
Im Februar 2023 verzeichneten die Unternehmensgerichte 828 Konkurse. Dies entspricht einem Anstieg von 3,6% gegenüber Januar 2023 (799).
Statbel, das belgische Statistikamt, veröffentlicht ebenfalls einen umfassenden Bericht mit den wichtigsten Entwicklungen der monatlichen Konkurszahlen, den Sie hier einsehen können (NL - FR).
Die Zahl der registrierten Konkurse im Februar 2023 ist höher im Vergleich zum Vorjahresmonat 2022 (+12,5%), aber niedriger als die Zahl der Konkurse im Jahr 2020 (-4,3%).
Auf regionaler Ebene stiegen die Konkurse im Vergleich zum Januar 2023 in der Flämischen Region (+9,7%) und sie blieben stabil in der Wallonischen Region, während sie in der Region Brüssel-Hauptstadt (-14,5%) zurückgingen. Nur in der Flämischen Region bedeutet diese Zahl (511) einen Anstieg gegenüber Februar 2020 (+24,0%). Man muss bis September 2022 zurückgehen, um eine höhere Zahl der Konkurse in der letztgenannten Region zu finden (596).
Die Zahl der im Februar 2023 registrierten Konkurse ist im Vergleich zum Januar 2023 in fünf Wirtschaftsbereichen gestiegen. Von diesen fünf Sektoren gab es nur im Sektor Verkehr und Lagerei mehr Konkurse (47) als im Februar 2020 (44). Man muss bis November 2022 zurückgehen, um in diesem Sektor eine höhere Zahl der Konkurse zu finden (51).
Die Arbeitsplatzverluste infolge von Konkursen beliefen sich im Februar 2023 auf 2.093. Das ist ein Rückgang um 46,9% im Vergleich zum Januar 2023, als ein großes Unternehmen des Handelssektors Konkurs insolvent erklärt wurde. Dies bedeutet auch einen Anstieg von 18,2% im Vergleich zum Februar 2022, aber einen Rückgang von 19,0% im Vergleich zum Februar 2020.
Auf regionaler Ebene stiegen die Arbeitsplatzverluste gegenüber Januar 2023 nur in der Wallonischen Region (+6,4%). Die letztgenannte Region ist auch die einzige, in der die Zahl der Arbeitsplatzverluste im Februar 2023 (596) im Vergleich zum Februar 2020 (+13,3%) gestiegen ist. In dieser Region muss man bis Oktober 2022 zurückgehen, um eine höhere Zahl zu finden (691).
Die Zahl der Arbeitsplätze, die im Februar 2023 infolge von Konkursen verloren gingen, ist im Vergleich zum Januar 2023 in fünf Wirtschaftszweigen gestiegen. Unter diesen Sektoren gab es nur im Sektor Verkehr und Lagerei (273) und im Gastgewerbe (430) mehr Arbeitsplatzverluste als im Februar 2020. Man muss bis Juni 2022 zurückgehen, um mehr Arbeitsplatzverluste im Sektor Verkehr und Lagerei (1.564) zu finden, und bis Juni 2021 im Gastgewerbe (457).
Zusammen mit dieser Pressemitteilung und dem ergänzenden Bericht (NL - FR) veröffentlicht Statbel auch genauere monatliche Zahlangaben mit zusätzlichen Aufschlüsselungen auf kommunaler Ebene, auf NACEBEL-Klasse 2008 oder mit historischen Zahlen, die bis auf das Jahr 2009 zurückgehen. Diese Konkurszahlen finden Sie in be.STAT über die Registerkarte "Zahlen" dieser Publikation.
Für die Interpretation dieser Zahlen ist zu berücksichtigen, dass es zwischen der Einstellung der wirtschaftlichen Tätigkeit und der Konkurseröffnung vom Unternehmensgericht eine gewisse Verspätung gibt. Aus diesem Grund sind die wirtschaftlichen Auswirkungen erst nach einer bestimmten Zeitspanne in den Zahlen spürbar.
Darüber hinaus arbeiteten viele Unternehmensgerichte und Kanzleien aufgrund der COVID-19-Krise mit reduzierter Kapazität und wurden ihre Tätigkeiten bis zum 18. Mai 2020 eingeschränkt. Außerdem war bis zum 17. Juni 2020 ein Königlicher Erlass in Kraft, der zum Einfrieren von Konkursverfahren vor den Gerichten führte, um Unternehmen, die die sich bis zum 18. März 2020 nicht in finanziellen Schwierigkeiten befanden, vor den Auswirkungen der COVID-19-Krise zu schützen.
