Eigentumsverhältnisse

71% der Wohnungen aus den 80er Jahren werden von ihren Besitzern bewohnt

Census
71% der Wohnungen aus den 80er Jahren werden von ihren Besitzern bewohnt

Anteil der Eigentümer nach Baujahr

Im Jahr 2021 wurden 64,5 % der bewohnten herkömmlichen Wohnungen in Belgien von ihren Eigentümern bewohnt. Dies geht aus den Zahlen des Zensus 2021 hervor. Dies ist ein leichter Rückgang im Vergleich zu 2011, als die Zahl 65,6 % betrug. Diese Zahl hängt jedoch vom Baujahr des Hauses ab. Wohnungen, die in den 1980er und 1990er Jahren gebaut wurden, scheinen überwiegend von Eigentümern bewohnt zu werden. Im Jahr 2021 wurden 71,1 % der bewohnten herkömmlichen Häuser, die im Zeitraum 1981 bis 1990 gebaut wurden, von ihren Eigentümern bewohnt. Auf Platz 2 folgt der Zeitraum 1991-2000 mit 70,6 %. Das Schlusslicht der Rangliste bildet der Zeitraum vor Ende des Ersten Weltkriegs mit 59,4 %. Die jüngsten Häuser, die seit dem letzten Zensus gebaut wurden (Zeitraum 2011-2020), weisen mit 57,2 % die geringste Zahl von Eigentümern auf. Die niedrigste Zahl von Eigentümern befindet sich somit zwischen den ältesten und den neuesten Wohnungen. Außerdem ist bei den neueren Wohnungen ein starker Abwärtstrend zu beobachten: von 70,6 % bei Wohnungen, die 1991-2000 gebaut wurden, über 65,9 % in den Jahren 2001-2010 bis hin zu knapp 57,2 % im letzten Jahrzehnt.

Unterschiede zum vorherigen Zensus vor allem bei den neueren Wohnungen

Auch bei dem Zensus 2011 zeigt sich, dass die meisten Eigentümer in Wohnungen aus den 1980er und 1990er Jahren leben (70,9 % bzw. 71,2 %). Hier kehrt sich die Rangfolge im Vergleich zu 2021 um, und der Zeitraum 1991-2000 steht an erster Stelle, gefolgt von 1981-1990, obwohl der Unterschied sehr gering ist. In der Bauzeit vor 1919 waren die Häuser im Jahr 2011 mit 60,3 % am wenigsten von Eigentümern bewohnt.

Für die verschiedenen Baujahre ist der Unterschied in der Zahl der von Eigentümern bewohnten Häuser zwischen 2021 und 2011 relativ gering, mit Ausnahme des Zeitraums 2001-2010, in dem ein Rückgang von 3,5 % zu verzeichnen ist. Die Zahl der Eigentümer von neu gebauten Häusern ist in den letzten zehn Jahren stark zurückgegangen.

Es ist also ein doppelter Trend zu erkennen: Einerseits ist der Prozentsatz der Eigentümer bei neu gebauten Häusern geringer (niedriger Prozentsatz der Eigentümer bei Häusern, die zwischen den beiden Zensus gebaut wurden). Andererseits sinkt die Zahl der Eigentümer bei kürzlich gebauten Häusern (Rückgang zwischen dem Zensus 2011 und 2021 bei Häusern, die im Zeitraum 2001-2010 gebaut wurden).

Geografische Unterschiede

Der Anteil der Eigentümer ist in der Region Brüssel-Hauptstadt und im übrigen Land sehr unterschiedlich. Laut dem Zensus 2021 werden in der Flämischen Region 69,8 % der bewohnten herkömmlichen Wohnungen von ihren Eigentümern bewohnt. In der Wallonischen Region sind es 63,8 % und in der Region Brüssel-Hauptstadt 38,1 %. Die Unterschiede zum Zensus 2011 sind mit 70,7 % für die Flämische Region, 65,6 % für die Wallonische Region und 38 % für die Region Brüssel-Hauptstadt relativ gering. Wir stellen einen leichten Rückgang in der Flämischen und Wallonischen Region fest. Der Prozentsatz in der Region Brüssel-Hauptstadt hat sich nur geringfügig erhöht (fast gleich).

Das Baujahr mit der höchsten Anzahl von Wohnungen, die von ihren Eigentümern bewohnt werden, ist geografisch unterschiedlich. Nach dem Zensus 2021 sind es in der Region Brüssel-Hauptstadt die 1960er Jahre mit 46,2 % von Eigentümern bewohnten Wohnungen. In der Flämischen Region sind es die 1980er Jahre mit 75 % und in der Wallonischen Region die 1990er Jahre mit 74,5 %.

