Verhaltenskodex für europäische Statistiken
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Der Verhaltenskodex für europäische Statistiken basiert auf 15 Grundsätzen, die sich auf den institutionellen Rahmen, den statistischen Produktionsprozess und den statistischen Output beziehen. Für jeden Grundsatz kann die korrekte Durchführung des Verhaltenskodex mittels Indikatoren beurteilt werden.
Die Qualitätsdimensionen europäischer Statistiken wurden in die europäische Statistikgesetzgebung aufgenommen. Die statistischen Behörden, die aus der Kommission (Eurostat), nationalen Statistikbehörden und anderen Statistikbehörden bestehen, die für die Entwicklung, Erzeugung und Veröffentlichung europäischer Statistiken verantwortlich sind, verpflichten sich gemeinsam mit Regierungen, Ministerien und dem Europarat zur Einhaltung des Verhaltenskodex.
Die Grundsätze des Verhaltenskodex bilden gemeinsam mit den allgemeinen Grundsätzen des Qualitätsmanagements einen gemeinsamen Qualitätsrahmen für das europäische Statistiksystem.