Ein Viertel der Erwerbsbevölkerung arbeitet außerhalb ihrer Wohnprovinz
Am 1. Januar 2021 arbeiten 25,4 % der erwerbstätigen Bevölkerung[1] außerhalb ihrer Wohnprovinz (bzw. ihrer Region für Einwohner der Region Brüssel-Hauptstadt). Dieser Prozentsatz beträgt 29,8 % in der Wallonischen Region, 24,2 % in der Flämischen Region und 20 % in der Region Brüssel-Hauptstadt. Dies geht aus dem belgischen Zensus von 2021 hervor.
In der Region Brüssel-Hauptstadt verlassen nur 20 % der Einwohner ihre Provinz, um zu arbeiten, und im Süden der Region sind es noch weniger. Im Gegensatz dazu arbeiten in der Wallonischen Region trotz der Größe der Provinzen 29,8 % der Beschäftigten außerhalb ihrer Provinzen. Dieser Prozentsatz ist jedoch an den Grenzen der einzelnen Provinzen höher, insbesondere in den Gemeinden in der Nähe des Großherzogtums Luxemburg. In der Flämischen Region liegt der Anteil der Personen, die außerhalb ihrer Wohnprovinz arbeiten, bei 24,2 %, wobei dieser Anteil von Provinz zu Provinz sehr viel stärker schwankt, was vor allem von der Nähe zu Brüssel und den Grenzen zu anderen Provinzen oder zu einem Nachbarland abhängt.
Auf Provinzebene ist es interessant, dass die Einwohner der Provinzen Westflandern, Antwerpen und Lüttich nur selten in eine andere Provinz pendeln.
Auf kommunaler Ebene lag der Anteil der Erwerbstätigen, die außerhalb ihrer Wohnprovinz arbeiten, zwischen 6 % in den Gemeinden Staden und Vleteren und 74 % in Kraainem.
Viele der Gemeinden, in denen dieser Indikator am höchsten ist, sind „Fazilitäten-Gemeinden“: Kraainem (74 %), Linkebeek (73,6 %), Drogenbos (73,2 %), Wezembeek-Oppem (69 %), Sint-Genesius-Rode (67,1 %), Enghien (65,8 %), Wemmel (63,5 %), Voeren (59,6 %) oder Raeren (52,4 %), um nur einige zu nennen.
[1] Zur erwerbstätigen Bevölkerung gehören alle Personen, die in der Bezugswoche beschäftigt waren. Die folgenden Personen gelten als beschäftigte Personen:
- Personen im Alter von 15 Jahren und älter, die
- entweder in der letzten Woche des Jahres mindestens eine Stunde gegen Entgelt oder gegen Bar- oder Sachleistungen gearbeitet haben;
- entweder während des Bezugszeitraums vorübergehend von der Arbeit abwesend waren, aber eine formale Verbindung zur Arbeit beibehalten haben:
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Der Anteil der Erwerbstätigen st das Verhältnis zwischen der Zahl der Lohnempfänger und der Zahl der Erwerbsbevölkerung.
In Belgien waren am 1. Januar 2021 83,3 % der Arbeitskräfte Lohnempfänger. Wie im Jahr 2011 sind die Unterschiede innerhalb Belgiens gering, mit einem Anteil von 85 % in der Wallonischen Region gegenüber 80,5 % in der Region Brüssel-Hauptstadt. In der Flämischen Region liegt dieser Anteil bei 82,9 %. Obwohl im Süden der Provinz Luxemburg, in der Nähe des Großherzogtums Luxemburg, ein hoher Prozentsatz an Lohnempfängern zu verzeichnen ist, insbesondere in der Gemeinde Aubange (93,8 %), ist der Anteil der Lohnempfänger in der Provinz Hennegau mit 86,5 % am höchsten. Den niedrigsten Anteil an Lohnempfängern findet man hingegen in Wallonisch-Brabant (78,6 %), genauer gesagt in Lasne (57,3 %), der Gemeinde mit dem zweitniedrigsten Anteil an Lohnempfängern in Belgien nach Sint-Martens-Latem (55,3 %), die die niedrigste Anzahl an Lohnempfängern aufweist.
