Januar 2022: 647 Konkurse

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Januar 2022: 647 Konkurse

Im Januar 2022 verzeichneten die Unternehmensgerichte 647 Konkurse. Dies ist ein Rückgang um 8,4% gegenüber Dezember 2021.

Statbel, das belgische Statistikamt, veröffentlicht ebenfalls einen umfassenden Bericht mit den wichtigsten Entwicklungen der monatlichen Konkurszahlen, die Sie hier einsehen können (NL - FR).

Die Zahl der registrierten Konkurse im Januar 2022 ist höher im Vergleich zum gleichen Monat des Jahres 2021 (+45,4%), aber niedriger als die Zahl der Konkurse im Januar 2020 (-30,4%)

Auf regionaler Ebene stieg nur in der Region Brüssel-Hauptstadt die Zahl der Konkurse gegenüber Dezember 2021 (+11,2%), blieb aber unter dem Niveau vom Januar 2020 (-36,1%).

Die Zahl der im Januar 2022 registrierten Konkurse ist im Vergleich zum Dezember 2021 in vier Sektoren gestiegen. Von diesen vier Sektoren verzeichneten nur die Landwirtschaft und Fischerei einerseits und Verkehr und Lagerei andererseits mehr Arbeitsplatzverluste als im Januar 2020 und Januar 2019. Man muss bis April 2021 zurückgehen, um die gleiche Zahl der Konkurse in der Landwirtschaft und Fischerei zu finden, und bis Oktober 2018, um eine höhere Anzahl von Konkursen im Bereich Verkehr und Lagerung zu beobachten.

Die Arbeitsplatzverluste infolge von Konkursen beliefen sich im Januar 2022 auf 1.690. Dies entspricht einem Rückgang um 12,7% im Vergleich zum Dezember 2021. Dies bedeutet auch einen Anstieg gegenüber Januar 2021 (+28,0%) und einen Rückgang gegenüber Januar 2020 (-29,6%).

Im Vergleich zum Dezember 2021 stiegen die Arbeitsplatzverluste in der Wallonischen Region (+29,7%) und in der Region Brüssel-Hauptstadt (+7,1%). In beiden Regionen bedeutet diese Zahl einen Anstieg im Vergleich zum Januar 2021, während die Arbeitsplatzverluste im Vergleich zum Januar 2020 rückläufig sind.

Im Vergleich zum Dezember 2021 stiegen die Arbeitsplatzverluste in fünf Sektoren. Unter diesen Sektoren verzeichneten nur die Sektoren Landwirtschaft und Fischerei einerseits und Verkehr und Lagerei andererseits mehr Arbeitsplatzverluste als im Januar 2020 und Januar 2019. In diesen beiden Sektoren muss man bis Juni 2019 bzw. Juni 2020 zurückgehen, um eine höhere Zahl von Arbeitsplätzen zu finden, die infolge von Konkursen verloren gegangen sind.

Anmerkung

Am 1. Mai 2019 trat das neue Gesetzbuch der Gesellschaften und Vereinigungen in Kraft. Während neue Gesellschaften erst ab diesem Datum nach den neuesten Bestimmungen gegründet werden können, gilt für existierende Gesellschaften eine Übergangsregelung bis 2024. Während dieses Übergangszeitraums werden sowohl die alten als auch die neuen Gesellschaftsformen verwendet.

Öffentliche Statistiken müssen diese neuen Gesellschaftsformen berücksichtigen, aber während des Übergangszeitraums bleiben auch die alten Rechtsformen in Kraft. Die Implementierung der neuen Gesellschaftsformen erfolgte daher am besten zu einem Zeitpunkt, auf dem viele Unternehmen ihre Satzung bereits ans neue Gesetzbuch der Gesellschaften und Vereinigungen angepasst hatten.

