Mikrodaten für Forschung 

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    Führen Sie wissenschaftliche oder statistische Forschung in einer Behörde oder einem Forschungsinstitut durch?
    Dann stellt Statbel pseudonymisierte Studiendaten zur Verfügung.

    Bitte beachten Sie: Studierende können keine Mikrodaten von Statbel in ihrem eigenen Namen beantragen. Der Antrag muss über die Universität oder Hochschule oder Universität erfolgen, an der er / sie den Kurs belegt gestellt werden. Die Bedingung ist, dass die Universität oder Hochschule sicherstellt, dass die Vertraulichkeit gewährleistet bleibt und dass die von Statbel zur Verfügung gestellten Mikrodaten die Server der Universität oder Hochschule nicht verlassen dürfen.

    Kosten

    Die Daten werden den Forschern so viel wie möglich kostenlos zur Verfügung gestellt. Statbel stellt daher keine Verwaltungskosten in Rechnung. Nur im Falle einer maßgeschneiderten Lösung wird für die zusätzliche Arbeit ein Pauschalbetrag von 500 Euro berechnet. Besprechen Sie daher im Voraus mit dem Statistiker von Statbel, ob die angeforderten Daten Standarddaten sind oder nicht. Wenn für die Erstellung der Daten außergewöhnlich viel Maßarbeit erforderlich ist, schätzt Statbel im Voraus die Anzahl der Arbeitstage, die nach dem Eurostat-Tarif in Rechnung gestellt werden.

    Wer kann Mikrodaten anfordern?

    • Föderale öffentliche Dienste oder gemeinnützige Einrichtungen, ausgenommen Steuerverwaltungen;
    • Ministerien von Gemeinschaften und Regionen oder gemeinnützige Einrichtungen, ausgenommen Steuerverwaltungen;
    • Provinzial- oder Gemeindeverwaltungen, ausgenommen Steuerverwaltungen;
    • Multilaterale Organisationen, denen der belgische Staat angehört
    • Alle wissenschaftliche und Forschungseinrichtungen, die ein wissenschaftliches Forschungsziel verfolgen und von Statbel als Forschungseinrichtung anerkannt sind.

    Die Anerkennung der Forschungseinrichtungen beruht auf Kriterien, gemäß Artikel 4 der Verordnung (EU) Nr. 557/2013 der Kommission vom 17. Juni 2013 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 223/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates über europäische Statistiken in Bezug auf den Zugang zu vertraulichen Daten für wissenschaftliche Zwecke und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 831/2002, die sich auf Folgendes beziehen:

    • den Zweck der Einrichtung; der Zweck der Einrichtung wird anhand ihrer Satzung, ihres Auftrags oder einer anderen Erklärung über ihren Zweck beurteilt; im Zweck der Einrichtung muss ein Forschungsbezug erkennbar sein;
    • den Nachweis, dass die Einrichtung hochwertige Forschung betreibt und diese der Öffentlichkeit zugänglich macht; die Erfahrung der Einrichtung bei der Durchführung von Forschungsvorhaben wird unter anderem anhand zur Verfügung stehender Listen mit Veröffentlichungen und Forschungsvorhaben, an denen die Einrichtung beteiligt war, beurteilt;
    • die interne Organisation der Forschungstätigkeiten; die Forschungseinrichtung ist eine separate Organisation mit Rechtspersönlichkeit mit dem Schwerpunkt Forschung oder eine Forschungsabteilung innerhalb der Organisation; die Forschungseinrichtung muss bei der Formulierung ihrer wissenschaftlichen Schlussfolgerungen unabhängig und autonom und von den Politikbereichen der Stelle, der sie angehört, getrennt sein;
    • die vorhandenen Sicherheitsmaßnahmen zur Gewährleistung der Datensicherheit; die Forschungseinrichtung erfüllt die technischen und infrastrukturbezogenen Anforderungen zur Gewährleistung der Datensicherheit.

    Liste der von Statbel anerkannten Forschungseinrichtungen

    Wie geht man vor?

    • Kontaktieren Sie Statbel über statbel@economie.fgov.be oder wenden Sie sich direkt an den Statistiker Ihres Forschungsbereichs, falls Sie die Kontaktdaten haben.
    • Nach Rücksprache mit dem Statistiker stellen Sie einen formelle Datenantrag mit einem Antragsformular und einer Konformitätsbescheinigung. In bestimmten Fällen wird der Statistiker angeben, dass das vereinfachte Antragsformular ausreicht.
    • Sie können die unterschriebenen Dokumente per E-Mail an statbel.datarequests@economie.fgov.be senden. 
    • Das Team des Datenschutzbeauftragten von Statbel wird den Antrag prüfen und eine Stellungnahme geben. Letztendlich wird der Generaldirektor von Statbel als Verantwortlicher  für die Verarbeitung entscheiden, ob die Daten geliefert werden dürfen.
    • Im Falle einer positiven Bewertung erstellt Statbel den endgültigen Vertrag, den Sie unterschreiben.
    • Nach Empfang des ursprünglich unterzeichneten Vertrages liefert Statbel die angeforderten Mikrodaten innerhalb der angegebenen Lieferfristen.