Der Anteil der Selbstständigen ist das Verhältnis der Zahl der Selbstständigen mit oder ohne Arbeitnehmer zur Erwerbsbevölkerung.
Im Belgien waren am 1. Januar 2021 15,6 % der erwerbstätigen Bevölkerung selbstständig. In der gesamten Wallonischen Region beträgt der Anteil Selbstständige 14 %, gegenüber 16 % in der Flämischen Region. Im Gegensatz zu Lohnempfängern sind Selbstständige in und um die Hauptstadt herum stärker vertreten, und zwar in Wallonisch-Brabant (20,6 %), Flämisch-Brabant (16,4 %) und der Region Brüssel-Hauptstadt (18,1 %), aber auch in der Provinz Westflandern (17,9 %). Je weiter man sich vom Zentrum des Landes entfernt, desto mehr nimmt der Anteil der Selbstständigen ab, bevor er in den entlegeneren Gemeinden wieder ansteigt, insbesondere in Westflandern, aber auch im Norden der Provinz Antwerpen, in einigen Gemeinden der Provinz Lüttich und im Osten der Provinz Luxemburg. In der letztgenannten Provinz, insbesondere im Süden, ist der Anteil der Selbstständigen an der Erwerbsbevölkerung jedoch der niedrigste im ganzen Land (12,2 %). In der Provinz Hennegau, der Provinz mit der zweitniedrigsten Selbstständigenquote, heben sich die Gemeinden Ham-sur-Heure-Nalinnes und Gerpinnes von den anderen Gemeinden der Region durch eine höhere Selbstständigenquote ab.
Dieser Indikator gibt den Anteil der Erwerbstätigen an, die außerhalb ihrer Wohnprovinz arbeiten.
Am 1. Januar 2021 lag der Anteil der Erwerbstätigen, die außerhalb der Wohnprovinz arbeiten, zwischen 6 % in den Gemeinden Staden und Vleteren und 74 % in Kraainem. Für ganz Belgien liegt dieser Anteil bei 25,4 %. Es ist interessant, dass die Einwohner der Provinzen Westflandern, Antwerpen und Lüttich nur selten in eine andere Provinz pendeln. Selbst innerhalb der Region Brüssel-Hauptstadt verlassen nur 20 % der Einwohner ihre Provinz, um zu arbeiten, und im Süden der Region sind es noch weniger. Im Gegensatz dazu arbeiten in der Wallonischen Region trotz der Größe der Provinzen 29,8 % der Beschäftigten außerhalb ihrer Provinzen. Dieser Prozentsatz ist jedoch an den Grenzen der einzelnen Provinzen höher, insbesondere in den Gemeinden in der Nähe des Großherzogtums Luxemburg. In der Flämischen Region liegt der Anteil der Personen, die außerhalb ihrer Wohnprovinz arbeiten, bei 24,2 %, wobei dieser Anteil von Provinz zu Provinz sehr viel stärker schwankt, was vor allem von der Nähe zu Brüssel und den Grenzen zu anderen Provinzen oder zu einem Nachbarland abhängt.
Viele der Gemeinden, in denen dieser Indikator am höchsten ist, sind als „Fazilitäten-Gemeinden“ bekannt: Kraainem (74 %), Linkebeek (73,6 %), Drogenbos (73,2 %), Wezembeek-Oppem (69 %), Sint-Genesius-Rode (67,1 %), Enghien (65,8 %), Wemmel (63,5 %), Voeren (59,6 %) und Raeren (52,4 %), um nur einige zu nennen.
Zweck und Kurzbeschreibung des Zensus
Der Zensus 2021 ist eine Momentaufnahme der Bevölkerung, die am 1. Januar 2021 in Belgien wohnt. Er bietet eine breite Reihe von Ziffern zu den Wohnungen und zu den demografischen, sozioökonomischen und bildungsbezogenen Merkmalen der Bürger. Die Zielsetzung des Zensus ist zweigliedrig: Die Umsetzung der europäischen Verordnung[1] und Statistiken für spezifische nationale Bedürfnisse (in den Themenbereichen öffentliche Verwaltung, internationale Organisationen, Forscher, Unternehmen und Einzelpersonen) erstellen.