Für die Konkursstatistiken führen wir daher am 17. Februar 2022 die neuen Gesellschaftsformen ein. Um die Vergleichbarkeit der Zeitreihen zu gewährleisten, vollziehen wir diese Implementierung rückwirkend. Diese Aktualisierung hat keine Auswirkungen auf die Gesamtzahl der Konkurse, bringt aber zwei wichtige Änderungen in den Zeitreihen ab 2019 mit sich, die im Folgenden kurz erläutert werden:

  • Die Zahl der Konkurse unter Selbstständigen geht im Vergleich zur alten Methode zurück. Einige Unternehmen, die bisher der Kategorie "Selbständige" angehörten, werden nach der neuen Methode als "AG", "Privatgesellschaft/GmbH", "KG" oder "sonstige" eingestuft;

    Vergleich der Zahl der Konkurse nach Rechtsform je nach verwendeter Methode

      Selbständige Aktiengesellschaft (AG) Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) Genossenschaft (Gen.) Sonstige
    Jahr Alte Methode Neue Methode Alte Methode Neue Methode Alte Methode Neue Methode Alte Methode Neue Methode Alte Methode Neue Methode
    2019 2.202 2.186 1.494 1.494 6.273 6.289 330 330 299 299
    2020 1.784 1.601 1.011 1.021 4.067 4.239 143 143 198 199
    2021 2.120 1.566 834 879 3.320 3.827 127 128 132 133
    2022 331 196 95 103 426 553 11 11 19 19
  • Für Arbeitgeber, die einen Lohn empfangen, verwendet Statbel eine von Eurostat empfohlene, international anerkannte Schätzungsregel, die von der Rechtsform des Unternehmens abhängt. Die oben stehende Umverteilung der Zahl der Konkurse nach Rechtsform führt zu einem Anstieg der Gesamtzahl der Arbeitsplatzverluste. Die Schätzungsregel schlägt einen Arbeitgeber, der einen Lohn empfängt, vor bei Selbstständigen, während diese Zahl bei Privatgesellschaften bis zu drei Arbeitsplätze betragen kann. Dennoch zeigt die nachstehende Tabelle ein ähnliches Verhältnis zwischen der jährlichen Zahl der verlorenen Arbeitsplätze und den Gesamtzahlen für den Zeitraum 2019-2022 für die alte und die neue Methode;

    Vergleich der Zahl der Arbeitsplatzverluste je nach verwendeter Methode

    Jahr Alte Methode Verhältnis Neue Methode Verhältnis Differenz (in Prozentpunkten)
    2019 20.379 38,4% 28.107 39,5% +1,1pp
    2020 17.882 33,7% 23.022 32,4% -1,4pp
    2021 13.183 24,9% 17.786 25,0% +0,1pp
    2022 1.565 3,0% 2.203 3,1% +0,1pp
    2019-2022 53.009 100% 71.118 100%  

Schließlich ist darauf hinzuweisen, dass Statbel für die Implementierung des neuen Gesetzbuches eine einheitliche Methode zur Umsetzung des neuen Gesetzbuches und zur Berechnung der Arbeitsplatzverluste entschieden hat. Unsere anderen Statistiken, die nach Gesellschaftsform aufgeschlüsselt sind, wie die Demografie der Unternehmen und die Mehrwertsteuerstatistiken, verwenden die gleiche Methodik.

Zusammen mit dieser Pressemitteilung und dem ergänzenden Bericht (NL - FR) veröffentlicht Statbel auch detailliertere monatliche Zahlen mit zusätzlichen Aufschlüsselungen auf kommunaler Ebene, auf NACEBEL-Klasse 2008 oder mit historischen Zahlen, die bis auf das Jahr 2009 zurückgehen. Diese Konkurszahlen sind in be.STAT über die Registerkarte "Zahlen" in dieser Veröffentlichung zu finden.

Für die Interpretation dieser Zahlen ist zu berücksichtigen, dass es zwischen der Einstellung der wirtschaftlichen Tätigkeit und der Konkurseröffnung vom Unternehmensgericht eine gewisse Verspätung gibt. Aus diesem Grund sind die wirtschaftlichen Auswirkungen erst nach einer bestimmten Zeitspanne in den Zahlen spürbar.

