Dieser Indikator wird berechnet, indem die Zahl der Ausländer durch die Gesamtbevölkerung geteilt wird, wobei staatenlose Personen und Personen mit unbestimmter Staatsangehörigkeit nicht berücksichtigt werden.
Mehr als 12 % der belgischen Einwohner haben eine ausländische Staatsangehörigkeit.
In der Region Brüssel-Hauptstadt hat fast 1 von 3 Einwohnern nicht die belgische Staatsangehörigkeit. Am höchsten ist dieser Prozentsatz in Etterbeek (49 %), Ixelles (49 %) und Saint-Gilles (48 %).
In der Flämischen Region haben 9 % der Einwohner nicht die belgische Staatsangehörigkeit. In der Wallonischen Region sind es 10 %.
Auf kommunaler Ebene liegt dieser Prozentsatz deutlich über dem nationalen Durchschnitt, insbesondere in den großen Städten und den Grenzgemeinden.
Der Anteil der Ausländer, die die Staatsangehörigkeit eines EU27-Landes haben, wird berechnet als das Verhältnis dieser Bevölkerung zur Gesamtbevölkerung, wobei staatenlose Personen und Personen mit unbekannter Staatsangehörigkeit nicht berücksichtigt werden.
Etwa 8 % der in Belgien ansässigen Bevölkerung hat die Staatsangehörigkeit eines anderen Landes der Europäischen Union. Die regionalen Unterschiede sind groß. In Flandern sind es 6 % und in Wallonien 7 %, während es in der Region Brüssel-Hauptstadt 23 % sind. Ixelles, Etterbeek und Saint-Gilles sind Gemeinden, in denen mehr als 35 % der Einwohner die Staatsangehörigkeit eines anderen Landes der Europäischen Union besitzen.
Außerhalb der Region Brüssel-Hauptstadt weisen auch die Grenzgemeinden einen hohen Prozentsatz an Ausländern aus der Europäischen Union auf.
Dieser Indikator wird berechnet, indem die Zahl der Nicht-Belgier, die nicht die Staatsangehörigkeit eines Landes der Europäischen Union (27 Länder) besitzen, durch die Gesamtbevölkerung geteilt wird, wobei staatenlose Personen und Personen mit unbekannter Staatsangehörigkeit nicht berücksichtigt werden.
Etwas mehr als 4 % der belgischen Einwohner haben die Staatsangehörigkeit eines Landes außerhalb der Europäischen Union. Die Wallonische und die Flämische Region liegen mit 3 % bzw. 3,5 % unter dieser Zahl. Andererseits haben fast 12 % der Einwohner der Region Brüssel-Hauptstadt die Staatsangehörigkeit eines Landes, das kein Mitglied der Europäischen Union ist. Die 11 Gemeinden mit dem höchsten Prozentsatz liegen in dieser Region, wobei Saint-Josse-ten-Noode mit 17,9 % an erster Stelle steht.
Zweck und Kurzbeschreibung
Der Zensus 2021 ist eine Momentaufnahme der Bevölkerung, die am 1. Januar 2021 in Belgien wohnt. Er bietet eine breite Reihe von Ziffern zu den Wohnungen und zu den demografischen, sozioökonomischen und bildungsbezogenen Merkmalen der Bürger. Die Zielsetzung des Zensus ist zweigliedrig: Die Umsetzung der Europäischen Verordnung[1] und Statistiken für spezifische nationale Bedürfnisse (in den Themenbereichen öffentliche Verwaltung, internationale Organisationen, Forscher, Unternehmen und Einzelpersonen) erstellen.
Ursprünglich war der Zensus eine umfassende Umfrage bei allen Bürgerinnen und Bürgern, seit 2011 stutzt er aber nur auf Verwaltungsdateien.