Ursprünglich war der Zensus eine umfassende Umfrage bei allen Bürgerinnen und Bürgern, seit 2011 stutzt er aber nur auf Verwaltungsdateien.
Definitionen
Die verschiedenen statistischen Einheiten
Die Bevölkerung
Die Bevölkerung im Zensus 2021 ist die Wohnbevölkerung, wie sie im Nationalregister der natürlichen Personen (NRNP) am 1. Januar 2021 eingetragen sind. Zur belgischen Bevölkerung gehören Belgier wie auch Nichtbelgier, die zur Niederlassung oder zum Aufenthalt auf dem Territorium zugelassen oder ermächtigt sind; ausgeschlossen sind jedoch die Nichtbelgier, die sich weniger als 3 Monate auf dem Territorium aufhalten, die Asylanwärter und die illegal aufhältigen Nichtbelgier[2].
Private Haushalte
Zu dieser Gruppe gehören allein lebende Personen oder mehrere Personen, die zusammenwohnen und ihren Lebensunterhalt gemeinsam finanzieren.
Kernfamilie
Die Kernfamilie besteht aus zwei oder mehr Personen, die zu demselben Haushalt gehören und die als Ehemann und Ehefrau, als Partner in einer eingetragenen Partnerschaft, als Partner in einer eheähnlichen Gemeinschaft oder als Eltern und Kind miteinander verbunden sind.
Unterkünfte
Dazu gehören alle Unterkünfte, die der Unterbringung einer oder mehrerer Personen dienen.
Herkömmliche Wohnungen
Herkömmliche Wohnungen sind definiert als baulich getrennte, unabhängige Räume, die zum ständigen Aufenthalt von Menschen bestimmt sind. Am Tag des Zensus können sie entweder bewohnt sein, leer stehen oder als Ferien- oder Zweitwohnungen dienen.
Bewohnte herkömmliche Wohnungen
Dabei handelt es sich um herkömmliche Wohnungen, die als gewöhnlicher Wohnsitz für einen oder mehrere private Haushalte dienen.
Definition der Variablen
Geschlecht
Diese Variable wird verwendet, um Männer und Frauen zu unterscheiden.
Alter
Das Alter wird in vergangenen Jahren am 1. Januar 2021 angegeben.
Üblicher Aufenthaltsort
Der Wohnsitz ist derjenige, der am 1. Januar 2021 in das Nationalregister eingetragen wird.
Es geht also um den Hauptwohnsitz.
Die belgischen Gemeinden sind zwischen 2011 und 2021 geändert. In den Vergleichen auf dieser Website wurden die Zahlen für 2011 nach Gemeinden im Jahr 2021 aufgeschlüsselt.
Agglomeration
Eine Agglomeration ist ein zusammenhängendes bebautes Gebiet, d. h. ein Gebiet, das durch eine Gruppe von Menschen definiert ist, die in zusammenhängenden oder benachbarten Gebäuden leben. Diese Zone besteht aus einer Gruppe von Gebäuden, in der kein Gebäude mehr als 200 Meter vom nächsten Nachbargebäude entfernt ist.
Die belgischen Gemeinden sind zwischen 2011 und 2021 geändert. In den Vergleichen auf dieser Website wurden die Zahlen für 2011 nach Gemeinden im Jahr 2021 aufgeschlüsselt.
Arbeitsmarktsituation
Die Arbeitsmarktsituation gibt Auskunft über die wirtschaftliche Aktivität der Bevölkerung (Erwerbstätige, Arbeitslose, Nichterwerbspersonen) in der letzten Woche des Jahres 2020.
Erwerbstätige
Personen mit einer Erwerbstätigkeit (Erwerbstätige) sind:
- Personen im Alter von 15 Jahren und älter, die
- entweder in der letzten Woche des Jahres mindestens eine Stunde gegen Entgelt oder gegen Bar- oder Sachleistungen gearbeitet haben;
- entweder während des Bezugszeitraums vorübergehend von der Arbeit abwesend waren, aber eine formale Verbindung zur Arbeit beibehalten haben:
Arbeitslose
Arbeitslose sind:
- Alle Personen ab 15 Jahren, die in der Bezugswoche
- keine Arbeit hatten, d. h. die in der Bezugswoche keine Arbeitnehmer waren oder keine selbständige Erwerbstätigkeit hatten;
- und gegenwärtig für eine Beschäftigung verfügbar waren, d. h. die in der Bezugswoche und den zwei darauf folgenden Wochen für eine abhängige Beschäftigung oder eine selbständige Tätigkeit zur Verfügung standen;
- und auf Arbeitssuche waren, d. h. die innerhalb der letzten vier Wochen (einschließlich der Bezugswoche) gezielte Schritte unternommen haben, um eine Beschäftigung oder Arbeit als Freiberufler zu suchen.
