Die Karte zeigt für jede Gemeinde den Anteil der Verheirateten an der Bevölkerung im Alter von 18 Jahren oder älter. Dieser Indikator wird berechnet als das Verhältnis zwischen der verheirateten Bevölkerung ab 18 Jahren und der Bevölkerung ab 18 Jahren, deren Familienstand bekannt ist.
Auf belgischer Ebene sind 45 % der Bevölkerung ab 18 Jahren verheiratet. Diese Zahl beträgt 48 % in Flandern, 40 % in Wallonien und 38 % in Brüssel. Diese Prozentsätze sind niedriger als im Jahr 2011, als 54 % der Personen ab 18 Jahren in Flandern, 47 % in Wallonien und 45 % in Brüssel verheiratet waren.
Die überwiegende Mehrheit der Gemeinden in Westflandern und Limburg hat einen Anteil, der über dem nationalen Durchschnitt liegt. In Lüttich und den Brüsseler Gemeinden Ixelles, Saint-Gilles und Etterbeek hingegen sind die Werte am niedrigsten (zwischen 27 % und 31 %). Sowohl in Flandern als auch in Wallonien weisen die großen Städte im Allgemeinen niedrigere Werte auf als die weniger verstädterten Gemeinden
Ein Paar gilt als in einer "eingetragenen Partnerschaft, wenn es eine Erklärung über eine legale Lebensgemeinschaft abgegeben hat und keine Verwandtschaft zwischen den Lebenspartnern besteht. Dieser Indikator zeigt den Anteil der Personen in einer eingetragenen Partnerschaft in der Bevölkerung ab 18 Jahren an der Bevölkerung ab 18 Jahren, deren Familienstand bekannt ist.
Auf nationaler Ebene folgt die Zahl der eingetragenen Partnerschaften dem umgekehrten Trend wie die Zahl der Eheschließungen. Im Jahr 2021 lebten 7 % der Bevölkerung ab 18 Jahren in einer eingetragenen Partnerschaft, im Jahr 2011 waren es nur 3 %. Die Gemeinden der Wallonischen Region, insbesondere der Provinzen Namur und Luxemburg, weisen höhere Zahlen auf als die Gemeinden der beiden anderen Regionen.
Zweck und Kurzbeschreibung
Der Zensus 2021 ist eine Momentaufnahme der Bevölkerung, die am 1. Januar 2021 in Belgien wohnt. Er bietet eine breite Reihe von Ziffern zu den Wohnungen und zu den demografischen, sozioökonomischen und bildungsbezogenen Merkmalen der Bürger. Die Zielsetzung des Zensus ist zweigliedrig: Die Umsetzung der Europäischen Verordnung[1] und Statistiken für spezifische nationale Bedürfnisse (in den Themenbereichen öffentliche Verwaltung, internationale Organisationen, Forscher, Unternehmen und Einzelpersonen) erstellen.
Ursprünglich war der Zensus eine umfassende Umfrage bei allen Bürgerinnen und Bürgern, seit 2011 stutzt er aber nur auf Verwaltungsdateien.
Definitionen
Die verschiedenen statistischen Einheiten
Die Bevölkerung
Die Bevölkerung im Zensus 2021 ist die Wohnbevölkerung, wie sie im Nationalregister der natürlichen Personen (NRNP) am 1. Januar 2021 eingetragen sind. Zur belgischen Bevölkerung gehören Belgier wie auch Nichtbelgier, die zur Niederlassung oder zum Aufenthalt auf dem Territorium zugelassen oder ermächtigt sind; ausgeschlossen sind jedoch die Nichtbelgier, die sich weniger als 3 Monate auf dem Territorium aufhalten, die Asylanwärter und die illegal aufhältigen Nichtbelgier[2].
Private Haushalte
Zu dieser Gruppe gehören allein lebende Personen oder mehrere Personen, die zusammenwohnen und ihren Lebensunterhalt gemeinsam finanzieren.
