Juli 2021: 428 Konkurse

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Juli 2021: 428 Konkurse

Im Juli 2021 meldeten in Belgien insgesamt 428 Unternehmen Konkurs an.

Die im Juli gemeldeten Konkurse führten zu 1.058 Arbeitsplatzverlusten: 636 Vollzeitarbeitsplätzen, 251 Teilzeitarbeitsplätzen und 171 Arbeitgebern, die einen Lohn empfangen.

Dies sind die Sektoren mit der größten Anzahl an Konkursen im Juli: 148 Konkurse im Transportgewerbe und in der Erbringung von sonstigen Dienstleistungen, 97 im Handel, 86 im Baugewerbe und 75 im Hotel- und Gaststättengewerbe.

Auf regionaler Ebene gab es 224 Konkurse in Flandern, 137 in der Wallonie und 67 in Brüssel.

Für die Interpretation dieser Zahlen ist zu berücksichtigen, dass es zwischen der Einstellung der wirtschaftlichen Tätigkeit und der Konkurseröffnung vom Unternehmensgericht eine gewisse Verspätung gibt. Aus diesem Grund sind die wirtschaftlichen Auswirkungen erst nach einer bestimmten Zeitspanne in den Zahlen spürbar.

Darüber hinaus arbeiteten viele Unternehmensgerichte und Kanzleien aufgrund der Covid-19-Krise mit reduzierter Kapazität und wurden ihre Tätigkeiten bis zum 18. Mai 2020 eingeschränkt. Außerdem war bis zum 17. Juni 2020 ein Königlicher Erlass in Kraft, der zum Einfrieren von Konkursverfahren vor den Gerichten führte, um Unternehmen, die vor dem 18. März 2020 gesund waren, vor den Auswirkungen der Covid-19-Krise zu schützen.

Danach genehmigte die Regierung am Freitag, dem 6. November 2020, ein neues Moratorium gegen Konkurse bis zum 31. Januar 2021, um Unternehmen zu schützen, die aufgrund des am 1. November 2020 veröffentlichten Ministeriellen Erlasses zur Abänderung des Ministeriellen Erlasses vom 28. Oktober 2020 zur Festlegung von Dringlichkeitsmaßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus COVID-19 gezwungen waren, ihre Türen vorübergehend zu schließen.

Um das Auslaufen dieses zweiten Moratoriums zu kompensieren, setzte die belgische Bundesregierung eine dreiteilige Reform um, die den Zugang zum Verfahren der gerichtlichen Reorganisation flexibilisieren soll. Erstens wird das Verfahren flexibler gestaltet, indem die Unternehmen nicht mehr von Anfang an elf, sondern nur noch drei Unterlagen einreichen müssen, wobei die übrigen Unterlagen im Laufe des Verfahrens nachgereicht werden. Zweitens erfordert das Verfahren keine Veröffentlichung im Belgischen Staatsblatt mehr. Das ermöglicht dem Vermittler, den Gläubigern in voller Diskretion zu begegnen und sie davon zu überzeugen, von einer schnellen Rückzahlung ihrer Forderungen abzusehen, bevor eine Einigung erzielt wird. Drittens wird das Verfahren der gerichtlichen Reorganisation auf der Grundlage einer gütlichen Einigung gefördert, weil dieses Verfahren Anspruch auf eine Steuerbefreiung gibt, die bisher nur für Verfahren der gerichtlichen Reorganisation mittels eines Gerichtsurteils gilt. Die Bestimmungen zu den ersten beiden Kernpunkte der Reform sollten am 30. Juni 2021 außer Kraft treten, wurden jedoch durch den königlichen Erlass vom 24. Juni 2021 zur Verlängerung der Artikel 2, 4 bis 12 des Gesetzes vom 21. März 2021 zur Änderung des Buches XX des Wirtschaftsgesetzbuches und des Einkommensteuergesetzbuches 1992 bis zum 16. Juli 2022 verlängert.

Zwischen diesen beiden Moratorien haben sowohl der FÖD Finanzen als auch das LSS ein De-facto-Moratorium verabschiedet, sodass die Unternehmen wegen Steuer- oder Sozialversicherungsschulden nicht in Konkurs gehen. Nach Angaben von Justizminister bleibt diese Regelung auch nach dem 1. Februar in Kraft.

Außerdem gibt es in den Monaten Juli und August die Sommerferien. Während dieser Periode sind die Gerichte zwar geöffnet, aber es gibt weniger Sitzungen. Aus diesem Grund sind unsere Konkurszahlen in dieser Periode normalerweise niedriger.

Schließlich gibt es zurzeit verschiedene Maßnahmen - auf föderaler, regionaler und lokaler Ebene - um Unternehmen in dieser Krisenzeit zu unterstützen. Das LSS gewährt zum Beispiel gütlich vereinbarte Tilgungspläne mit einer maximalen Dauer von 24 Monaten für die Rückzahlung aller Beiträge und Beträge für das Jahr 2020. Was den FÖD Finanzen betrifft, so gelten die Unterstützungsmaßnahmen, wie z.B. die Steuerbefreiung für Entschädigungen, die von Regionen, Gemeinschaften, Provinzen oder Gemeinden infolge der Covid-19-Pandemie gewährt werden, die bis zum 31.12.2021 gelt.

Alle diesen oben beschriebenen staatlichen Maßnahmen haben sich mäßigend auf die Zahl der seit März 2020 ausgesprochenen Konkurse ausgewirkt.