Mai 2022: 943 Konkurse

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Mai 2022: 943 Konkurse

Im Mai 2022 verzeichneten die Unternehmensgerichte 943 Konkurse. Dies entspricht einem Anstieg von 52,1% im Vergleich zum April 2022.

Statbel, das belgische Statistikamt, veröffentlicht ebenfalls einen umfassenden Bericht mit den wichtigsten Entwicklungen der monatlichen Konkurszahlen, den Sie hier (NL - FR) einsehen können.

Die Zahl der registrierten Konkurse im Mai 2022 ist höher im Vergleich zum Vorjahresmonat (+94,0%) und des Jahres 2020 (+249,3%), aber niedriger als die Anzahl Konkurse im Mai 2019 (-2,2%).

Für jede Region ist diese Zahl höher als im April 2022, Mai 2021 und Mai 2020. Nur in der Flämischen Region bedeutet diese Zahl (523) ebenfalls einen Anstieg gegenüber Mai 2019 (+24,8%), aber einen Rückgang gegenüber März 2022 (545).

Die Zahl der im Mai 2022 registrierten Konkurse ist im Vergleich zum April 2022 in sieben Wirtschaftszweigen gestiegen. Die beiden stärksten Anstiege der Konkurse sind im Baugewerbe (+85,1%) und in der Erbringung von sonstigen Dienstleistungen (+74,2%) zu verzeichnen. Man muss bis September 2014 zurückgehen, um eine höhere Zahl von Konkurses im Baugewerbe (212 gegenüber 211) und bis März 2020 in der Erbringung von sonstigen Dienstleistungen (164 gegenüber 162) zu finden.

Die Arbeitsplatzverluste infolge von Konkursen beliefen sich im Mai 2022 auf 1.892. Dies entspricht einem Anstieg von 21,6% im Vergleich zum April 2022. Dies entspricht ebenfalls einem Anstieg von 51,0% bzw. 213,2% gegenüber Mai 2021 und Mai 2020, aber einem Rückgang von 19,9% gegenüber Mai 2019.

Auf regionaler Ebene stieg die Zahl der Arbeitsplatzverluste im Vergleich zum April 2022 in der Region Brüssel-Hauptstadt (+116,5%) und in der Flämischen Region (+21,6%). In jeder Region ist diese Zahl im Vergleich zum Mai 2021 und Mai 2020 gestiegen, aber nur in der Flämischen Region (1.001) ist sie auch höher als im Mai 2019 (+3,1%), aber niedriger als im März 2022 (1.467).

Im Vergleich zum April 2022 stiegen die Arbeitsplatzverluste in vier Wirtschaftszweigen. Die beiden stärksten Anstiege der Arbeitsplatzverluste sind im Baugewerbe (+97,4%) und in der Erbringung von sonstigen Dienstleistungen (+48,7%) zu verzeichnen. In diesen beiden Sektoren muss man bis September 2021 (407 gegenüber 385) bzw. Juni 2021 (524 gegenüber 400) zurückgehen, um eine höhere Anzahl Arbeitsplatzverluste infolge von Konkursen zu finden.

Zusammen mit dieser Pressemitteilung und dem ergänzenden Bericht (NL - FR) veröffentlicht Statbel auch genauere monatliche Zahlangaben mit zusätzlichen Aufschlüsselungen auf kommunaler Ebene, auf NACEBEL-Klasse 2008 oder mit historischen Zahlen, die bis auf das Jahr 2009 zurückgehen. Diese Konkurszahlen finden Sie in be.STAT über die Registerkarte "Zahlen" dieser Publikation.

Für die Interpretation dieser Zahlen ist zu berücksichtigen, dass es zwischen der Einstellung der wirtschaftlichen Tätigkeit und der Konkurseröffnung vom Unternehmensgericht eine gewisse Verspätung gibt. Aus diesem Grund sind die wirtschaftlichen Auswirkungen erst nach einer bestimmten Zeitspanne in den Zahlen spürbar.