Kernfamilie
Die Kernfamilie besteht aus zwei oder mehr Personen, die zu demselben Haushalt gehören und die als Ehemann und Ehefrau, als Partner in einer eingetragenen Partnerschaft, als Partner in einer eheähnlichen Gemeinschaft oder als Eltern und Kind miteinander verbunden sind.
Unterkünfte
Dazu gehören alle Unterkünfte, die der Unterbringung einer oder mehrerer Personen dienen.
Herkömmliche Wohnungen
Herkömmliche Wohnungen sind definiert als baulich getrennte, unabhängige Räume, die zum ständigen Aufenthalt von Menschen bestimmt sind. Am Tag des Zensus können sie entweder bewohnt sein, leer stehen oder als Ferien- oder Zweitwohnungen dienen.
Bewohnte herkömmliche Wohnungen
Dabei handelt es sich um herkömmliche Wohnungen, die als gewöhnlicher Wohnsitz eines oder mehrerer privater Haushalte dienen.
Definition der Variablen
Geschlecht
Diese Variable wird verwendet, um Männer und Frauen zu unterscheiden.
Alter
Das Alter wird in vergangenen Jahren am 1. Januar 2021 angegeben.
Üblicher Aufenthaltsort
Der Wohnsitz ist derjenige, der am 1. Januar 2021 in das Nationalregister eingetragen wird. Es geht also um den Hauptwohnsitz.
Die belgischen Gemeinden sind zwischen 2011 und 2021 geändert. In den Vergleichen auf dieser Website wurden die Zahlen für 2011 nach Gemeinden im Jahr 2021 aufgeschlüsselt.
Agglomeration
Eine Agglomeration ist ein zusammenhängendes bebautes Gebiet, d. h. ein Gebiet, das durch eine Gruppe von Menschen definiert ist, die in zusammenhängenden oder benachbarten Gebäuden leben. Diese Zone besteht aus einer Gruppe von Gebäuden, in der kein Gebäude mehr als 200 Meter vom nächsten Nachbargebäude entfernt ist.
Die belgischen Gemeinden sind zwischen 2011 und 2021 geändert. In den Vergleichen auf dieser Website wurden die Zahlen für 2011 nach Gemeinden im Jahr 2021 aufgeschlüsselt.
Familienstand
Der Familienstand gibt die rechtliche Stellung der Person in Bezug auf Ehe und eingetragene Partnerschaft wieder.
Das belgische Recht kennt den Begriff gesetzliches Zusammenwohnen, der nur teilweise mit dem Begriff der eingetragenen Partnerschaft übereinstimmt, da dieser Begriff keine ehelichen Verpflichtungen zwischen zwei Personen impliziert. So kann das gesetzliche Zusammenwohnen auch zwischen Bruder und Schwester oder Vater und Sohn geschlossen werden. Um das Konzept der eingetragenen Partnerschaft so genau wie möglich zu erfassen, werden Personen, die miteinander verwandt sind, aus der Population der gesetzlich Zusammenwohnenden ausgeschlossen.
Eingetragene Partnerschaft
Ein Paar gilt als in einer „eingetragenen Partnerschaft", wenn es eine Erklärung über eine legale Lebensgemeinschaft abgegeben hat und keine Verwandtschaft zwischen den Lebenspartnern besteht, oder wenn es im Ausland eine gesetzliche Partnerschaft eingegangen ist.
Anmerkung
Der Vergleich mit dem vorherigen Zensus erfordert eine gewisse Vorsicht, da diese Veröffentlichung sich auf der belgischen Bevölkerung basiert und der Zensus sich auf der europäischen Definition der Bevölkerung basiert.
[1] DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EG) 2014/543 DER KOMMISSION vom 22. März 2017 zur Festlegung der Regeln für die Anwendung der Verordnung (EG) Nr. 763/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates über Volks- und Wohnungszählungen in Bezug auf die technischen Spezifikationen für die Themen sowie für deren Untergliederungen.
[2]Weitere Informationen über die Ermittlung dieser Bevölkerung