Danach genehmigte die Regierung am Freitag, dem 6. November 2020, ein neues Moratorium gegen Konkurse bis zum 31. Januar 2021, um Unternehmen zu schützen, die aufgrund des am 1. November 2020 veröffentlichten Ministeriellen Erlasses zur Abänderung des Ministeriellen Erlasses vom 28. Oktober 2020 zur Festlegung von Dringlichkeitsmaßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus COVID-19 gezwungen waren, ihre Türen vorübergehend zu schließen.
Um das Auslaufen dieses zweiten Moratoriums zu kompensieren, schlug die belgische Föderalregierung eine dreiteilige Reform vor zur Flexibilisierung des Zugangs zum Verfahren der gerichtlichen Reorganisation. Erstens wurde das Verfahren flexibler gestaltet, indem die Unternehmen nicht mehr von Anfang an 11 Dokumente einreichen müssen, sondern nur noch 3, wobei die übrigen Dokumente im Laufe des Verfahrens nachgereicht werden können. Zweitens erfordert das Verfahren keine Veröffentlichung im Belgischen Staatsblatt mehr. Das würde es dem Vermittler ermöglichen, den Gläubigern in voller Diskretion zu begegnen und sie davon zu überzeugen, von einer schnellen Rückzahlung ihrer Forderungen abzusehen, bevor eine Einigung erzielt wird. Drittens wird das Verfahren der gerichtlichen Reorganisation auf der Grundlage einer gütlichen Einigung gefördert, weil dieses Verfahren Anspruch auf eine Steuerbefreiung gibt, die bisher nur für Verfahren der gerichtlichen Reorganisation mittels eines Gerichtsurteils galt. Die Bestimmungen zu den ersten beiden Säulen der Reform sollten ursprünglich nur bis zum 30. Juni 2021 gelten, wurden aber durch den Königlichen Erlass vom 24. Juni 2021 zur Verlängerung der Artikel 2, 4 und 12 des Gesetzes vom 21. März 2021 zur Abänderung des Buches XX des Wirtschaftsgesetzbuches und des Einkommensteuergesetzbuches 1992 bis zum 16. Juli 2022 verlängert.
Zwischen diesen beiden Moratorien haben sowohl der FÖD Finanzen als auch das LSS ein De-facto-Moratorium verabschiedet, sodass die Unternehmen wegen Steuer- oder Sozialversicherungsschulden nicht in Konkurs gehen. Diese Regelung blieb auch nach dem 1. Februar 2021 in Kraft, bis das LSS ab Oktober 2021 und die Steuerbehörden in verschiedenen Provinzen ab März 2022 wieder Ladungen ausstellten.
Darüber hinaus findet in den Monaten Juli und August die richterliche Sommerpause statt. Die Gerichte bleiben in diesem Zeitraum geöffnet, aber die Anzahl Anhörungen wird reduziert. Aus diesem Grund sind unsere Konkurszahlen in dieser Periode normalerweise niedriger.
Außerdem wurden verschiedene Maßnahmen - auf föderaler, regionaler und lokaler Ebene - ergriffen, um die Unternehmen während der COVID-19-Krise zu unterstützen. Das LSS gewährte zum Beispiel gütlich vereinbarte Tilgungspläne mit einer maximalen Dauer von 24 Monaten für die Rückzahlung aller Beiträge und Beträge für das Jahr 2020. Auf der Ebene des LFA könnte die vollständige vorübergehende Arbeitslosigkeit infolge des Coronavirus oder des Konflikts in der Ukraine bis zum 30. Juni 2022 als vorübergehende Arbeitslosigkeit wegen höherer Gewalt (Corona) betrachtet werden.
Schließlich wurden vor kurzem neue Fördermaßnahmen zur Unterstützung von Unternehmen während der Energiekrise eingeführt. Auf der Ebene des LFA können Unternehmen unter anderem einen gütlichen vereinbarten Rückzahlungsplan beantragen, während energieintensive Unternehmen ein Sondersystem der vorübergehenden Arbeitslosigkeit aus wirtschaftlichen Gründen für energieintensive Unternehmen in Anspruch nehmen können.
Alle oben beschriebenen staatlichen Maßnahmen hatten eine gemäßigte Auswirkung auf die Zahl der seit März 2020 angemeldeten Konkurse.