Darüber hinaus arbeiteten viele Unternehmensgerichte und Kanzleien aufgrund der Covid-19-Krise mit reduzierter Kapazität und wurden ihre Tätigkeiten bis zum 18. Mai 2020 eingeschränkt. Außerdem war bis zum 17. Juni 2020 ein Königlicher Erlass in Kraft, der zum Einfrieren von Konkursverfahren vor den Gerichten führte, um Unternehmen, die die sich bis zum 18. März 2020 nicht in finanziellen Schwierigkeiten befanden, vor den Auswirkungen der Covid-19-Krise zu schützen.

Danach genehmigte die Regierung am Freitag, dem 6. November 2020, ein neues Moratorium gegen Konkurse bis zum 31. Januar 2021, um Unternehmen zu schützen, die aufgrund des am 1. November 2020 veröffentlichten Ministeriellen Erlasses zur Abänderung des Ministeriellen Erlasses vom 28. Oktober 2020 zur Festlegung von Dringlichkeitsmaßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus COVID-19 gezwungen waren, ihre Türen vorübergehend zu schließen.

Um das Auslaufen dieses zweiten Moratoriums zu kompensieren, schlug die belgische Föderalregierung eine dreiteilige Reform vor zur Flexibilisierung des Zugangs zum Verfahren der gerichtlichen Reorganisation. Erstens wurde das Verfahren flexibler gestaltet, indem die Unternehmen nicht mehr von Anfang an 11 Dokumente einreichen müssen, sondern nur noch 3, wobei die übrigen Dokumente im Laufe des Verfahrens nachgereicht werden können. Zweitens erfordert das Verfahren keine Veröffentlichung im Belgischen Staatsblatt mehr. Das würde es dem Vermittler ermöglichen, den Gläubigern in voller Diskretion zu begegnen und sie davon zu überzeugen, von einer schnellen Rückzahlung ihrer Forderungen abzusehen, bevor eine Einigung erzielt wird. Drittens wird das Verfahren der gerichtlichen Reorganisation auf der Grundlage einer gütlichen Einigung gefördert, weil dieses Verfahren Anspruch auf eine Steuerbefreiung gibt, die bisher nur für Verfahren der gerichtlichen Reorganisation mittels eines Gerichtsurteils galt. Die Bestimmungen zu den ersten beiden Säulen der Reform sollten ursprünglich nur bis zum 30. Juni 2021 gelten, wurden aber durch den Königlichen Erlass vom 24. Juni 2021 zur Verlängerung der Artikel 2, 4 und 12 des Gesetzes vom 21. März 2021 zur Abänderung des Buches XX des Wirtschaftsgesetzbuches und des Einkommensteuergesetzbuches 1992 bis zum 16. Juli 2022 verlängert.

Zwischen diesen beiden Moratorien haben sowohl der FÖD Finanzen als auch das LSS ein De-facto-Moratorium verabschiedet, sodass die Unternehmen wegen Steuer- oder Sozialversicherungsschulden nicht in Konkurs gehen. Diese Regelung blieb auch nach dem 1. Februar 2021 in Kraft, bis das LSS ab Oktober 2021 und die Steuerbehörden in verschiedenen Provinzen ab März 2022 wieder Ladungen ausstellten.

Darüber hinaus findet in den Monaten Juli und August die richterliche Sommerpause statt. Die Gerichte bleiben in diesem Zeitraum geöffnet, aber die Anzahl Anhörungen wird reduziert. Aus diesem Grund sind unsere Konkurszahlen in dieser Periode normalerweise niedriger.

Schließlich gibt es zurzeit verschiedene Maßnahmen - auf föderaler, regionaler und lokaler Ebene - um Unternehmen in dieser Krisenzeit zu unterstützen. Das LSS gewährt zum Beispiel gütlich vereinbarte Tilgungspläne mit einer maximalen Dauer von 24 Monaten für die Rückzahlung aller Beiträge und Beträge für das Jahr 2020. Auf der Ebene des LFA kann die vollständige vorübergehende Arbeitslosigkeit infolge des Coronavirus oder des Konflikts in der Ukraine bis zum 30. Juni 2022 als vorübergehende Arbeitslosigkeit wegen höherer Gewalt (Corona) angesehen werden.

Alle oben beschriebenen staatlichen Maßnahmen hatten eine gemäßigte Auswirkung auf die Zahl der seit März 2020 angemeldeten Konkurse.