Die Ehe ist der Hauptgrund zur Beendigung des gesetzlichen Zusammenlebens

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Die Ehe ist der Hauptgrund zur Beendigung des gesetzlichen Zusammenlebens

Erklärungen und Beendigungen des gesetzlichen Zusammenwohnens

Zum ersten Mal veröffentlicht Statbel, das belgische Statistikamt, Daten über das gesetzliche Zusammenwohnen. Jährlich werden rund 40.000 Erklärungen über das gesetzliche Zusammenwohnen unterzeichnet. Im Jahr 2017 handelte es sich um 39.038 Fälle. Im gleichen Jahr wurden 24.764 Erklärungen beendet. Für etwas mehr als die Hälfte (55%) wurde die Erklärung über das gesetzliche Zusammenwohnen beendet, weil man heiratete. Im Durchschnitt endet das gesetzliche Zusammenwohnen nach 4,3 Jahren.

Die Erklärung über das gesetzliche Zusammenwohnen wurde im Jahr 2000 eingeführt. Von Anfang an war es ein ziemlich großer Erfolg[1]. Auch in den folgenden Jahren nahm die Zahl der Erklärungen immer weiter zu. Seit 7 Jahren stabilisiert sich die Zahl rund 40.000 Erklärungen pro Jahr. Im Jahr 2017 gab es 39.038 neue Fälle von gesetzlichem Zusammenwohnen. Es gab einen leichten Rückgang im Vergleich zu 2016 (-2,5%).

Gleichzeitig ist auch die Zahl der Beendigungen des gesetzlichen Zusammenwohnens seit 2000 ständig zugenommen. Im Jahr 2017 gab es 24.764 Beendigungen, einen Anstieg um 5,1% gegenüber dem Vorjahr. In mehr als der Hälfte der Fälle (55%) ist die Ursache der Beendigung die Ehe.

Sonstige Ergebnisse für 2017:

  • Die übergroße Mehrheit der Erklärungen über das gesetzliche Zusammenwohnen wird von Unverheirateten Personen (73,3% der Fälle), Belgiern (83,3%) und Personen unterschiedlichen Geschlechts (96,6%) abgegeben.
  • Das Durchschnittsalter beim gesetzlichen Zusammenwohnen bleibt stabil mit 36 Jahren für den ersten Zusammenwohnenden und 33,5 Jahren für den zweiten. Auch der Altersunterschied bleibt stabil: 2,5 Jahre.
  • Im Dezember werden fast jedes Jahr die meisten Erklärungen über das gesetzliche Zusammenwohnen erfasst (10% im Jahr 2017).
  • Die durchschnittliche Dauer der beendeten Erklärungen über das gesetzliche Zusammenwohnen beträgt 4,3 Jahre.
  • Die Bruttozahlen des gesetzlichen Zusammenwohnens betragen 3,4‰.

Gesetzliches Zusammenwohnen entsteht, wenn zwei Personen, die zusammenleben, eine entsprechende Erklärung gegenüber ihrer lokalen Behörde abgeben, unabhängig von ihrem Geschlecht und ihrer Verwandtschaft. Insofern unterscheidet sich das gesetzliche Zusammenwohnen von der Ehe und einer im Ausland geschlossenen Partnerschaft.


[1] Die Zahl der Erklärungen über das gesetzliche Zusammenwohnen war 2001 mit 10.796 Erklärungen besonders hoch. Die Möglichkeit, das Zusammenwohnen seit 2000 offiziell zu bestätigen, könnte im folgenden Jahr zu einem "Aufholeffekt" geführt haben, um Fälle des gesetzlichen Zusammenwohnens zu legalisieren, die zuvor legalisiert worden wären, wenn dies möglich gewesen wäre.