Empfänger von Ruhegehalt oder Kapitalerträgen
Pensionsbezieher oder Empfänger von Kapitalerträgen werden nur dann der Kategorie Empfänger von Ruhegehalt oder Kapitalerträgen zugeordnet, wenn sie
- Das nationale Mindestalter für Erwerbstätigkeit erreicht haben (15 Jahre oder älter);
- Nicht zur Erwerbsbevölkerung gehören;
- Einkünfte aus Rente und/oder Kapital beziehen.
Auch wenn eine formale Bindung zu einem Unternehmen aufrechterhalten wird, gelten Frühpensionierte als Rentner, da sie nicht die Absicht haben, in den Beruf zurückzukehren.
Studenten
Als Student gelten alle schulpflichtigen Personen, die:
- das nationale Mindestalter für Erwerbstätigkeit erreicht haben (15 Jahre oder älter);
- Nicht zur Erwerbsbevölkerung gehören;
- keine Empfänger von Ruhegehalt oder Kapitalerträgen sind.
Erwerbspersonen
Die Erwerbsbevölkerung umfasst alle Personen, die die Voraussetzungen für die Zugehörigkeit zu den Erwerbstätigen oder den Arbeitslosen während der Berichtswoche erfüllen.
Erwerbstätige Bevölkerung
Zur Erwerbsbevölkerung gehören alle Personen, die in der Bezugswoche beschäftigt waren.
Nichterwerbspersonen:
Zu den Nichterwerbspersonen gehören alle Personen, die in der Bezugswoche weder beschäftigt noch arbeitslos waren. Daher werden Personen unter 15 Jahren, Rentner, Empfänger von Kapitalerträgen, Studenten und andere Nichterwerbspersonen wie Hausfrauen und Hausmänner, Erwerbsunfähige, Empfänger eines Eingliederungseinkommens usw. als nicht zur Erwerbsbevölkerung gehörend betrachtet, sofern diese Personen keine entgeltliche Tätigkeit ausüben, keine Arbeit suchen oder nicht unmittelbar für eine Arbeit zur Verfügung stehen.
Berufliche Merkmale
Personen ab 15 Jahren, die in der Bezugswoche erwerbstätig waren, werden nach der Erwerbslage ihrer letzten Tätigkeit klassifiziert. Personen, die mehr als eine Tätigkeit ausüben werden nach ihrer Haupttätigkeit eingestuft, die zum einen anhand des Arbeitseinkommens und zum anderen anhand der für die Arbeit aufgewendeten Zeit (prozentualer Anteil der Arbeitsstunden im Verhältnis zu einem Vollzeitbeschäftigten oder durchschnittliche Zahl der Arbeitsstunden) bestimmt wird.
Anmerkung
Der Vergleich mit dem vorherigen Zensus erfordert eine gewisse Vorsicht, da diese Veröffentlichung sich auf der belgischen Bevölkerung basiert und der Zensus sich auf der europäischen Definition der Bevölkerung basiert. Weitere Informationen über den Unterschied zwischen der belgischen Bevölkerung und dem Zensus oder der europäischen Bevölkerung
Auch Vergleiche mit Umfrageergebnissen wie der AKE (Arbeitskräfteerhebung) sind mit Vorsicht zu genießen.
[1] RÈGLEMENT D'EXÉCUTION (UE) 2017/543 DE LA COMMISSION du 22 mars 2017 établissant les règles pour l'application du règlement (CE) no 763/2008 du Parlement européen et du Conseil concernant les recensements de la population et du logement en ce qui concerne les spécifications techniques des thèmes et de leurs subdivisions.
[2] Plus d’informations sur la manière dont cette population est déterminée