Gesetzgebung

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    Das belgische Statistikgesetz

    Das Statistikgesetz wurde seit 1962 mehrfach geändert, um eine effiziente Erstellung öffentlicher Statistiken zu ermöglichen und gleichzeitig Daten schützen zu können.

    Eines der Ziele der Änderung des Statistikgesetzes vom 22. März 2006 war es, den Rechtsrahmen für die Erstellung öffentlicher Statistiken an die europäischen Vorschriften zum Schutz von personenbezogenen Daten (insbesondere die Richtlinie 95/46/EG zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr) und das Gesetz vom 8. Dezember 1992 zum Schutz von personenbezogenen Daten anzugleichen, und unter Einhaltung des Rechts auf Datenschutz für juristische Personen, die aus dem Anwendungsbereich der Gesetzgebung zum Schutz der Privatsphäre herausgenommen wurden, um auch die Wirksamkeit der statistischen Geheimhaltung zu erhöhen.

    Diese beiden Gesetzgebungen - sowohl die nationale als auch die europäische Gesetzgebungen - wurden sich in den letzten Jahren erheblich ändert, und es ist klar, dass das Statistikgesetz entsprechend angepasst werden musste.

    Das Statistikgesetz sollte auch die Verordnung (EG) Nr. 223/2009 vom 11. März 2009 über europäische Statistiken berücksichtigen, die den Rahmen für die Erstellung von europäischen Statistiken bildet. Diese Verordnung garantiert unter anderem das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens und das Recht auf den Schutz personenbezogener Daten, die in den Artikeln 7 und 8 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union festgelegt sind.

    Mit diesem Gesetz wird das Funktionieren von Statbel mit den neuesten Entwicklungen im Bereich des Schutzes der Privatsphäre, der Verwaltungsvereinfachung und dem Datenaustausch für wissenschaftliche Forschung in Einklang gebracht. Damit kann Statbel seine zentrale Rolle in der Statistikproduktion des föderalen Belgiens auf moderne und leistungsstarke Weise erfüllen.

    Das europäische Statistikgesetz

    Durch diese Verordnung vom 11. März 2009 wird ein Rechtsrahmen für die Entwicklung, Erzeugung und Veröffentlichung europäischer Statistiken festgelegt. Gemäß dem Subsidiaritätsprinzip und in Übereinstimmung mit der Unabhängigkeit, Integrität und Rechenschaftspflicht der einzelstaatlichen und gemeinschaftlichen Instanzen sind europäische Statistiken relevant und erforderlich, damit die Gemeinschaft ihre Aktivitäten durchführen kann.