Darüber hinaus arbeiteten viele Unternehmensgerichte und Kanzleien aufgrund der Covid-19-Krise mit reduzierter Kapazität und wurden ihre Tätigkeiten bis zum 18. Mai 2020 eingeschränkt. Außerdem war bis zum 17. Juni 2020 ein Königlicher Erlass in Kraft, der zum Einfrieren von Konkursverfahren vor den Gerichten führte, um Unternehmen, die vor dem 18. März 2020 gesund waren, vor den Auswirkungen der Covid-19-Krise zu schützen.

Danach genehmigte die Regierung am Freitag, dem 6. November 2020, ein neues Moratorium gegen Konkurse bis zum 31. Januar 2021, um Unternehmen zu schützen, die aufgrund des am 1. November 2020 veröffentlichten Ministeriellen Erlasses zur Abänderung des Ministeriellen Erlasses vom 28. Oktober 2020 zur Festlegung von Dringlichkeitsmaßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus COVID-19 gezwungen waren, ihre Türen vorübergehend zu schließen.

Um das Auslaufen dieses zweiten Moratoriums zu kompensieren, schlug die belgische Bundesregierung eine dreiteilige Reform vor, die den Zugang zum Verfahren der gerichtlichen Reorganisation flexibilisieren soll. Erstens wurde das Verfahren flexibler gestaltet, indem die Unternehmen nicht mehr von Anfang an 11 Dokumente einreichen müssen, sondern nur noch 3, wobei die restlichen Dokumente im Laufe des Verfahrens nachgereicht werden können. Zweitens erfordert das Verfahren keine Veröffentlichung im Belgischen Staatsblatt mehr. Das würde es dem Vermittler ermöglichen, den Gläubigern in voller Diskretion zu begegnen und sie davon zu überzeugen, von einer schnellen Rückzahlung ihrer Forderungen abzusehen, bevor eine Einigung erzielt wird. Drittens wird das Verfahren der gerichtlichen Reorganisation auf der Grundlage einer gütlichen Einigung gefördert, weil dieses Verfahren Anspruch auf eine Steuerbefreiung gibt, die bisher nur für Verfahren der gerichtlichen Reorganisation mittels eines Gerichtsurteils gilt. Die Bestimmungen zu den ersten beiden Säulen der Reform sollten ursprünglich nur bis zum 30. Juni 2021 gelten, wurden aber durch den Königlichen Erlass vom 24. Juni 2021 zur Verlängerung der Artikel 2, 4 und 12 des Gesetzes vom 21. März 2021 zur Abänderung des Buches XX des Wirtschaftsgesetzbuches und des Einkommensteuergesetzbuches 1992 bis zum 16. Juli 2022 verlängert.

Zwischen diesen beiden Moratorien haben sowohl der FÖD Finanzen als auch das LSS ein De-facto-Moratorium verabschiedet, sodass die Unternehmen wegen Steuer- oder Sozialversicherungsschulden nicht in Konkurs gehen. Diese Regelung blieb für das LSS auch nach dem 1. Februar 2021 bis Oktober 2021 in Kraft, während sie für die Steuerbehörden weiterhin in Kraft ist.

Darüber hinaus findet in den Monaten Juli und August die richterliche Sommerpause statt. Die Gerichte bleiben in diesem Zeitraum geöffnet, aber die Anzahl Anhörungen wird reduziert. Aus diesem Grund sind unsere Konkurszahlen in dieser Periode normalerweise niedriger.

Schließlich gibt es zurzeit verschiedene Maßnahmen - auf föderaler, regionaler und lokaler Ebene - um Unternehmen in dieser Krisenzeit zu unterstützen. Das LSS gewährt zum Beispiel gütlich vereinbarte Tilgungspläne mit einer maximalen Dauer von 24 Monaten für die Rückzahlung aller Beiträge und Beträge für das Jahr 2020. Auf der Ebene des LFA kann die gesamte vorübergehende Arbeitslosigkeit infolge des Coronavirus bis zum 31. März 2022 als vorübergehende Arbeitslosigkeit infolge höherer Gewalt Corona angesehen werden.

Alle oben beschriebenen staatlichen Maßnahmen hatten eine gemäßigte Auswirkung auf die Zahl der seit März 2020 angemeldeten Konkurse.