Wöchentliche Zahl der Konkurse

214 Konkurse in Woche 16

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214 Konkurse in Woche 16

In der Woche vom 15. bis 21. April (Woche 16) haben die Unternehmensgerichte 214 Konkurse ausgesprochen. Dies führte zu einem Verlust von insgesamt 676 Arbeitsplätzen.

Die Zahlen für Woche 16 zeigen eine Stabilisierung der Zahl der Konkurse und einen Rückgang der Zahl der Arbeitsplatzverluste im Vergleich zur Vorwoche.

In den ersten 16 Wochen des Jahres 2024 haben die Unternehmensgerichte 3.500 Konkurse ausgesprochen. Das sind 13,4% mehr Konkurse als in den ersten 16 Wochen des Jahres 2023 und 26,7% mehr als im gleichen Zeitraum des Jahres 2022.

Die Arbeitsplatzverluste belaufen sich 2024 auf 11.805, was einem Anstieg um 17,7% im Vergleich zu 2023 und um 72,2% im Vergleich zu 2022 entspricht.

Die Anzahl der Konkurse und Arbeitsplatzverluste in den ersten 16 Wochen des Jahres

Kategorie 2022 2023 2024 2024/2023 2024/2022
Konkurse 2.763 3.087 3.500 +13,4% +26,7%
Arbeitsplatzverluste 6.855 10.031 11.805 +17,7% +72,2%

Das geht aus den wöchentlichen Konkurszahlen hervor, die Statbel auf der Grundlage der Urteile von Unternehmensgerichten erstellt. Diese wöchentlichen Zwischenschätzungen ermöglichen es, schnell die ersten Tendenzen zu beobachten.

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Zweck und Kurzbeschreibung

Jeden Monat berechnet Statbel die Konkurszahlen des Vormonats. Diese Veröffentlichung findet etwa 15 Tage nach dem Berichtsmonat statt. Zu diesem Zeitpunkt sind die Konkurszahlen endgültig. Zusätzlich zu den monatlichen Zahlen kann Statbel auch vorläufige, wöchentliche Schätzungen erstellen. Diese wöchentlichen Zahlen ermöglichen eine schnelle Beobachtung der ersten Trends. Zusätzlich zu den Konkurszahlen berechnet Statbel immer auch die entsprechenden Arbeitsplatzverluste. Für die Arbeitsplatzverluste verlässt sich Statbel auf die neuesten verfügbaren Informationen des LSS.

Die von Statbel erstellten Konkursstatistiken basieren auf Daten der Zentralen Unternehmensdatenbank (ZUD) und dem statistischen Unternehmensregister. Für die Interpretation der Zahlen ist zu berücksichtigen, dass es zwischen der Einstellung der wirtschaftlichen Tätigkeit und der Zahlungsunfähigkeitserklärung vom Unternehmensgericht eine gewisse Verspätung gibt. Aus diesem Grund sind die wirtschaftlichen Auswirkungen erst nach einer bestimmten Zeitspanne in den Zahlen spürbar.

Wegen der Covid-19-Krise und die damit verbundenen Sperrmaßnahmen haben die Unternehmensgerichte und Kanzleien bis 18. Mai ihre Tätigkeiten beschränkt. Darüber hinaus galt bis 17. Juni 2020 ein Moratorium, um Unternehmen gegen die Folgen der Covid-19-Krise zu schützen, die vor dem 18. März 2020 auf gesunden Beinen standen.

Danach hat die Bundesregierung am Freitag, 6. November 2020, ein neues Moratorium für Konkurse genehmigt. Dieses Moratorium galt bis zum 31. Januar 2021 und bot denjenigen Unternehmen Schutz, die aufgrund des Ministeriellen Erlasses vom 1. November 2020 zur Abänderung des Ministeriellen Erlasses vom 28. Oktober 2020 über Notfallmaßnahmen zur Festlegung von Dringlichkeitsmaßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus COVID-19 gezwungen waren, zu schließen.