Nach dem Zensus von vor 10 Jahren im Jahr 2011 haben wir für die Flämische und die Wallonische Region die gleichen Bauphasen mit dem höchsten Anteil an Eigentümern. In der Flämischen Region sind es die 1980er Jahre mit 74,7 % und in der Wallonischen Region die 1990er Jahre mit 75,2 %. Anders sieht es in der Region Brüssel-Hauptstadt aus, wo der Anteil der Eigentümer in der Bauzeit 2001-2010 mit 48 % am höchsten ist. Dieser Unterschied erklärt sich durch den starken Rückgang der Eigentümer in neueren Wohnungen zwischen 2011 und 2021.

In den Großstädten außerhalb Brüssel haben wir die meisten Eigentümer in der Zwischenkriegszeit (Bauzeit 1919-1945) für Antwerpen (63,5 % in 2021, 60,2 % in 2011), Gent (63 % in 2021, 58,4 % in 2011) und Charleroi (66,2 % in 2021, 65,8 % in 2011). In Lüttich haben wir die meisten Eigentümer für die Bauzeit in den 1990er Jahren (61,6 % im Jahr 2021, 66,8 % im Jahr 2011).

Anteil der Eigentümer nach Gebäudetyp

Häuser werden häufiger von ihren Eigentümern bewohnt als Wohnungen. Laut dem Zensus 2021 werden 82,1 % der bewohnten Häuser von ihren Eigentümern bewohnt. Bei den Wohnungen sind es nur 30,6 %. Dies ist in jeder Region der Fall. In der Region Brüssel-Hauptstadt beträgt der Anteil der Eigentümer bei Häusern 76,9 % und bei Wohnungen 31,6 %. In der Flämischen Region sind es 84,5 % für Häuser und 34,2 % für Wohnungen, in der Wallonischen Region 78,4 % und 22,4 %.

Vergleicht man diese Zahlen mit dem Zensus 2011, so stellt man für Belgien und alle 3 Regionen einen Rückgang des Eigentums an Wohnungen und einen Anstieg bei Häusern fest. Der größte Anstieg von nicht weniger als 4,3 % ist beim Anteil der Häuser in der Region Brüssel-Hauptstadt zu verzeichnen.

Bewohnte herkömmliche Wohnungen
Content

Dieser Indikator zeigt das Verhältnis von Eigentümerwohnungen zu bewohnten herkömmlichen Wohnungen.

Auf nationaler Ebene sind 2 von 3 herkömmlichen Wohnungen Eigentümerwohnungen.

Die Region Brüssel-Hauptstadt unterscheidet sich von den anderen Regionen in Bezug auf den Anteil der Eigentümerwohnungen. Der Anteil beträgt nur 39% gegenüber 64% bzw. 70% in Wallonien und Flandern, Zahlen, die im Vergleich zu 2011 stabil bleiben. Allerdings gibt es erhebliche Unterschiede zwischen den Gemeinden der Region Brüssel-Hauptstadt. In Saint-Gilles und Ixelles sind nur 1 von 4 Wohnungen Eigentümerwohnungen, während das in Berchem-Sainte-Agathe und Woluwe-Saint-Pierre für jede zweite Wohnung der Fall ist. Der Anteil der Eigentümerwohnungen an den bewohnten herkömmlichen Wohnungen ist in den flämischen Provinzen relativ homogen. Anders sieht es in Wallonien aus, wo in jeder Provinz einige Gebiete mit höheren Prozentsätzen zu finden sind: zum Beispiel Mont-de-l'Enclus in der Provinz Hennegau mit 83%, La Bruyère in der Provinz Namur mit 81%, Burdinne und Nandrin in der Provinz Lüttich mit 84%, Ramilies in der Provinz Wallonisch-Brabant mit 82% oder Musson in der Provinz Luxemburg mit 82%.

Zweck und Kurzbeschreibung

Der Zensus 2021 ist eine Momentaufnahme der Bevölkerung, die am 1. Januar 2021 in Belgien wohnt. Er bietet eine breite Reihe von Ziffern zu den Wohnungen und zu den demografischen, sozioökonomischen und bildungsbezogenen Merkmalen der Bürger. Die Zielsetzung des Zensus ist zweigliedrig: Die Umsetzung der Europäischen Verordnung[1] und Statistiken für spezifische nationale Bedürfnisse (in den Themenbereichen öffentliche Verwaltung, internationale Organisationen, Forscher, Unternehmen und Einzelpersonen) erstellen.