Definitionen
Die verschiedenen statistischen Einheiten
Die Bevölkerung
Die Bevölkerung im Zensus 2021 ist die Wohnbevölkerung, wie sie im Nationalregister der natürlichen Personen (NRNP) am 1. Januar 2021 eingetragen sind. Zur belgischen Bevölkerung gehören Belgier wie auch Nichtbelgier, die zur Niederlassung oder zum Aufenthalt auf dem Territorium zugelassen oder ermächtigt sind; ausgeschlossen sind jedoch die Nichtbelgier, die sich weniger als 3 Monate auf dem Territorium aufhalten, die Asylanwärter und die illegal aufhältigen Nichtbelgier[2].
Private Haushalte
Zu dieser Gruppe gehören allein lebende Personen oder mehrere Personen, die zusammenwohnen und ihren Lebensunterhalt gemeinsam finanzieren.
Kernfamilie
Die Kernfamilie besteht aus zwei oder mehr Personen, die zu demselben Haushalt gehören und die als Ehemann und Ehefrau, als Partner in einer eingetragenen Partnerschaft, als Partner in einer eheähnlichen Gemeinschaft oder als Eltern und Kind miteinander verbunden sind.
Unterkünfte
Dazu gehören alle Unterkünfte, die der Unterbringung einer oder mehrerer Personen dienen.
Herkömmliche Wohnungen
Herkömmliche Wohnungen sind definiert als baulich getrennte, unabhängige Räume, die zum ständigen Aufenthalt von Menschen bestimmt sind. Am Tag des Zensus können sie entweder bewohnt sein, leer stehen oder als Ferien- oder Zweitwohnungen dienen.
Bewohnte herkömmliche Wohnungen
Dabei handelt es sich um herkömmliche Wohnungen, die als gewöhnlicher Wohnsitz eines oder mehrerer privater Haushalte dienen.
Definition der Variablen
Geschlecht
Diese Variable wird verwendet, um Männer und Frauen zu unterscheiden.
Alter
Das Alter wird in vergangenen Jahren am 1. Januar 2021 angegeben.
Üblicher Aufenthaltsort
Der Wohnsitz ist derjenige, der am 1. Januar 2021 in das Nationalregister eingetragen wird. Es geht also um den Hauptwohnsitz.
Die belgischen Gemeinden sind zwischen 2011 und 2021 geändert. In den Vergleichen auf dieser Website wurden die Zahlen für 2011 nach Gemeinden im Jahr 2021 aufgeschlüsselt.
Agglomeration
Eine Agglomeration ist ein zusammenhängendes bebautes Gebiet, d. h. ein Gebiet, das durch eine Gruppe von Menschen definiert ist, die in zusammenhängenden oder benachbarten Gebäuden leben. Diese Zone besteht aus einer Gruppe von Gebäuden, in der kein Gebäude mehr als 200 Meter vom nächsten Nachbargebäude entfernt ist.
Die belgischen Gemeinden sind zwischen 2011 und 2021 geändert. In den Vergleichen auf dieser Website wurden die Zahlen für 2011 nach Gemeinden im Jahr 2021 aufgeschlüsselt.
Land der Staatsbürgerschaft
Unter Staatsbürgerschaft versteht man die spezifische rechtliche Bindung zwischen einer Person und ihrem Land. Sie wird durch Geburt oder Einbürgerung erworben.
Anmerkung
Der Vergleich mit dem vorherigen Zensus erfordert eine gewisse Vorsicht, da diese Veröffentlichung sich auf der belgischen Bevölkerung basiert und der Zensus sich auf der europäischen Definition der Bevölkerung basiert.
[1] DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EG) 2014/543 DER KOMMISSION vom 22. März 2017 zur Festlegung der Regeln für die Anwendung der Verordnung (EG) Nr. 763/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates über Volks- und Wohnungszählungen in Bezug auf die technischen Spezifikationen für die Themen sowie für deren Untergliederungen.
[2]Weitere Informationen über die Ermittlung dieser Bevölkerung