Um das Auslaufen dieses zweiten Moratoriums zu kompensieren, setzte die belgische Bundesregierung eine dreiteilige Reform um, die den Zugang zum Verfahren der gerichtlichen Reorganisation flexibilisieren soll. Erstens wird das Verfahren flexibler gestaltet, indem die Unternehmen nicht mehr von Anfang an elf, sondern nur noch drei Unterlagen einreichen müssen, wobei die übrigen Unterlagen im Laufe des Verfahrens nachgereicht werden. Zweitens erfordert das Verfahren keine Veröffentlichung im Belgischen Staatsblatt mehr. Das ermöglicht dem Vermittler, den Gläubigern in voller Diskretion zu begegnen und sie davon zu überzeugen, von einer schnellen Rückzahlung ihrer Forderungen abzusehen, bevor eine Einigung erzielt wird. Drittens wird das Verfahren der gerichtlichen Reorganisation auf der Grundlage einer gütlichen Einigung gefördert, weil dieses Verfahren Anspruch auf eine Steuerbefreiung gibt, die bisher nur für Verfahren der gerichtlichen Reorganisation mittels eines Gerichtsurteils gilt. Die Bestimmungen zu den ersten beiden Säulen der Reform sollten ursprünglich nur bis zum 30. Juni 2021 gelten, wurden aber durch den Königlichen Erlass vom 24. Juni 2021 zur Verlängerung der Artikel 2, 4 und 12 des Gesetzes vom 21. März 2021 zur Abänderung des Buches XX des Wirtschaftsgesetzbuches und des Einkommensteuergesetzbuches 1992 bis zum 16. Juli 2022 verlängert.

Zwischen den beiden Moratorien haben sowohl der FÖD Finanzen als auch das LSS dazu entschieden, ein De-facto-Moratorium anzuwenden. Beide Behörden entschieden, dass Steuerschulden und fälligen Sozialabgaben vorübergehend keinen Grund für einen Konkurs darstellen. Diese Regelung blieb für das LSS auch nach dem 1. Februar 2021 und bis Oktober 2021 in Kraft, während sie für die Steuerbehörden noch in Kraft ist.

Darüber hinaus findet in den Monaten Juli und August die richterliche Sommerpause statt. Die Gerichte bleiben in diesem Zeitraum geöffnet, aber die Anzahl der Anhörungen ist reduziert. Deshalb sind die Konkurszahlen in diesem Zeitraum niedriger.

Außerdem wurden verschiedene Maßnahmen - auf föderaler, regionaler und lokaler Ebene - ergriffen, um die Unternehmen während der COVID-19-Krise zu unterstützen. Das LSS gewährte zum Beispiel gütlich vereinbarte Tilgungspläne mit einer maximalen Dauer von 24 Monaten für die Rückzahlung aller Beiträge und Beträge für das Jahr 2020. Auf der Ebene des LFA könnte die vollständige vorübergehende Arbeitslosigkeit infolge des Coronavirus oder des Konflikts in der Ukraine bis zum 30. Juni 2022 als vorübergehende Arbeitslosigkeit wegen höherer Gewalt (Corona) betrachtet werden.

Schließlich wurden vor kurzem neue Fördermaßnahmen zur Unterstützung von Unternehmen während der Energiekrise eingeführt. Auf der Ebene des LFA können Unternehmen unter anderem einen gütlichen vereinbarten Rückzahlungsplan beantragen, während energieintensive Unternehmen ein Sondersystem der vorübergehenden Arbeitslosigkeit aus wirtschaftlichen Gründen für energieintensive Unternehmen in Anspruch nehmen können.

Alle diesen oben beschriebenen staatlichen Maßnahmen haben sich mäßigend auf die Zahl der seit März ausgesprochenen Konkurse ausgewirkt.

