Anstieg der Verkäufe im Einzelhandel im Juli

Konjunkturindikatoren
Anstieg der Verkäufe im Einzelhandel im Juli

Im Juli 2021 ist das Volumen der Verkäufe im Einzelhandel ohne Kraftstoffe im Vergleich zum Vorjahresmonat um 3,6% gestiegen.

Im gleichen Zeitraum wurden die größten Steigerungen in den Wirtschaftsbereichen ‚Einzelhandel mit Textilien, Bekleidung, Schuhen und Lederwaren (in Verkaufsräumen)‘, ‚Einzelhandel an Verkaufsständen und auf Märkten‘, ‚Sonstigem Einzelhandel mit Waren verschiedener Art‘ und ‚Einzelhandel mit sonstigen Gütern in Verkaufsräumen‘ um bzw. 35,6%, 25,6%, 15,5% und 14,7% verzeichnet.

Die stärksten Rückgänge wurden in den Bereichen ‚Einzelhandel mit Nahrungs- und Genussmitteln, Getränken und Tabakwaren (in Verkaufsräumen)‘, ‚Einzelhandel mit Waren verschiedener Art, Hauptrichtung Nahrungs- und Genussmittel, Getränke und Tabakwaren‘, ‚Nahrungsmitteln, Getränken und Tabakwaren‘ und ‚Einzelhandel mit Waren verschiedener Art (in Verkaufsräumen)‘ um bzw. 3,6%, 2,6%, 2,4% und 1,6% verzeichnet.

Vergleich zum Juli 2019

Wir vergleichen mit Juli 2019, da 2020 ein atypisches Jahr war. Die größten Zuwächse wurden in den Sektoren ‚Versand- und Internet-Einzelhandel‘, ‚Einzelhandel, nicht in Verkaufsräumen, an Verkaufsständen oder auf Märkten‘, ‚Einzelhandel an Verkaufsständen und auf Märkten‘ und ‚Apotheken; Einzelhandel mit medizinischen und orthopädischen Artikeln; kosmetischen Erzeugnissen und Körperpflegemitteln (in Verkaufsräumen)‘ mit 19,9%, 13,1%, 12,6% und 10,4% beobachtet.

Die stärksten Rückgänge wurden in den Bereichen ‚Einzelhandel mit Geräten der Informations- und Kommunikationstechnik (in Verkaufsräumen)‘ und ‚Einzelhandel mit Motorenkraftstoffen (Tankstellen)‘ um bzw. 7,3% und 1,5% verzeichnet.

Im Juli 2021 ist das Volumen der Verkäufe im Einzelhandel ohne Kraftstoffe um 3,5% gestiegen im Vergleich zum gleichen Monat im Jahr 2019.

Diese Indizes werden mit dem Berichtsjahr 2015=100 veröffentlicht.

Anmerkung

Ab Januar 2021 und infolge der neuen europäischen FRIBS-Verordnung (Verordnung (EU) 2019/2152) wurden die Aufschlüsselungen im Einzelhandel geändert. Einige Aufschlüsselungen existieren nicht mehr und es wurden neue erstellt. Auch unsere Methodik hat sich geändert. Die wichtigste Datenquelle ist daher die Mehrwertsteuererklärung der Unternehmen an den FÖD Finanzen und nicht mehr eine Erhebung. Nur +/- 340 große Unternehmen werden weiterhin die Erhebung ausfüllen. Die Indizes werden seit 2010 nach der neuen Methodik berechnet.