zur Unterstützung von Unternehmen während der Energiekrise bis zum 31. März 2023 eingeführt. Auf der Ebene des LSS könnten Unternehmen unter anderem einen gütlichen vereinbarten Rückzahlungsplan beantragen, während energieintensive Unternehmen ein Sondersystem der vorübergehenden Arbeitslosigkeit aus wirtschaftlichen Gründen für energieintensive Unternehmen in Anspruch nehmen könnten.

Alle oben beschriebenen staatlichen Maßnahmen hatten eine gemäßigte Auswirkung auf die Zahl der seit März 2020 angemeldeten Konkurse.