August 2021: 271 Konkurse

Unternehmen
August 2021: 271 Konkurse

Im August 2021 sind in Belgien 271 Unternehmen in Konkurs gegangen. Das ist die niedrigste Zahl seit Mai 2020, als 270 Konkurse registriert wurden.

Die Konkurse im August führten zu 485 Arbeitsplatzverlusten: 269 Vollzeitbeschäftigte, 90 Teilzeitbeschäftigte und 126 Arbeitgeber, die einen Lohn empfangen, verloren ihren Arbeitsplatz.

Nachstehend die Wirtschaftsbereiche mit der höchsten Zahl der Konkurse im August: 82 Konkurse im Transportgewerbe und in der Erbringung von sonstigen Dienstleistungen, 63 im Handel, 59 im Baugewerbe und 49 im Hotel- und Gaststättengewerbe.

Auf regionaler Ebene gab es 147 Konkurse in Flandern, 71 in der Wallonie und 53 in Brüssel.

Für die Interpretation dieser Zahlen ist zu berücksichtigen, dass es zwischen der Einstellung der wirtschaftlichen Tätigkeit und der Konkurseröffnung vom Unternehmensgericht eine gewisse Verspätung gibt. Aus diesem Grund sind die wirtschaftlichen Auswirkungen erst nach einer bestimmten Zeitspanne in den Zahlen spürbar.

Darüber hinaus arbeiteten viele Unternehmensgerichte und Kanzleien aufgrund der Covid-19-Krise mit reduzierter Kapazität und wurden ihre Tätigkeiten bis zum 18. Mai 2020 eingeschränkt. Außerdem war bis zum 17. Juni 2020 ein Königlicher Erlass in Kraft, der zum Einfrieren von Konkursverfahren vor den Gerichten führte, um Unternehmen, die vor dem 18. März 2020 gesund waren, vor den Auswirkungen der Covid-19-Krise zu schützen.

Danach genehmigte die Regierung am Freitag, dem 6. November 2020, ein neues Moratorium gegen Konkurse bis zum 31. Januar 2021, um Unternehmen zu schützen, die aufgrund des am 1. November 2020 veröffentlichten Ministeriellen Erlasses zur Abänderung des Ministeriellen Erlasses vom 28. Oktober 2020 zur Festlegung von Dringlichkeitsmaßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus COVID-19 gezwungen waren, ihre Türen vorübergehend zu schließen.

Um das Auslaufen dieses zweiten Moratoriums zu kompensieren, schlug die belgische Bundesregierung eine dreiteilige Reform vor, die den Zugang zum Verfahren der gerichtlichen Reorganisation flexibilisieren soll. Erstens wurde das Verfahren flexibler gestaltet, indem die Unternehmen nicht mehr von Anfang an 11 Dokumente einreichen müssen, sondern nur noch 3, wobei die restlichen Dokumente im Laufe des Verfahrens nachgereicht werden können. Zweitens erfordert das Verfahren keine Veröffentlichung im Belgischen Staatsblatt mehr. Das würde es dem Vermittler ermöglichen, den Gläubigern in voller Diskretion zu begegnen und sie davon zu überzeugen, von einer schnellen Rückzahlung ihrer Forderungen abzusehen, bevor eine Einigung erzielt wird. Drittens wird das Verfahren der gerichtlichen Reorganisation auf der Grundlage einer gütlichen Einigung gefördert, weil dieses Verfahren Anspruch auf eine Steuerbefreiung gibt, die bisher nur für Verfahren der gerichtlichen Reorganisation mittels eines Gerichtsurteils gilt. Die Bestimmungen zu den ersten beiden Säulen der Reform sollten ursprünglich nur bis zum 30. Juni 2021 gelten, wurden aber durch den Königlichen Erlass vom 24. Juni 2021 zur Verlängerung der Artikel 2, 4 und 12 des Gesetzes vom 21. März 2021 zur Abänderung des Buches XX des Wirtschaftsgesetzbuches und des Einkommensteuergesetzbuches 1992 bis zum 16. Juli 2022 verlängert.

Zwischen diesen beiden Moratorien haben sowohl der FÖD Finanzen als auch das LSS ein De-facto-Moratorium verabschiedet, sodass die Unternehmen wegen Steuer- oder Sozialversicherungsschulden nicht in Konkurs gehen. Nach Angaben von Justizminister Vincent Van Quickenborne bleibt diese Regelung auch nach dem 1. Februar 2021 in Kraft.

Darüber hinaus findet in den Monaten Juli und August die richterliche Sommerpause statt. Die Gerichte bleiben in diesem Zeitraum geöffnet, aber die Anzahl der Anhörungen ist reduziert. Aus diesem Grund sind unsere Konkurszahlen in dieser Periode normalerweise niedriger.

Schließlich gibt es zurzeit verschiedene Maßnahmen - auf föderaler, regionaler und lokaler Ebene - um Unternehmen in dieser Krisenzeit zu unterstützen. Das LSS gewährt zum Beispiel gütlich vereinbarte Tilgungspläne mit einer maximalen Dauer von 24 Monaten für die Rückzahlung aller Beiträge und Beträge für das Jahr 2020. Auf der Ebene des FÖD Finanzen gelten Unterstützungsmaßnahmen, wie die Steuerbefreiung der Entschädigungen, die von den Regionen, Gemeinschaften, Provinzen oder Gemeinden als Folge der Covid-19-Pandemie gewährt wurden, bis zum 31. Dezember 2021.

Alle oben beschriebenen staatlichen Maßnahmen hatten einen moderierenden Effekt auf die Zahl der seit März 2020 angemeldeten Konkurse.