Dezember 2021: 706 Konkurse

Unternehmen
Im Dezember 2021 haben die Unternehmensgerichte 706 Konkurse registriert. Dies entspricht einem Anstieg um 4,4% gegenüber November.

Im Dezember 2021 haben die Unternehmensgerichte 706 Konkurse registriert. Dies entspricht einem Anstieg um 4,4% gegenüber November.

Statbel, das belgische Statistikamt, veröffentlicht ebenfalls einen umfassenden Bericht mit den wichtigsten Entwicklungen der monatlichen Konkurszahlen, die Sie hier einsehen können (NL - FR).

Die Zahl der registrierten Konkurse im Dezember 2021 ist höher im Vergleich zum gleichen Monat des Jahres 2020 (+44,4%), aber niedriger als die Zahl der Konkurse im Dezember 2019 (-31,1%)

Auf regionaler Ebene stieg nur in der Flämischen Region die Zahl der Konkurse im Vergleich zum November 2021 (+18,0%), blieb aber unter dem Niveau vom Dezember 2019 (-10,1%).

Die Zahl der im Dezember 2021 registrierten Konkurse stieg in 6 Sektoren im Vergleich zum November 2021, aber in diesen Sektoren war die Zahl der Konkurse niedriger im Vergleich zum Dezember 2019.

Darüber hinaus wurden im Dezember 2021 240 Konkurse von belgischen Selbstständigen angemeldet. Dies ist die höchste Zahl nach September 2019 (247) für den Zeitraum 2000-2021 und sogar ein Rekord für die Flämische Region (146).

Die Arbeitsplatzverluste infolge der Konkurse beliefen sich im Dezember 2021 auf 1.422. Dies entspricht einem Anstieg von 26,5% im Vergleich zum November 2021. Das bedeutet auch einen Anstieg im Vergleich zum Dezember 2020 (+2,8%) und einen Rückgang im Vergleich zum Dezember 2019 (-24,2%).

Im Vergleich zum November 2021 stiegen die Arbeitsplatzverluste in der Flämischen Region (+73,0%) und in der Region Brüssel-Hauptstadt (+53,2%). In der letztgenannten Region bedeutet diese Zahl einen Anstieg im Vergleich zum Dezember 2020 (+77,0%), während die Arbeitsplatzverluste im Vergleich zum Dezember 2019 (-21,5%) rückläufig sind. In der Flämischen Region ist die Entwicklung umgekehrt, mit einem Rückgang im Vergleich zum Dezember 2020 (-11,3%) und einem Anstieg im Vergleich zum Dezember 2019 (+6,6%).

Im Vergleich zum November 2021 stiegen die Arbeitsplatzverluste in sieben Sektoren. Unter diesen Sektoren verzeichnete nur der Sektor Verkehr und Lagerei mehr Arbeitsplatzverluste als im Dezember 2020 (+439,1%) und Dezember 2019 (+8,8%). Die Arbeitsplatzverluste im Dezember bedeuten jedoch keinen monatlichen Rekord für diesen Sektor im Jahr 2021.

Zusammen mit dieser Pressemitteilung und dem ergänzenden Bericht veröffentlicht Statbel auch detailliertere monatliche Zahlen mit zusätzlichen Aufschlüsselungen auf kommunaler Ebene, auf NACEBEL-Klasse 2008 oder mit historischen Zahlen, die bis auf das Jahr 2009 zurückgehen. Diese Konkurszahlen sind in be.STAT über die Registerkarte "Zahlen" in dieser Veröffentlichung zu finden.

Für die Interpretation dieser Zahlen ist zu berücksichtigen, dass es zwischen der Einstellung der wirtschaftlichen Tätigkeit und der Konkurseröffnung vom Unternehmensgericht eine gewisse Verspätung gibt. Aus diesem Grund sind die wirtschaftlichen Auswirkungen erst nach einer bestimmten Zeitspanne in den Zahlen spürbar.