Ursprünglich war der Zensus eine umfassende Umfrage bei allen Bürgerinnen und Bürgern, seit 2011 stutzt er aber nur auf Verwaltungsdateien.

Definitionen

Die verschiedenen statistischen Einheiten

Die Bevölkerung

Die Bevölkerung im Zensus 2021 ist die Wohnbevölkerung, wie sie im Nationalregister der natürlichen Personen (NRNP) am 1. Januar 2021 eingetragen sind. Zur belgischen Bevölkerung gehören Belgier wie auch Nichtbelgier, die zur Niederlassung oder zum Aufenthalt auf dem Territorium zugelassen oder ermächtigt sind; ausgeschlossen sind jedoch die Nichtbelgier, die sich weniger als 3 Monate auf dem Territorium aufhalten, die Asylanwärter und die illegal aufhältigen Nichtbelgier[2].

Private Haushalte

Zu dieser Gruppe gehören allein lebende Personen oder mehrere Personen, die zusammenwohnen und ihren Lebensunterhalt gemeinsam finanzieren.

Kernfamilie

Die Kernfamilie besteht aus zwei oder mehr Personen, die zu demselben Haushalt gehören und die als Ehemann und Ehefrau, als Partner in einer eingetragenen Partnerschaft, als Partner in einer eheähnlichen Gemeinschaft oder als Eltern und Kind miteinander verbunden sind.

Unterkünfte

Dazu gehören alle Unterkünfte, die der Unterbringung einer oder mehrerer Personen dienen.

Herkömmliche Wohnungen

Herkömmliche Wohnungen sind definiert als baulich getrennte, unabhängige Räume, die zum ständigen Aufenthalt von Menschen bestimmt sind. Am Tag des Zensus können sie entweder bewohnt sein, leer stehen oder als Ferien- oder Zweitwohnungen dienen.

Bewohnte herkömmliche Wohnungen

Dabei handelt es sich um herkömmliche Wohnungen, die als gewöhnlicher Wohnsitz eines oder mehrerer privater Haushalte dienen.

Definition der Variablen

Geschlecht

Diese Variable wird verwendet, um Männer und Frauen zu unterscheiden.

Alter

Das Alter wird in vergangenen Jahren am 1. Januar 2021 angegeben.

Üblicher Aufenthaltsort

Der Wohnsitz ist derjenige, der am 1. Januar 2021 in das Nationalregister eingetragen wird. Es geht also um den Hauptwohnsitz.

Die belgischen Gemeinden sind zwischen 2011 und 2021 geändert. In den Vergleichen auf dieser Website wurden die Zahlen für 2011 nach Gemeinden im Jahr 2021 aufgeschlüsselt.

Agglomeration

Eine Agglomeration ist ein zusammenhängendes bebautes Gebiet, d. h. ein Gebiet, das durch eine Gruppe von Menschen definiert ist, die in zusammenhängenden oder benachbarten Gebäuden leben. Diese Zone besteht aus einer Gruppe von Gebäuden, in der kein Gebäude mehr als 200 Meter vom nächsten Nachbargebäude entfernt ist.

Die belgischen Gemeinden sind zwischen 2011 und 2021 geändert. In den Vergleichen auf dieser Website wurden die Zahlen für 2011 nach Gemeinden im Jahr 2021 aufgeschlüsselt.

Eigentumsverhältnisse

Diese Variable bezieht sich auf das Eigentum des Hauses und nicht auf das Grundstück, auf dem die Wohnung sich befindet.

Anmerkung

Der Vergleich mit dem vorherigen Zensus erfordert eine gewisse Vorsicht, da diese Veröffentlichung sich auf der belgischen Bevölkerung basiert und der Zensus sich auf der europäischen Definition der Bevölkerung basiert.

Weitere Informationen über den Unterschied zwischen der belgischen Bevölkerung und dem Zensus oder der europäischen Bevölkerung.


[1] DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EG) 2014/543 DER KOMMISSION vom 22. März 2017 zur Festlegung der Regeln für die Anwendung der Verordnung (EG) Nr. 763/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates über Volks- und Wohnungszählungen in Bezug auf die technischen Spezifikationen für die Themen sowie für deren Untergliederungen.

[2]Weitere Informationen über die Ermittlung dieser Bevölkerung