Grundgesamtheit

Unternehmen, die dem Gesetz vom 11. August 2017 unterliegen zur Einfügung von Buch XX "Insolvenz von Unternehmen" in das Wirtschaftsgesetzbuch und zur Einfügung der Buch XX eigenen Begriffsbestimmungen und der Buch XX eigenen Rechtsdurchsetzungsbestimmungen in Buch I des Wirtschaftsgesetzbuches, im Belgischen Staatsblatt vom 11. September 2017 veröffentlicht. Buch XX Titel VI enthält das Insolvenzverfahren.

Frequenz

Wöchentlich

Veröffentlichungskalender

Die wöchentlichen Konkurszahlen sind drei Arbeitstage nach der Referenzwoche verfügbar. Da die Berichtswoche von Montag bis zum Sonntag läuft, veröffentlicht Statbel jeden Mittwoch die Konkurse der Vorwoche.

Definition

Konkurs

Ein Unternehmen geht in Konkurs, wenn zwei Bedingungen erfüllt sind: Einerseits ist das Unternehmen zahlungsunfähig, d. h. es zahlt seine Gläubiger nicht mehr. Andererseits wurden auch die Kredite ans Unternehmen eingestellt. Mit anderen Worten: Das Unternehmen hat das Vertrauen seiner Gläubiger verloren. Die Bank weigert sich dann z. B., dem Unternehmen einen neuen Kredit zu gewähren. Ein Konkurs hat immer Bezug auf ein einzelnes Unternehmen. Eine Rechtsvereinbarung, bei der mehrere Personen eine Gesellschaft gegründet haben, wie z. B. eine offene Handelsgesellschaft (OHG), kann daher nur zu einem einzelnen Konkurs führen.

Arbeitsplatzverluste

Der Verlust von Vollzeit- und Teilzeitarbeitsplätzen stammt aus dem LSS. Die Arbeitsplatzverluste werden auf der Grundlage der letzten bekannten Situation des Unternehmens, d. h. zum Zeitpunkt des Konkurses, ermittelt. Dieser Gesamtverlust an Arbeitsplätzen setzt sich aus der Summe von 3 einzelnen Kategorien zusammen (Verlust von Vollzeitarbeitsplätzen + Verlust von Teilzeitarbeitsplätzen + Verlust von Arbeitsplätzen von lohnabhängigen Arbeitgebern). Lohnabhängige Arbeitgeber sind Arbeitgeber, die sich selbst ein Gehalt zahlen. Informationen über die Anzahl der lohnabhängigen Arbeitgeber sind beim LSS nicht verfügbar. Demzufolge muss Statbel eine Schätzung vornehmen. Zu diesem Zweck stützt sich Statbel auf die Schätzungsregel, die Eurostat im Dokument "OECD Manual on Business Demography Statistics" anführt, und zwar für die folgenden zwei Unternehmenskategorien:

  • Selbstständige (Typ1): 1 besoldeter Arbeitgeber
  • Partnerschaft und andere Rechtsformen (Typ 3): 2 besoldete Arbeitgeber

Auf der Grundlage der Ergebnisse vom Januar 2022 hat Statbel nach einer umfassenden Analyse der in Belgien verfügbaren Rechtsformen beschlossen, in Übereinstimmung mit der oben erwähnten internationalen Schätzungsregel 1 bis 3 lohnabhängige Arbeitgeber in Gesellschaften mit beschränkter Haftung (Typ 2) zugewiesen, und zwar rückwirkend, entsprechend den belgischen Rechtsvorschriften in Bezug auf die Gründung einer Gesellschaft (zuvor wurden "0" lohnabhängige Arbeitgeber zugewiesen). Eine identische Vorgehensweise wird bereits in anderen Statistiken angewandt (z. B. Demografie der Unternehmen, mehrwertsteuerpflichtige Unternehmen, ...).

Berichtswoche

Statbel verwendet für die Erstellung der wöchentlichen Konkurszahlen eine Berichtswoche. Diese Berichtswoche läuft immer von Montag bis zum Sonntag. Die Jahresergebnisse auf der Basis der Berichtswoche können daher leicht von den Jahreszahlen abweichen, da das Kalenderjahr in der Regel nicht an einem Montag stattfindet.

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