Darüber hinaus arbeiteten viele Unternehmensgerichte und Kanzleien aufgrund der Covid-19-Krise mit reduzierter Kapazität und wurden ihre Tätigkeiten bis zum 18. Mai 2020 eingeschränkt. Außerdem war bis zum 17. Juni 2020 ein Königlicher Erlass in Kraft, der zum Einfrieren von Konkursverfahren vor den Gerichten führte, um Unternehmen, die vor dem 18. März 2020 gesund waren, vor den Auswirkungen der Covid-19-Krise zu schützen.

Danach genehmigte die Regierung am Freitag, dem 6. November 2020, ein neues Moratorium gegen Konkurse bis zum 31. Januar 2021, um Unternehmen zu schützen, die aufgrund des am 1. November 2020 veröffentlichten Ministeriellen Erlasses zur Abänderung des Ministeriellen Erlasses vom 28. Oktober 2020 zur Festlegung von Dringlichkeitsmaßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus COVID-19 gezwungen waren, ihre Türen vorübergehend zu schließen.

Um das Auslaufen dieses zweiten Moratoriums zu kompensieren, schlug die belgische Bundesregierung eine dreiteilige Reform vor, die den Zugang zum Verfahren der gerichtlichen Reorganisation flexibilisieren soll. Erstens wurde das Verfahren flexibler gestaltet, indem die Unternehmen nicht mehr von Anfang an 11 Dokumente einreichen müssen, sondern nur noch 3, wobei die restlichen Dokumente im Laufe des Verfahrens nachgereicht werden können. Zweitens erfordert das Verfahren keine Veröffentlichung im Belgischen Staatsblatt mehr. Das würde es dem Vermittler ermöglichen, den Gläubigern in voller Diskretion zu begegnen und sie davon zu überzeugen, von einer schnellen Rückzahlung ihrer Forderungen abzusehen, bevor eine Einigung erzielt wird. Drittens wird das Verfahren der gerichtlichen Reorganisation auf der Grundlage einer gütlichen Einigung gefördert, weil dieses Verfahren Anspruch auf eine Steuerbefreiung gibt, die bisher nur für Verfahren der gerichtlichen Reorganisation mittels eines Gerichtsurteils gilt. Die Bestimmungen zu den ersten beiden Säulen der Reform sollten ursprünglich nur bis zum 30. Juni 2021 gelten, wurden aber durch den Königlichen Erlass vom 24. Juni 2021 zur Verlängerung der Artikel 2, 4 und 12 des Gesetzes vom 21. März 2021 zur Abänderung des Buches XX des Wirtschaftsgesetzbuches und des Einkommensteuergesetzbuches 1992 bis zum 16. Juli 2022 verlängert.

Zwischen diesen beiden Moratorien haben sowohl der FÖD Finanzen als auch das LSS ein De-facto-Moratorium verabschiedet, sodass die Unternehmen wegen Steuer- oder Sozialversicherungsschulden nicht in Konkurs gehen. Diese Regelung blieb für das LSS auch nach dem 1. Februar 2021 bis Oktober 2021 in Kraft, während sie für die Steuerbehörden weiterhin in Kraft ist.

Darüber hinaus findet in den Monaten Juli und August die richterliche Sommerpause statt. Die Gerichte bleiben in diesem Zeitraum geöffnet, aber die Anzahl Anhörungen wird reduziert. Aus diesem Grund sind unsere Konkurszahlen in dieser Periode normalerweise niedriger.

Schließlich gibt es zurzeit verschiedene Maßnahmen - auf föderaler, regionaler und lokaler Ebene - um Unternehmen in dieser Krisenzeit zu unterstützen. Das LSS gewährt zum Beispiel gütlich vereinbarte Tilgungspläne mit einer maximalen Dauer von 24 Monaten für die Rückzahlung aller Beiträge und Beträge für das Jahr 2020. Auf der Ebene des LFA kann die gesamte vorübergehende Arbeitslosigkeit infolge des Coronavirus bis zum 31. März 2022 als vorübergehende Arbeitslosigkeit infolge höherer Gewalt Corona betrachtet werden.

Alle oben beschriebenen staatlichen Maßnahmen hatten eine gemäßigte Auswirkung auf die Zahl der seit März 2020 angemeldeten Konkurse.