VERPFLICHTUNG

Am Mittwoch, dem 31. Mai 2017, verabschiedete der Beratende Ausschuss, der die Bundesregierung und die Regierungen der Regionen und Gemeinschaften vertritt, die belgische Verpflichtung für die Statistik.
Diese Verpflichtung wird von der europäischen Verordnung 223/2009 über die Europaïsche Statistik vorgeschrieben.

Mit dieser Verpflichtung garantieren die Regierungen des föderalen Staates, die Gemeinschaften und die Regionen einige Grundprinzipien und die hohe Qualität der öffentlichen Statistik.

Dies bedeutet, dass Sie unter anderem:

  • die professionelle Unabhängigkeit der statistischen Autoritäten gewährleisten,
  • angemessene und ausreichende dauerhafte Mittel zur Verfügung stellen, um die Qualität und die Relevanz der öffentlichen Statistiken zu gewährleisten,
  • sich darum kümmern, dass die statistischen Ämter Zugang zu Verwaltungsdaten haben, sodass der gesamte Beantwortungsaufwand verringert werden kann.
  • sicherstellen, dass die Rechte der Angebenden und die statistische Geheimhaltung respektiert werden.